20.02.2023 Ads / Werbeanzeigen / Advertising

Facebook: Mit abgelehnten Werbeanzeigen umgehen und mit diesen Tipps verhindern

Sogar auf die Wortwahl kommt es an! Dieser Artikel zeigt auf, wie abgelehnte Anzeigen überarbeitet werden, welche Arten von Wörtern beim Werben auf Meta-Plattformen vermieden werden sollten und was stattdessen zum Erfolg führt.

Simon Gisler
17 Min. Lesezeit
1 Kommentar

Auch im Alltag einer Agentur kommt es immer wieder vor, dass Anzeigen von Meta automatisch abgelehnt werden. Manchmal berechtigt, manchmal nicht. Die Korrektur ist ein mühseliger Mehraufwand, der mit den untenstehenden Tipps verringert werden kann. In diesem Artikel wird erst auf den Überprüfungsprozess eingegangen und es wird erklärt, wie eine manuelle Überprüfung beantragt werden kann.

Anmerkung: viele der nachfolgenden Inhalten können auch in der Podcastfolge Facebook Werberichtlinien angehört werden.

Wie lehnt Meta Werbeanzeigen ab?

Nach erstmaliger Veröffentlichung einer Facebook- oder Instagram-Anzeige, wird sie sofort in die Überprüfungswarteschlange von Meta gestellt. Dabei handelt es sich um einen automatischen Überprüfungsprozess, der innert 24 Stunden zur Annahme oder Ablehnung der Werbeanzeige führt. Meist geht die Überprüfung recht schnell und erfolgt schon in der ersten Stunde nach Veröffentlichung. Wie die Prüfung genau funktioniert, kann in diesem Blogartikel nachgelesen werden. Meta geht es darum, das Erlebnis für alle Beteiligten (Werbende, Werbekonsumenten und Facebook als Plattform) so gut wie möglich zu gestalten. Um schon bei der ersten automatischen Überprüfung durchzukommen und langwierige Korrekturschleifen zu vermeiden, ist es am besten, wenn von Anfang an die Richtlinien von Meta und einige weitere Dinge beachtet werden.

Was tun, wenn Werbeanzeigen abgelehnt werden?

Wenn eine Anzeige von Meta abgelehnt wurde, ist dies im Werbekonto auf der Anzeigenebene unter der Spalte Auslieferung ersichtlich. Sofern die Benachrichtigungen im Konto aktiviert sind, sendet Meta eine E-Mail-Benachrichtigung mit dem Ablehnungsgrund. Zur Lösung des Problems gibt es zwei Optionen: Die Werbeanzeige kann im Werbeanzeigenmanager nochmals überarbeitet und erneut veröffentlicht werden, oder es wird direkt eine manuelle Überprüfung der Anzeige beantragt. Wird die Anzeige überarbeitet und veröffentlicht, gelangt sie nochmals in die automatische Überprüfung.

Überprüfung von Werbeanzeigen im Werbeanzeigenmanager beantragen | Quelle: Facebook Werbeanzeigenmanager

Überprüfung von Werbeanzeigen im Werbeanzeigenmanager beantragen | Quelle: Facebook Werbeanzeigenmanager

Ein weiterer Weg, wie alle abgelehnten Werbeanzeigen auf einen Blick gefunden werden können, ist der Bereich Kontoqualität. Die Kontoqualität ist im Business Manager angesiedelt und kann im Werbeanzeigenmanager über das Zahnrad (Unternehmenseinstellungen) oder mit dem Direktlink www.facebook.com/accountquality gefunden werden. Wird eine Werbeanzeige bei der automatischen Überprüfung ungerechtfertigt abgelehnt, kann auch hier mittels des Buttons «Überprüfung beantragen» eine manuelle Überprüfung bei Meta beantragt werden.

Überprüfung von Werbeanzeigen in Kontoqualität beantragen | Quelle: Facebook Unternehmenskontoeinstellungen

Überprüfung von Werbeanzeigen in Kontoqualität beantragen | Quelle: Facebook Unternehmenskontoeinstellungen

Tipp: Oft werden Anzeigen abgelehnt, weil bei der Erstellung vergessen wurde, die richtige «Spezielle Anzeigekategorie» auf Kampagnenebene anzuwählen. Als Auswahl gibt es die Kategorien Kredite, Jobangebote, Wohnraum und Wahlwerbung, beziehungsweise Werbung zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen.

