22.07.2013 Seiten / Pages

Facebook: Richtlinien zur Benennung von Facebook Seiten

Eine Facebook Seite ist schnell eingerichtet, die Erstellung dauert nur wenige Minuten. Trotzdem müssen einige Dinge bereits bei Beginn gut überdacht werden, damit später keine unangenehmen Konsequenzen auftreten. Dazu gehört auch die korrekte Benennung von Facebook Seiten. In den Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten ist das Thema nur kurz abgehandelt: II Seiten-Management A.    Seitennamen und Facebook-Webadressen Seitennamen […]

Thomas Hutter
5 Min. Lesezeit
2 Kommentare

shutterstock_145940246   whats your nameEine Facebook Seite ist schnell eingerichtet, die Erstellung dauert nur wenige Minuten. Trotzdem müssen einige Dinge bereits bei Beginn gut überdacht werden, damit später keine unangenehmen Konsequenzen auftreten. Dazu gehört auch die korrekte Benennung von Facebook Seiten. In den Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten ist das Thema nur kurz abgehandelt:

II Seiten-Management

A.    Seitennamen und Facebook-Webadressen
Seitennamen und Facebook-Webadressen müssen die Seiteninhalte genau wiedergeben. Wir können deine administrativen Rechte entfernen bzw. von dir verlangen, den Seitennamen und die Facebook-Webadresse für jede Seite zu ändern, die diese Bedingung nicht erfüllt.
Seitennamen müssen folgende Bestimmungen einhalten:
i.    Sie dürfen nicht nur aus allgemeinen Begriffen bestehen (z. B. „Bier“ oder „Pizza“);
ii.    Sie müssen richtige, grammatikalisch korrekte Großschreibung verwenden und dürfen nicht ausschließlich Großbuchstaben enthalten, mit Ausnahme von Akronymen;
iii.    Sie dürfen keine Zeichen oder Symbole, wie besispielsweise überflüssige Satzzeichen und Handelsmarkenbezeichnungen, verwenden; und
iv.    Sie dürfen keine überflüssigen Beschreibungen oder unnötigen Vermerke enthalten.
Schaut man allerdings im Hilfebereich von Facebook nach, findet man einige ergänzende Hinweise.

Welche Seitennamen sind auf Facebook zugelassen?

Grundsätzlich dürfen nur autorisierte Vertreter eine Seite für eine Marke, einen Ort, eine Organisation oder eine Person des öffentlichen Lebens verwalten. Seitennamen müssen den Seiteninhalt genau widerspiegeln. Seitennamen dürfen Folgendes nicht enthalten:
  • Missbräuchliche Begriffe: Seitennamen dürfen keine beleidigenden Begriffe oder Ausdrücke enthalten.
  • Inkorrekte Großschreibung: Seitennamen müssen richtige, grammatikalisch korrekte Großschreibung verwenden.
  • Symbole: Seitennamen dürfen keine Symbole wie „!“, „®“ oder „TM“ enthalten. Sie müssen logische und richtige Satzzeichen enthalten. Wiederholte und unnötige Satzzeichen sind nicht gestattet.
  • Zu ausführliche Beschreibungen: Seitennamen dürfen weder übermässig lang sein, noch Slogans oder überflüssige Beschreibungen enthalten. Diese Informationen können im „Info“-Bereich der Seite erfasst werden.
  • Variationen des Wortes „Facebook“: Seitennamen dürfen keine Variationen des Wortes „Facebook“ enthalten. Informationen dazu sind im Bereich für Markengenehmigungen zu finden.
  • Generische Ortsnamen: Seiten mit allgemeinen Ortsnamen können keine Administratoren haben. Seiten müssen von offiziellen Vertretern des Themas, von dem sie handeln, verwaltet werden und niemand kann einen geografischen Ort vertreten. Dies ist für Städte, Gemeinden und Regionen sehr wichtig. Beispielsweise kann gemäss dieser Regelung die Verwaltung der Stadt Bern keine Facebook Seite mit dem Namen “Bern” betreiben.

Zudem gelten folgende Richtlinien:

  • Qualifikatoren: In einem Seitennamen dürfen Qualifikatoren verwenden werden, jedoch dürfen innerhalb der Klammern nicht mehr als zwei Worte stehen. Es darf weder ein Ort mit Hilfe von Qualifikatoren beschrieben, noch das Wort „offiziell“ im Seitennamen verwenden werden, selbst wenn die Seite von einem offiziellen Vertreter verwaltet wird.
  • Daten: Seiten, die für sich wiederholende Veranstaltungen gedacht sind, sollten weder ein bestimmtes Datum noch eine Jahreszahl enthalten,da das Datum im Nachhinein nicht mehr aktualisiert werden kann (Beispiel: Jahresversammlung der Kaninchenzüchter 2013).
  • Generische Begriffe: Dein Seitenname sollte nicht ausschließlich aus allgemeinen Begriffen bestehen (Beispiel: „Pizza“). Seiten müssen von offiziellen Vertretern des Themas, das sie behandeln, verwaltet werden, und niemand kann als Einzelperson ein generisches Objekt vertreten.

