Facebook: Social Plugins und deutsches Datenschutzrecht
8. Juli, 2010 | Thomas Hutter | 2 Kommentare
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing erläutert in einem für Juristen typischen sehr langen aber dafür für Juristen untypischen für Laien verständlichen Blogbeitrag den Hintergrund und die Funktionsweise der Facebook Social Plugins und erklärt, wie deutsche Webseitenbetreiber ihre Nutzer über den Einsatz der Plugins in den Datenschutzhinweisen informieren müssen. Trotz Hinweispflicht in den Datenschutzhinweisen kann diskutiert werden, ob die Integration von Facebook Social Plugins nach deutschem Datenschutzrecht überhaupt zulässig ist.

Social Plugins und deutsches Datenschutzrecht
Grundsätzlich kann in Kurzform ausgesagt werden, dass beim Einsatz der Facebook Social Plugins ein Hinweis in der Datenschutzerklärung notwendig ist und der Einsatz auf Grund der sehr strengen Datenschutzrichtlinien in Deutschland kritisch ist. Die durch Iframes oder Script-Einbindung integrierten Social Plugins übermitteln Daten an US-Server und sind daher ähnlich zu betrachten wie der Einsatz von Google Analytics.
Den hervorragenden Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing kann hier ausführlich gelesen werden:
Facebook Social Plugins und Datenschutzrecht
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[...] Facebook zu prüfen, weil angeblich Handy- und Maildaten der User ausgelesen werden. Jetzt macht Thomas Hutter in seinem Blog darauf aufmerksam, dass die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons wohlmöglich die Änderung des [...]
[...] nachgeguckt – der doch bestimmt schon was dazu geschrieben hat, oder? Hat er. Latürnich.
Facebook: Social Plugins und deutsches Datenschutzrecht. Und Thomas' Link zum Artikel Facebook Social Plugins und Datenschutzrecht von Rechtsanwalt [...]