Spezielle Anzeigekategorien | Quelle: Facebook Werbeanzeigenmanager

Spezielle Anzeigekategorien | Quelle: Facebook Werbeanzeigenmanager

Bringen die erneute Bearbeitung der Anzeige und eine manuelle Überprüfung keinen Erfolg, gibt es als finale Möglichkeit noch den Meta Support. Auf der Webseite www.facebook.com/business/help/support können alle zugriffsberechtigten Werbekonten ausgewählt werden. Nach Auswahl des Werbekontos mit der abgelehnten Anzeige kann in einem nächsten Schritt unter vielen Weiteren das Thema «Meine Werbeanzeige wurde abgelehnt» ausgewählt werden. Meta eröffnet ein Support Ticket. Der Support meldet sich anschliessend via Facebook-Messenger. Hier ist es wichtig im Messenger angemeldet zu sein, denn wird nicht zeitnah auf die Messenger-Nachricht des Meta-Supports geantwortet, schliesst dieser die Chat-Unterhaltung wieder und der ganze Prozess muss erneut gestartet werden.

Support Thema auswählen | Quelle: Meta Business Support

Support Thema auswählen | Quelle: Meta Business Support

Was wird beim veröffentlichen von Werbeanzeigen alles geprüft?

Als erstes wird das Werbemittel selbst (Bilder, Videos, Texte, Links und so weiter) geprüft. Ebenso wird die Account-History angeschaut. Hatte der Account in der Vergangenheit viele Ablehnungen, schaut der Algorithmus genauer hin. Werden vermehrt Anzeigen abgelehnt, steigt die Wahrscheinlichkeit automatischer Ablehnungen von neuen Anzeigen bis hin zur Sperrung des Werbekontos oder sogar des privaten Facebook-Profils. Was viele jedoch nicht wissen: auch die Landingpage, auf welche die Werbeanzeige verlinkt inklusive deren Unterseiten kommen unter die Lupe. Passt der Inhalt der Landingpage nicht zu der Werbeanzeige oder verstossen er oder der Inhalt der Unterseiten gegen die sogenannten Facebook-Gemeinschaftsstandards, kommt es zu einer Ablehnung. Bei den Gemeinschaftsstandarts geht es um Themen wie Spam, Hassrede, gewalttätige Inhalte, Urheberrechte und vieles mehr. Grundsätzlich gelten alle Richtlinien für Werbeanzeigen, auf welche im Artikel nachfolgend eingegangen werden, auch für die Texte, Bilder und Videos der verlinkten Seiten und Unterseiten. Wenn nicht gerade Werbung für Produkte wie Finanzkredite, Glückspiele, Dating-Themen oder Medikamente geschalten wird, werden die meisten dieser Richtlinien mit ein wenig gesundem Menschenverstand so oder so eingehalten. Es lohnt sich aber durchaus die Gemeinschaftsstandards und Werberichtlinien von Facebook einmal anzuschauen.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Werbeanzeige darauf verlinkt, was in der Anzeige versprochen wurde. Dies leuchtet ein, Stolperfallen gibts trotzdem einige. Ein Beispiel: Die Anzeige wird abgelehnt, weil sie auf einen Produktekatalog verlinkt, der ebenfalls Artikel enthält wie Feuerwerk, welches Meta als Waffe einstufen könnte. So etwas erfordert in manchen Fällen mühselige Detektivarbeit. Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die Verlinkung auf sogenannte nicht funktionale Landingpages. Eine nicht funktionale Landingpage ist:

  • eine im Aufbau befindliche Seite, eine fehlerhafte Seite oder eine Seite die nicht Verfügbar ist (404 Fehlercode),
  • eine Seite, die nicht weltweit verfügbar oder geografisch eingeschränkt ist,
  • eine Seite, welche Warnungen bezüglich der Sicherheit der Website enthält,
  • eine Seite, auf welcher der Nutzer dazu aufgefordert wird, unerwartete Programme oder Software herunterzuladen, um auf die Inhalte zugreifen zu können,
  • eine Seite mit Inhalten, die verhindern, dass Personen zu anderen Seiten navigieren können. Darunter fallen beispielsweise PDFs- oder auch Bilder (JPEG-Dateien).

