19.11.2012 Seiten / Pages

Facebook: Gewinnspiele, Wettbewerbe und Promotionen – was ist nicht erlaubt? Checkliste!

Ein Dauerthema auf Facebook sind Gewinnspiele und Wettbewerbe (nachfolgend “Promotionen” genannt). Promotionen sind nach wie vor bei vielen Unternehmen und Marken ein top aktuelles und beliebtes Thema. Promotionen eignen sich neben der Fangewinnung auch zur Community-Belohnung. Die Richtlinien von Facebook im Zusammenhang mit Promotionen sind umfassend, auf mehrere Richtlinien verteilt und nicht für jedermann einfach […]

Thomas Hutter
16 Min. Lesezeit
13 Kommentare

Gewinnspiele auf FacebookseitenEin Dauerthema auf Facebook sind Gewinnspiele und Wettbewerbe (nachfolgend “Promotionen” genannt). Promotionen sind nach wie vor bei vielen Unternehmen und Marken ein top aktuelles und beliebtes Thema. Promotionen eignen sich neben der Fangewinnung auch zur Community-Belohnung. Die Richtlinien von Facebook im Zusammenhang mit Promotionen sind umfassend, auf mehrere Richtlinien verteilt und nicht für jedermann einfach zu verstehen – entsprechend veranstalten viele Seitenbetreiber Promotionen, die gemäss den Richtlinien von Facebook nicht zulässig sind und häufig auch den Gesetzesgrundlagen des jeweiligen Landes nicht entsprechen. Um Promotionen auf Facebook erfolgreich und richtig durchzuführen, sind Seitenbetreiber in den meisten Fällen auf die Beratung von Drittdienstleistern angewiesen.

Nachfolgend gehe ich auf diverse Punkte dieser Richtlinien ein und versuche an Hand von Beispielen aufzuklären, was erlaubt ist, bzw. was nicht erlaubt ist und versuche die entsprechenden Zusammenhänge zu erklären.

Wie werden Promotionen auf Facebook definiert?

Facebook definiert Promotionen in den Nutzungsbedingungen wie folgt:

  • Wettbewerbe
  • Werbegeschenke
  • Preisausschreiben

In den Nutzungsbedingungen von Facebook ist festgehalten:

3. Sicherheit  
Wir bemühen uns nach besten Kräften, die Sicherheit auf Facebook zu wahren, können diese jedoch nicht garantieren. Wir benötigen dazu deine Hilfe. Hierzu gehören auch deine folgenden Verpflichtungen:
9. Du wirst unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze einhalten, wenn du Wettbewerbe, Werbegeschenke oder Preisausschreiben („Promotion“) auf Facebook anbietest oder veröffentlichst.

Grundsätzlich spielt es dabei keinen Unterschied, ob eine Promotion auf einem privaten Profil, einer Seite, einem Ort oder einer Gruppe stattfinden, sämtliche Promotionen unterliegen gemäss den allgemeinen Bedingungen den Promotionsrichtlinien.

Welche Richtlinien sind für Promotionen bindend?

Für die Durchführung von Promotionen auf Facebook kommen folgende Richtlinien zur Anwendung:

Facebook Promotion Guidelines (Nutzungsbedingungen für Seiten)

In den Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten sind erste Spielregeln rund um Promotionen im Abschnitt E vermerkt.

E. Promotions

Wenn du Facebook nutzt, um über eine Promotion (beispielsweise Preisausschreiben oder Verlosungen) zu berichten bzw. diese zu organisieren, bist du für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Promotion – einschließlich der offiziellen Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie die Einhaltung sämtlicher die Promotion und alle im Zusammenhang mit der Promotion angebotenen Gewinne regelnder Bestimmungen (beispielsweise Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen) – verantwortlich. Bitte beachte, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Promotion bedeutet. Promotions unterliegen vielen Bestimmungen, und wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Promotion dem geltenden Recht entspricht, dann lass dich bitte fachmännisch beraten.