Informationen wie Adressdaten, Slogan, etc. können im “Info”-Bereich der Facebook Seite ergänzt werden.

Wie kann der Name der Facebook Seite geändert werden?

Der Name einer Facebook Seite kann nur geändert werden, wenn die Seite weniger als 200 „Gefällt mir“-Markierungen zählt. Wenn die Seite weniger als 200 „Gefällt mir“-Markierungen zählt, kann der Name wie folgt geändert werden.

  1. Oben auf der Facebook Seite auf  „Seite bearbeiten“ klicken.
  2. Anschliessend „Seiteninfo aktualisieren“ anklicken
  3. Rechts beim Feld „Name“ aus “Bearbeiten” klicken, Änderung eingeben und anschliessend auf “speichern” klicken

Das Ändern des Seitennamens hat keinen Einfluss auf den Nutzernamen oder die Adresse der Seite. Wenn eine Seite über 200 “Gefällt mir”-Markierungen zählt, ist eine Änderung nur über den Account Manager von Facebook möglich.

Was müssen Vertreter von Städte, Länder oder geografischen Regionen beachten?

Seiten mit generischen Namen wie „New York“, „Ontario“ oder „Schweiz“ dürfen keine Administratoren haben. Es kann jedoch eine Seite  für eine Organisation erstellt werden, die einen geografischen Ort repräsentieren. Unter anderem sind „New York – Büro des Bürgermeisters“, „Lok Sabha – Parlament von Indien“ und „Königin Elizabeth II von Großbritannien“ zugelassene Seitennamen. Es kann ebenfalls eine Seite eröffnet werden, die einen Seitennamen verwendet, der nicht mit dem Namen der Organisation übereinstimmt, solange der Name gut zum Inhalt der Seite passt (z. B. könnte ein irisches Touristikunternehmen eine Seite namens „Irland entdecken“ erstellen). Beispielsweise dürften die Betreiber der Seite “Bern” früher oder später ein Problem bekommen:

Facebook Seite Bern

Facebook Seite Bern

Nicht besser dürfte es Graubünden Tourismus ergehen mit der Seite “Graubünden”:

Graubünden Tourismus mit der Facebook Seite "Graubünden"

Graubünden Tourismus mit der Facebook Seite “Graubünden”

Erfahrungen in diese Richtung mussten im letzten Jahr schon diverse Städte in Deutschland machen, mehr dazu im Artikel von allfacebook.de.

Wie kann einer Seite eine übersetzte Version des Namens hinterlegt werden?

Eine Facebook Seite kann für Nutzer, die eine andere Sprache sprechen, einen anderen Namen anzeigen. Aktuell können nur Übersetzungen von Seitennamen für Personen hinzugefügt werden, die Facebook in Chinesisch, Englisch, Japanisch oder Koreanisch nutzen. So kann der übersetzte Seitennamen hinzugefügt werden:

  1. Oben auf der Seite auf „Seite bearbeiten“ klicken
  2. Anschliessend  „Seiteninfo aktualisieren“ wählen
  3. Auf der sich öffnenden Seite „Übersetzte Namen“ wählen
  4. Anschliessend kann eine übersetzte Version des Namens in das Feld neben der zugehörigen Sprache eingegeben werden, „Änderungen speichern“ speichert den hinzugefügten Namen

Übersetzte Seitennamen müssen aus Buchstaben der entsprechenden Sprache bestehen. Beispielsweise muss ein übersetzter Seitenname auf Japanisch für “Yamamotos Buchhandlung” aus japanischen Buchstaben bestehen, etwa 山本 書店. Der übersetzte Seitenname muss sorgfältig ausgewählt werden. Für Seiten mit mehr als 200 „Gefällt mir“-Angaben kann der übersetzte Seitenname nicht mehr geändert werden. Er kann lediglich entfernt werden. Die Funktion “übersetzte Version des Namens” steht aktuell nur für einige Länder zur Verfügung.   Image Credits: whats your name by shutterstock.com

Facebook Instagram Twitter LinkedIn Xing TikTok

Kommentar via Facebook

Bitte akzeptieren Sie die Cookies um die Facebook Kommentare zu nutzen.

Schreib uns einen Kommentar

Möchtest Du immer auf dem neusten Stand mit unseren Newsletter sein?

Melde Dich jetzt an