Quelle: Facebeook Transparency Center

Pop-Up-Fenster könnten von Meta ebenfalls als nicht funktionale Landingpage gewertet werden. Beispiel: Die Anzeige verlinkt auf das entsprechende Produkt. Wenige Sekunden nachdem die Seite geladen ist, erscheint ein Pop-Up-Bild mit einer Rabatt-Aktion und einem ganz kleinen X oben rechts im Bild zum Minimieren des Fensters. Schon ist es passiert und der Nutzer befindet sich auf einer nicht funktionalen Landing Page. Übrigens, auf Facebook selbst zu verlinken, ist ebenfalls verboten. Das heisst, eine Werbeanzeige darf nicht verwendet werden, um die eigene Facebook-Gruppe, Unternehmensseite oder einen bevorstehenden Facebook-Event zu bewerben. Dafür gibt es auf Facebook andere Werbemöglichkeiten.

Was es bei der Erstellung von Anzeigetexten zu beachten gilt

Ein gemeinsames Thema verbindet viele der Wörter und Sätze, die Meta in Anzeigen verbietet: Sie beziehen sich auf persönliche Attribute. Meta verbietet persönliche Attribute in Anzeigentexten, da sie als aufdringlich empfunden werden können oder den Nutzern das Gefühl gibt, gezielt angesprochen zu werden. Neben persönlichen Attributen gibt es noch einige weitere Themen zu beachten. Es folgen die einzelnen Kategorien inklusive einiger Alternativen, mit denen Anzeigeablehnungen vermieden werden können:

Vornamen

In vielen Marketingkanälen wie E-Mail oder SMS ist die Verwendung der Vornamen der Kunden eine gute Möglichkeit, der Nachricht eine persönliche Note zu verleihen. Bei Werbung auf Meta-Plattformen ist diese Art der Personalisierung jedoch nicht erlaubt!

Abgelehnt wird: «Laura, besorgen Sie sich individuelles Briefpapier mit Ihrem Namen drauf!»

Was wäre also eine Möglichkeit, um die Zielgruppe trotzdem direkt anzusprechen? Beispielsweise so: «Wir fertigen Briefpapier mit Ihrem Namen an.»

Religiöse Zugehörigkeit

Wie Alter und Rasse ist auch die Religion ein zulässiges Thema für Werbetexte, solange es nicht zu persönlich wird. Vermieden werden sollten Formulierungen wie «Knüpfen Sie Kontakte zu anderen christlichen Eltern». Ohne das persönliche Element (Kontakt zu anderen) ist der Text wieder zulässig und könnte so lauten: «Treffen Sie hier christliche Eltern».

Altersangaben

Grundsätzlich verbietet Meta Altersangaben in Anzeigentexten nicht. Die Anzeige darf jedoch nicht implizieren, dass die Person, welche die Anzeige liest, ein bestimmtes Alter hat oder einer bestimmten Altersgruppe angehört. Das bedeutet, dass Dinge wie «Treffen Sie sich mit anderen Teenagern» oder «Jetzt, wo Sie in Ihren 40ern sind, brauchen Sie dieses Produkt» nicht zugelassen werden.

Um diese Art von Sprache zu verwenden, ohne dass die Anzeige beanstandet wird, muss wieder das persönliche Element aus dem Text entfernt werden. Die Zielgruppe zum Beispiel aufzufordern, «Senioren zu treffen» und im Targeting die entsprechende demografische Altersgruppe einzustellen, stellt sicher, dass die Anzeige relevant ist.

Rassistische Beschreibungen

Ebenso ist es in Ordnung, bestimmte Rassen oder Ethnien in Facebook-Werbeanzeigen zu erwähnen, vor allem, wenn Personen angesprochen werden, die sich mit einer bestimmten Gruppe identifizieren. Es ist jedoch wichtig, die Rasse auf neutrale Art und Weise zu erwähnen.

Nicht in Ordnung ist: «Treffen Sie andere hispanische Unternehmer in Ihrer Nähe».

Ein Anzeigentext, der etwa so lautet: «Schliessen Sie sich mit hispanischen Geschäftsinhabern zusammen» ist wiederum ok.

Geschlechtsidentitäten

Menschen mit einer bestimmten Geschlechtsidentität sollten nicht in einer Anzeige angesprochen werden. Auch allzu persönlichen Fragen wie «Überdenken Sie Ihre Geschlechtsidentität?» sollten vermieden werden.

Ein inklusiverer Anzeigetext, der das Publikum dazu ermutigt «an einem wöchentlichen Treffen für nicht-binäre Menschen teilzunehmen», wäre eine zulässige Alternative.