i.    Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf Facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder Seiten-Anwendung.
Wichtig! Sämtliche Promotionen dürfen nur innerhalb von Anwendungen (Canvasseiten – Applikationen, die nicht in einer Facebook Seite integriert sind / Seiten-Anwendungen – Applikationen, die in Facebook Seiten integriert sind -> Page Tabs) durchgeführt werden. Eine Durchführung von Promotionen mit Hilfe von Standardfunktionen von Facebook (z.B. Chronik, Bildergalerie, Videos, Notizen sowie deren Subfunktionen wie Kommentare, Teilen, “Gefällt mir”) ist somit nicht erlaubt.
ii.    Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
   a.    Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
   b.    Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
   c.    Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
Die entsprechenden Elemente werden optimalerweise im Fussbereich der Applikation und zusätzlich in den Teilnahmebedingungen festgehalten. Um Punkt a. gerecht zu werden, müsste bei der Registration eine Checkbox integriert werden, in welcher der Benutzer bestätigt, dass er mit der Teilnahme die Teilnahmebedingungen (mit integrierten Punkten b. und c.) akzeptiert. Entsprechend müssen die Teilnahmebedingungen mit den Regelungen rund um die Freistellung bereits vor der Autorisation der Applikation dargestellt werden.
iii.    Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Einchecken an einem Ort oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto auf einer Pinnwand postet.
Gemäss iii. darf von einem Benutzer verlangt werden, dass er für die Teilnahme an einer Promotion Fan einer Seite wird, an einem Ort eincheckt oder sich mit einer Applikation verbindet. Alle weiteren Facebook-Funktionen dürfen nicht für eine Teilnahme an einer Promotion vorausgesetzt werden. Als Facebook-Funktionen versteht man sämtliche Funktionen von Facebook wie z.B. die Chronik, Bildergalerien, Videos, Notizen sowie deren Subfunktionen wie Kommentare, Teilen, “Gefällt mir”, etc.. insbesondere auch Social Channels. Entsprechend darf beispielsweise auch nicht das Einladen von weiteren Personen oder das Teilen einer Information als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel vorausgesetzt werden.
iv.    Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. das Einchecken an einem Ort nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.
Wie unter iii. beschrieben, darf vorausgesetzt werden, dass eine Person Fan einer Seite wird, sich an einem Ort einchecken oder sich mit einer Applikation verbinden muss. Allerdings darf diese Aktion nicht alleinige Voraussetzung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel sein, eine Registration über eine Applikation muss immer zusätzlich erfolgen. Somit ist es nicht erlaubt, beispielsweise unter allen Fans einer Seite etwas zu verlosen, ohne dass diese Fans über eine Applikation sich explizit um die Teilnahme bewerben. Entsprechend ist es auch nicht erlaubt, z.B. dem 500sten Fan etwas zu verschenken.
v.    Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.
Social Plugins von Facebook, wie z.B. der “Gefällt mir”-Button und das Kommentar-Tool verursachen bei der Nutzung soziale Interaktionen. Entsprechend darf die Nutzung dieser Tools innerhalb von Promotionen nicht für die Teilnahme vorausgesetzt werden.
vi.    Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.
Sämtliche Gewinnbenachrichtigungen über Facebook sind nicht erlaubt, weder an der Chronik, noch über Nachrichtenfunktionen oder Chat. Entsprechend sind Nennungen von Gewinnern innerhalb von Facebook Standardfunktionen nicht erlaubt. Gegen eine Nennung der Gewinner innerhalb der Applikation mit der Promotion spricht allerdings nichts. Um dem Punkt vi. gerecht zu werden, muss also bei der Durchführung einer Promotion bei der Registrierung zwingend eine E-Mail-Adresse, Adresse oder Telefon-Nummer abgefragt werden, damit die Gewinnbenachrichtigung ausserhalb von Facebook stattfinden kann.
vii.    Begriffsbestimmungen:
a.    Mit „Organisation“ meinen wir die Durchführung jedes einzelnen Bestandteils der Promotion, beispielsweise die Erfassung von Teilnahmen, die Beurteilung von Beiträgen sowie die Ziehung und die Benachrichtigung von Gewinnern.
b.    Mit „Kommunikation“ meinen wir die Ankündigung, Bewerbung oder Verlinkung einer Promotion auf jegliche Art und Weise über Facebook, beispielsweise in Werbeanzeigen, auf Seiten oder in Pinnwandeinträgen.

vii. benötigt keine weiteren Erklärungen.

