04.12.2012 Diverses

Facebook: Aufruf zum Urnengang

Facebook ruft zum Urnengang, es geht um die Umsetzung der Änderungsvorschläge zu den Datenverwendungsrichtlinien und der Erklärung der Rechte und Pflichten.  Wie bereits im Juni erhalten die Nutzer von Facebook die Möglichkeit über Änderungen in den Richtlinien abzustimmen. Die Nutzer haben quasi ein Mitbestimmungsrecht, würden mehr als 30% der Facebook Nutzer (also rund 350 Millionen […]

Thomas Hutter
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Facebook ruft zum Urnengang, es geht um die Umsetzung der Änderungsvorschläge zu den Datenverwendungsrichtlinien und der Erklärung der Rechte und Pflichten.  Wie bereits im Juni erhalten die Nutzer von Facebook die Möglichkeit über Änderungen in den Richtlinien abzustimmen. Die Nutzer haben quasi ein Mitbestimmungsrecht, würden mehr als 30% der Facebook Nutzer (also rund 350 Millionen Menschen) gegen die Änderungsvorschläge stimmen, würden die Änderungen abgelehnt. Brisant für Kritiker des blauen Riesens, werden die vorgeschlagenen Änderungen angenommen, entfällt das zukünftige Veto-Recht der Nutzer. Bei der letzten Abstimmung im Juni nutzten nur gerade 50’000 Nutzer die Abstimmungsmöglichkeit, was einer  Wahlbeteiligung von 0.01% entsprach. Kritiker hielten Facebook vor, die Nutzer nicht genügend über die Abstimmungsmöglichkeit aufgeklärt zu haben.

Verbesserte Kommunikation zur Abstimmung

Um es vorweg zu nehmen, Facebook reagierte bei der aktuellen Abstimmung auf die grosse Kritikwelle und informiert bei dieser Abstimmung die Nutzer per E-Mail über die Möglichkeit der Stimmabgabe. Bei der letzten Abstimmung wurde in vielen Berichterstattungen Facebook vorgeworfen, nicht transparent über die Möglichkeiten der Stimmabgabe informiert zu haben.

E-Mail mit Aufforderung zur Stimmabgabe

E-Mail mit Aufforderung zur Stimmabgabe

 

Die Abstimmung endet am 10. Dezember um 12:00 Uhr (PST)/10. Dezember um 20:00 Uhr (GMT). Wie in beiden Richtlinien angegeben, ist das Ergebnis der Abstimmung verbindlich, wenn mehr als 30 % aller aktiven registrierten Nutzer daran teilnehmen. Sollten weniger als 30 % teilnehmen, so erhält die Abstimmung einen beratenden Charakter.

 

Extrem schwache Beteiligung

Die Wahlbeteiligung ist in den ersten 12 Stunden relativ schwach, bis jetzt haben nur gerade rund 26’000 Nutzer teilgenommen, was einem Anteil von weniger als 0.002% entspricht, es darf also davon ausgegangen werden, dass an dieser letzten Abstimmung kaum eine grössere Beteiligung erreicht werden kann.

Schwache Stimmbeteiligung nach den ersten Stunden

Schwache Stimmbeteiligung nach den ersten Stunden

 

 

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