Sexuelle Orientierungen

Nicht überraschend gilt die gleiche Regel, wenn Interessenten mit einer bestimmten sexuellen Orientierung angesprochen werden sollen.

Unzulässig: «Möchten Sie andere Lesben kennenlernen?»

Dieser Ansprachetext begeht gerade mehrere Meta No-Gos. Erstens ist die Anzeige eine Unterstellung, da der Text suggeriert, dass die angesprochene Person lesbisch ist. Zweitens ist eine solche Werbeanzeige eine Diskriminierung, weil sie sich nur an lesbische Personen richtet, was die Werbetreibende Person dahinter ja nicht wirklich wissen kann, beziehungsweise nicht wissen dürfte. Drittens könnte auch noch das Wort «andere» als nicht zulässig eingestuft werden, da es impliziert, dass der Werbetreibende die gleiche sexuellen Orientierung wie die angesprochene Person hat.

Ein zulässiger Text wäre: «Treffen Sie Lesben in unserem neu renovierten Club».

Die folgende Anzeige ist ein gutes Beispiel, wie Personen aus der «Queer-Community» korrekt und sogar noch mit vielen passenden Emojis direkt angesprochen werden können:

Facebook Ad Place2be.Berlin | Quelle: Facebook Ads Library

Facebook Ad Place2be.Berlin | Quelle: Facebook Ads Library

Psychische Gesundheit und körperliche Behinderungen

Bei Hilfe für Menschen mit psychischen Problemen oder körperlichen Behinderungen, darf ja nicht der Eindruck vermittelt werden, als ob die Werbetreibenden wüssten, womit diese Menschen zu kämpfen haben. Auch hier gilt, persönliche Ansprachen, wie im folgenden Text, sind nicht OK: «Haben Sie mit Depressionen zu tun?»

Der Trick ist es, die eigenen Produkte und Dienstleistungen in den Vordergrund zu stellen, ohne zu suggerieren, dass diese für die Zielgruppe geeignet sind. Ein gutes Beispiel dafür wäre: «Wir sind auf die Behandlung von Depressionen spezialisiert».

Finanzieller Status

Meta verbietet es Werbetreibenden nicht, für Produkte und Dienstleistungen zu werben, die finanzielle Schwierigkeiten beheben. Es darf aber nicht angedeutet werden, dass der finanziellen Status der Zielgruppe bekannt ist. Unzulässig wäre der Text: «Haben Sie vor, Konkurs anzumelden?» Auch hier gilt es wieder hauptsächlich die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Beispiel: «Unsere Finanzprodukte sind für den Umgang mit Schulden konzipiert». In manchen Fällen muss eine Anzeige einer speziellen Kategorie zugeordnet werde. Einzelheiten dazu folgen weiter unten im Artikel.

Die nachfolgende Anzeige spricht zuerst klar vom eigenen Produkt «Autoleasing ohne Bank» und nennt dann die Anwendungsfälle «bei Betreibung, etc.» in einer indirekten Ansprache, ohne den finanziellen Status der Zielgruppe direkt zuzuschreiben:


Facebook Ad EuropeanCar.CH | Quelle: Facebook Ads Library

Strafregister oder Vorgeschichte

Auch bei Dienstleistungen, die sich an Menschen mit Vorstrafen richten, darf die/der Werbetreibende nicht andeuten, über deren Status Bescheid zu wissen. Aussagen wie: «Wir haben schon vielen anderen verurteilten Straftätern wie Ihnen geholfen» sind ein absolutes No-Go. Es gelten die gleichen Richtlinien wie für das Schreiben über den finanziellen Status. Der Fokus sollte auf den eigenen Dienstleistungen und nicht auf den Kunden liegen. In einer Anzeige könnte zum Beispiel stehen: «Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, frühere Straftaten hinter sich zu lassen.»

Wahlbeteiligung

Werbetreibende für politische Organisation, kommunale Gruppen oder gewählte Kandidaten möchten die Wähler vielleicht dazu ermutigen, wählen zu gehen. Das ist natürlich in Ordnung. Aussagen darüber zu machen, ob eine Person registriert ist oder gewählt hat, ist auf Meta-Plattformen jedoch verboten. Beispiel: «Sie haben noch nicht abgestimmt! Verpassen Sie nicht Ihre Chance!» Stattessen könnte das Publikum dazu ermutigt werden, sich über die nächsten Wahlen zu informieren: «Lesen Sie die Wahlempfehlung der Partei … , jede Stimme zählt!».