Kurz zusammgengefasst:

  • Gewinnspiele nur in Applikationen.
  • Gewinnspiele an der Pinnwand (ausser Verweise auf die Applikation) sind tabu.
  • Man darf voraussetzen, dass ein Teilnehmer Fan einer Seite werden muss.
  • Teilnahmebedingungen mit einer integrierten Freistellung von Facebook und der Offenlegung des Datenempfängers sind notwendig.
  • Es dürfen keine soziale Interaktionen vorausgesetzt werden.
  • Gewinnbenachrichtigungen über Facebook Kommunikationselemente ist nicht erlaubt.
  • Facebook Standard Funktionen (z.B. Social Plugins, Social Channels) dürfen weder genutzt, noch deren Nutzung vorausgesetzt werden.

Plattform-Richtlinien (Richtlinien für Applikationen)

Wie in Punkt E. i. der Seitenrichtlinien erwähnt, sind Promotionen nur innerhalb von Applikationen erlaubt. Applikationen unterliegen den Richtlinien für die Facebook-Plattform, welche entsprechend für Promotionen ebenfalls Gültigkeit erlangen.
Die Richtlinien für die Facebook-Plattform beinhalten sehr viele Punkte, die für Promotionen primär relevanten Passagen sind nachfolgend aufgeführt (wichtig, im Zweifelsfall gelten die Richtlinien in englischer Sprache):

Grundsätze

Biete Nutzern eine positive Erfahrung.

  • Gestalte alle Anwendungen sozial und ansprechend.
  • Gib Nutzern Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten.
  • Unterstütze Nutzer beim Austausch aussagekräftiger und relevanter Inhalte.

Sei vertrauenswürdig.

  • Respektiere die Privatsphäre anderer.
  • Unterlasse irreführende, verwirrende, betrügerische oder unerwartete Handlungen gegenüber Nutzern.
  • Spam ist untersagt – fördere eine authentische Kommunikation.
Die Grundsätze müssen im Sinne des Plattformerlebnisses immer eingehalten werden.
Richtlinien
I. Funktionen und Funktionsweise 
7. Besondere Bestimmung für Anwendungen auf Facebook-Seiten: Wenn Nutzer deine Seite besuchen und keine ausdrückliche Erlaubnis durch eine Autorisierung für deine Facebook-Anwendung bzw. durch die direkte Bereitstellung von Informationen auf deiner Seite erteilt haben, darfst du im Zusammenhang mit der Seite lediglich diejenigen Informationen verwenden, die du von uns oder über die Interaktion der Nutzer mit deiner Seite erhalten hast. Obwohl du Gesamtanalysen für deine individuelle Seite nutzen kannst, darfst du beispielsweise keine Informationen von irgendeiner anderen Quelle zur Anpassung des Nutzererlebnisses auf deiner Seite zusammenführen und keinerlei Informationen über die Interaktion des Nutzers mit deiner Seite in jedem anderen Kontext (z. B. Analyse oder Anpassung über andere Seiten bzw. Webseiten) nutzen.
Interaktionen von Nutzern dürfen ohne deren explizite Autorisierung nicht mit Drittanwendungen analyisiert werden. Applikationen, welche Interaktionen von Benutzer offenlegen, summieren und analyiseren sind somit nicht erlaubt. Entsprechende Applikationen analog TopFans, TopBotschafter, etc., welche Ranglisten der aktivsten Benutzer erstellt, sind somit nicht erlaubt. Ein Beispiel für eine solche nicht erlaubte Applikation wäre Booshaka.com.
8. Du darfst die Facebook-Symbole weder im Original noch in abgeleiteter Form verwenden und keine Bezeichnungen von Funktionen und Funktionsweisen von Facebook nutzen, sofern Nutzer damit zu der irrtümlichen Annahme verleitet werden könnten, es seien die Facebook-Funktionen oder Funktionsweisen desselben Namens gemeint.
Diese Passage muss nicht speziell erläutert werden.
12. -Anwendungen auf Facebook dürfen keine Anwendung auf irgendeiner anderen konkurrierenden sozialen Plattform integrieren, fördern, vertreiben bzw. auf diese verlinken oder umleiten.
Die Integration von Anwendungen anderer sozialen Plattformen und die Verlinkung auf diese ist nicht erlaubt, entsprechend dürfte weder ein “TweetThis”-Button noch ein “+1”-Button von Google+ innerhalb einer Applikation integriert werden.
13. Der Hauptzweck deiner Canvas- oder Seitenreiter-Anwendung auf Facebook darf es nicht sein, die Nutzer einfach von Facebook weg und auf eine externe Webseite zu leiten.
Gemäss Punkt 13 wären somit Applikationen, welche direkt auf Promotionen ausserhalb von Facebook verlinken, ebenfalls nicht erlaubt.