Die untenstehende Werbeanzeige von Gian Brun spielt mit den Meta-Richtlinien. Sie behauptet nicht, dass die Zielperson verpasst hat zu wählen, sondern formuliert diese Aussage als Frage. Anschliessend folgt eine allgemeine Information, die erklärt, bis wann gewählt werden kann. Diese Anzeige ist demnach zulässig, obwohl darüber debattiert werdenden könnte, ob die Anzeige impliziert, dass die angesprochene Zielgruppe wählen kann.

Facebook Ad Gian Brun | Quelle: Facebook Ads Library

Facebook Ad Gian Brun | Quelle: Facebook Ads Library

Mehr Informationen über politische Ads und den speziellen Autorisierungsprozess von Meta gibt es im Artikel Mehr Kontrolle über politische Ads.

Gewerkschaftsmitgliedschaften

Unabhängig davon, ob Personen angesprochen werden, die bereits einer Gewerkschaft angehören, oder Personen, die noch nicht Mitglied sind, darf deren Mitgliedschaftsstatus nicht impliziert werden. «Haben Sie Probleme mit Ihrem Gewerkschaftsvertreter?» würde implizieren, dass die angesprochene Person bereits ein Mitglied ist, geht also nicht.

Anzeigentexte sollten stattdessen so «breit» wie möglich gestaltet werden, etwa so «Unsere Gewerkschaft unterstützt Mitglieder seit 1990 mit Stolz».

Offene oder angedeutete Obszönität

Wenn es zur Zielgruppe passt, können in organischen Inhalten auf der eigenen Facebook-Seite durchaus Schimpfwörter verwendet werden. Meta erlaubt jedoch keine Schimpfwörter in bezahlten Inhalten, selbst wenn sie die Zielgruppe ansprechen oder die Botschaft dadurch verstärkt würde. Wenn ein Anzeigentext Schimpfwörter enthält, ist es am besten, diese zu entfernen und die Botschaft zu überarbeiten. Ein kreativer Geist könnte versucht sein, die Wörter zu maskieren, indem einzelne Buchstaben durch Symbole ersetzen werden. Das sollte ebenfalls gleich schon von Anfang an unterlassen werden, da Meta keine Fluchwörter in Anzeigen zulässt, nicht mal angedeutete.

Soziale und politische Themen

Wenn die eigene Organisation und der eigene Facebook-Account nicht berechtigt ist Anzeigen zu sozialen und politischen Themen zu schalten, darf in Anzeigetexten keine sozialen und politischen Themen erwähnt werden. Das Spektrum reicht hier von Kommunalwahlen bis hin zum Klimawandel. Um Anzeigen zu diesen Themen schalten zu können, muss zunächst ein Genehmigungsverfahren bei Meta durchlaufen werden. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens muss die Anzeige-Kampagne einer der speziellen Anzeigenkategorien von Meta zugeordnet werden, nämlich soziale Themen, Wahlen oder Politik. Bei Veröffentlichung einer solchen Kampagne werden die Anzeigen automatisch mit einem Haftungsausschluss versehen. Mehr zum Autorisierungsprozess und Vorgaben sind in diesem Blogartikel: Meta: Politische Werbung in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein

Irreführende Behauptungen

Beim Bewerben eines Produkts oder einer Dienstleistung, ist es verlockend, ein Best-Case-Szenario zu präsentieren. Zwar darf potenziellen Kunden erklärt werden, wie sie von den angepriesenen Produkten und Dienstleistungen profitieren können, doch dürfen keine irreführenden Behauptungen aufgestellt werden, die unrealistische Erwartungen hinsichtlich der zu erwartenden Ergebnisse oder des Zeitrahmens wecken, den die Kunden einplanen sollten. Darüber hinaus dürfen die Anzeigentexte keine Fehlinformationen oder Aussagen enthalten, die von unabhängigen Prüfern entkräftet werden können. Vor der Veröffentlichung von Werbeanzeigen ist es immer eine gute Idee, Behauptungen oder Statistiken im Text zu überprüfen. Wenn die Behauptungen nicht selbst bewiesen werden können oder sie nachweislich falsch sind, sollten diese zwingend aus dem Anzeigentext entfernt werden.

Meta-Markennamen

Sollen Inhalte oder Ziele von Facebook, Instagram oder anderen Meta-Eigenschaften beworben werden, gilt es ebenfalls einige Dinge zu beachten. In einem Anzeigentext dürfen Meta-Marken erwähnt werden. Die Richtlinien der Plattform erlauben es Werbetreibenden jedoch nur in begrenztem Umfang ihre Markennamen zu verwenden. Das heisst, Meta-Markennamen dürfen verwendet werden, um das Ziel der Anzeige zu verdeutlichen. Die Anzeige darf zum Beispiel eine «Facebook-Gruppe oder ein Instagram-Konto» bewerben. Die Meta-Eigenschaften dürfen jedoch nicht in den Mittelpunkt des Anzeigentextes gestellt werden. Wichtig ist auch, dass die Meta-Markennamen korrekt verwendet werden, ohne ihr Aussehen im Text zu verändern. Das bedeutet, dass Schriftart und Textgrösse beibehalten und die Markennamen kleingeschrieben werden sollten.

Inhalte von Drittanbietern

Obwohl Meta es Werbetreibenden erlaubt, Facebook unter bestimmten Umständen zu erwähnen, ist Vorsicht geboten bei der Erwähnung von anderen Unternehmen oder deren Produkten. Meta verbietet Werbetreibenden die Verletzung von Marken und anderen Rechten an geistigem Eigentum Dritter, darunter Markennamen und markenrechtlich geschützte Produktnamen, die anderen Unternehmen gehören. Wenn keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde, eine andere Marke zu erwähnen, sollte dies unterlassen werden. Beispiel: «Unsere neuen Kopfhörer sind kompatibel mit allen Apple-Produkten.» Alternativ könnte die Branche des Unternehmens oder eines seiner charakteristischen Merkmale erwähnen werden, um die Leser zwischen den Zeilen lesen zu lassen.

Schlechte Grammatik

Selbst erfahrenen Werbetreibenden passiert es, dass sie in ihrem Anzeigentext einen Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler übersehen. Obwohl es immer eine gute Idee ist, diese Fehler zu vermeiden, achtet Meta mehr auf bewusste Grammatik- und Zeichensetzungsfehler. In Anzeigentexten sollten deshalb schlechte Grammatik, falsche Grossschreibung und übermässige Zeichensetzung vermieden werden. In Ordnung ist es zum Beispiel den ersten Buchstaben eines jeden Wortes im Anzeigentext gross zu schreiben. Abwechselnde oder zufällige Buchstaben dürfen jedoch nicht grossgeschrieben werden. Akzentuierte Buchstaben (é, è, è, ê, ë usw.) sollten ebenfalls vermieden werden, wenn sie nicht notwendig sind. Und last but not least: sogar der inflationäre Eisatz von Emojis kann zur Ablehnung führen!

Quelle: socialmediaexaminer.com

Was gibt es zu beachten bei Bilder und Videos?

Nahaufnahmen von Körperteilen

Nahaufnahmen von einzelnen nackten Körperteilen, die zu viel Haut zeigen sind verboten. Diese Richtlinie kann bei der Erstellung gewisser Anzeigen etwas frustrierend sein. Abgelehnt werden könnte eine Werbeanzeige eines Masseurs in der die Nahaufnahme eines Nackens und der untere Rücken zu sehen ist. Natürlich ist dies nicht ein sexualisierter Inhalt, jedoch können solche Bilder bei der automatischen Überprüfung schon mal abgelehnt werden. Elegant löst das Problem das nachfolgende Anzeigebeispiel, wo wenig Haut gezeigt und der Nacken mittels der Wirbelsäule dargestellt wird:

Facebook Ad Derila.com | Quelle: Facebook Ads Library

Sexuelle Handlungen

Bilder dürfen keine sexuellen Akte zeigen oder sexuelle Akte suggerieren. Ein berühmtes Beispiel zum suggerierten Akt: Eine Frau, die eine ganze Banane in den Mund nimmt. Ebenfalls vorbeten ist die Bewerbung von Sex-Spielzeugen. Sogar Werbung für Kondome ist nicht zulässig, falls darin suggeriert wird, dass Sex mit den Kondomen mehr Spass macht. Kondom-Werbung, die lediglich die Verhütung in den Mittelpunkt stellt oder mehr Komfort beim Sex verspricht, ist hingegen wieder in Ordnung. Bei Interesse kann der genaue Wortlaut der Richtlinien im Transparency Center unter dem Punkt Nacktheit und sexuelle Handlungen von Erwachsenen nachgelesen werden.