II. Speicherung und Nutzung der von uns erhaltenen Daten

1. Du wirst nur diejenigen Daten anfordern, die du zum Betreiben deiner Anwendung benötigst.

Ein Abfragen von Daten, welche nicht für den Betrieb der Applikation benötigt werden, ist somit verboten.

2. Du wirst Datenschutzrichtlinien aufsetzen, die Nutzern mitteilen, welche Nutzerdaten du verwenden wirst und auf welche Weise diese verwendet, angezeigt, weitergegeben oder übertragen werden. Zudem wirst du die URL für deine Datenschutzrichtlinien in der Entwickleranwendung angeben.

Analog den Teilnahmebedingungen in einer Promotion müssen auch Datenschutzrichtlinien verfasst werden. Diese Datenschutzrichtlinien müssen zusätzlich innerhalb der Applikation hinterlegt werden. Entsprechende Datenschutzrichtlinien müssen vor der Autorisierung der Applikation durch den Nutzer einsehbar sein.

12. Du wirst alle Daten von Nutzern, die du von uns erhältst, auf Aufforderung des jeweiligen Nutzers löschen und einen leicht zugänglichen Mechanismus zur Erstellung einer solchen Aufforderung durch den Nutzer bereitstellen. Wir können dich zur Löschung von Daten auffordern, die du von der Facebook-API erhältst, wenn du gegen unsere Bedingungen verstößt.

Gemäss Punkt 12 muss innerhalb der Applikation eine Kontaktmögichkeit mit dem Applikationsbetreiber sichergestellt sein, damit ein Nutzer die Löschung seiner Daten verlangen kann, optimalerweise wird dafür ein Formular zur Verfügung gestellt.

III. Anwendungsinhalte

B. Verbotene Inhalte

Du verpflichtest dich, keine Inhalte zu verbreiten oder bereitzustellen, die einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sind bzw. Entsprechendes weitergeben, enthalten oder verwenden:

3. Online-Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele oder Lotterien (einschließlich Online-Casinos, Sportwetten, Bingo- oder Pokerspiele);

4. Illegale Aktivitäten bzw. illegale Preisausschreiben, Schneeballsysteme, Verlosungen oder Kettenbriefe; die Durchführung, Beschreibung oder Unterstützung gesetzlich zulässiger Verlosungen, Preisausschreiben oder sonstiger Promotion-Maßnahmen unterliegt den geltenden Facebook-Richtlinien für Promotions;

 Die Punkte von III/B sind soweit deutlich.