Vorher-Nacher Bilder

Es ist zwar erlaubt, Mittel zu bewerben, die den Haarwuchs fördern. Ein Vorher-Nachher Bild, was dem Konsumenten einen klaren Erfolg suggeriert, ist jedoch verboten. Darunter fallen auch «Diät-Bilder», wie das Bild einer sehr schlanken Frau, die viel zu grosse Hosen trägt oder jemand der auf der Wage steht und sehr glücklich aussieht, da er viel abgenommen hat. Auch bei Medikamenten sind Erfolgsversprechungen verboten. Rezeptpflichtige Medikamente dürfen auf Meta überhaupt nicht beworben werden. Nicht-Rezeptfreie-Medikamente dürfen nur beworben werden, wenn ganz klar aufgezeigt wird, wofür das Medikament gut ist, jedoch keine Versprechen gemacht werden. Das Werbemittel darf auch nicht unterstellen, dass der/die Angesprochene das Medikament benötigt, um ein gesundes Leben führen zu können.

Fake-Funktionen

Ein Bild oder Video darf keine Funktionen vortäuschen, die es nicht gibt und dem Nutzer nicht suggerieren, dass etwas mit dem Bild getan werden soll oder muss. Also kein «mehr dazu» im Bild, denn diese Funktion kann in den Einstellungen der Werbeanzeige gewählt werden und funktioniert im Bild selbst nicht. Unter diese Regel fällt auch eine Werbeanzeige, die zum Beispiel auf einen YouTube-Kanal verlinkt und als Bild einen grossen Play-Button zeigt (ein solches Video darf natürlich direkt in der Werbeanzeige eingebunden werden). Ähnlich und ebenfalls verboten sind Emojis, mit welchen suggeriert werden, dass mit dem Bild interagieren werden kann. Anschliessend ein Beispielbild eines organischen Posts von FOCUS online, bei welchem eine solche Suggestion erlaubt ist, für eine Werbeanzeige aber verboten wäre.

Fazit

Ob nun im Bereich der genannten heiklen Themen, wie Religion, Genderzugehörigkeit oder Politik Werbung geschalten werden soll oder es nur um kleine Finessen im Anzeigetext geht. Werbetreibende tun gut daran, sich vorher mit den Werbeeinschränkungen von Meta vertraut zu machen, um nicht unnötig Zeit zu verschenken. Metas automatischer Überprüfungsprozess lehnt Anzeigen zwar nicht immer richtig ab. Um Kampagnen reibungslos durchzuführen und fälschlicherweise abgelehnte Anzeigen erfolgreich anzufechten, ist es wichtig zu wissen, was die Plattform erlaubt.

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  1. silke.langhans@falter-naturprodukte.de' Silke sagt:

    Hallo. Bei uns wird alles abgelehnt. Alles. Seit einem Jahr grundsätzlich im ersten Anlauf. Bisher führte die Überprüfung immer zum Erfolg. Aber seit letzter Woche (17.03.2023) geht gar nichts mehr. Es fing damit an, dass ich bei einer laufenden Kampagne für eine kalte Zielgruppe die aktuellen Websitebesucher ausgeschlossen habe. Eigentlich wollte ich dann auch noch das Budget erhöhen – aber alle enthaltenen Anzeigen wurden prompt abgelehnt und können nicht mehr überprüft werden, weil sie ja schon einmal überprüft und freigegeben worden sind. Die Logik dahinter möchte ich gerne verstehen. Alle Bemühungen, eine neue Kampagne mit unterschiedlichen Einstellungen, Bildern und Texten durchzukriegen sind erfolglos. Ich hatte am WE Kontakt mit dem Support und habe auf zwei Ebenen auch Kontakt mit dem Pro-Team. Aber die können die Anzeigen auch nur zur Überprüfung weiterleiten und kommen nicht weiter, obwohl mir bestätigt wurde, dass hier die Anzeigen korrekt sind und der Fehler bei Facebook liegt. Es handelt sich bei uns um Anzeigen für Schafwolldünger und Rasendünger. Abgelehnt werden sie wegen Diskriminierung oder wegen angeblich fehlender Anzeigenkategorie. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Facebook mit kleinen Tagesbudgets unter 20 Euro nichts mehr zu tun haben möchte.

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