IV. Anwendungsintegrationspunkte

1. Du darfst Nutzer nicht zur Verwendung (bzw. Sperrung von Inhalten) von sozialen Kanälen auf Facebook bewegen oder aber andeuten, dass ein Anreiz direkt mit der Nutzung unserer Kanäle verbunden ist.

Punkt IV/1 ist umfangreicher als auf den ersten Blick ersichtlich, grundsätzlich gibt Facebook hier vor, dass keinerlei Incentivierung für die Nutzung/Nicht-Nutzung der sozialen Kanäle erlaubt ist. Das bedeutet wiederum, dass der Benutzer weder zu sozialen Interaktionen angehalten noch für diese belohnt werden darf. Eine Steigerung von Gewinnchancen durch die Nutzung von sozialen Kanälen (Teilen, “gefällt mir”-Klicks, Einladen von Freunden, etc.)  ist somit nicht erlaubt. Ebenso sind Promotionen, die das Einladen von Freunden (z.B. Gruppenbildungen) zur Teilnahme voraussetzen, nicht erlaubt. Beispiele für erlaubte Incentivierung.

2. Du darfst keine Felder im Voraus ausfüllen, die mit den nachfolgenden Produkten in Verbindung stehen, es sei denn der Nutzer hat den Inhalt im bisherigen Verlauf der Sitzung selbst generiert: Nachrichtenstrommeldungen (Nutzer-Nachrichten-Parameter für Facebook.streamPublish und FB.Connect.streamPublish und Nachrichten-Parameter für stream.publish), Fotos (Bildunterschrift), Videos (Beschreibung), Notizen (Titel und Inhalt), Links (Kommentar) und Jabber/XMPP.

Vorgefertigte Meldungen dürfen somit nicht automatisch publiziert werden, bzw. muss der Nutzer die eigentliche Meldung selber editieren, bzw. verfassen können.

3. Wenn dir ein Nutzer eine Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt, müssen die von dir im Namen des Nutzers durchgeführten Handlungen vom Nutzer erwartet werden und mit den Handlungen des Nutzers in deiner Anwendung übereinstimmen.

Punkt IV/3 ist leider schwammig formuliert und bietet Ermessensspielraum. Eine vollautomatische Publikation in den Newsfeed des Benutzers, die nicht im direkten Zusammenhang mit der vorgenommen Interaktion mit der Applikation steht, wäre meines Erachtens nicht erlaubt. Beispielsweise der Nutzer nimmt an einem Gewinnspiel teil, wäre eine erlaubte Nachricht  “Thomas hat am XXXXX-Gewinnspiel teilgenommen, versuche auch Du Dein Glück”. Nicht erlaubt wäre aber die Publikation “Nimm am XXXX-Gewinnspiel teil”.
In Anbetracht der Grundsätze

  • Gib Nutzern Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten.
  • Unterstütze Nutzer beim Austausch aussagekräftiger und relevanter Inhalte.
  • Spam ist untersagt – fördere eine authentische Kommunikation.
sollte der Benutzer vor jeglicher Publikation um Erlaubnis gefragt werden, bzw. dem Benutzer freigestellt werden, ob er eine entsprechende Publikation vornehmen möchte.

Gemeinschaftsstandards

Die Gemeinschaftsstandards regeln Grundbedingungen der Facebook Community. Die Inhalte dieser Richtlinien sollten grundsätzlich immer eingehalten werden und stellen das Funktionieren von Facebook sicher.

Werberichtlinien

In den Werberichtlinien wird geregelt, für welche Dienstleistungen und Produkte auf Facebook geworben werden darf. Die Werberichtlinien sind auch Bestandteil der Seitenrichtlinien, dh. Facebook Seiten müssen ebenfalls die Bedingungen der Werberichtlinien erfüllen.

Was ist alles nicht erlaubt?

Kurz zusammengefasst, sind folgende Punkte nicht erlaubt:

  • Eine Promotionen wird mit Hilfe von Standardfunktionen von Facebook (z.B. Chronik, Bildergalerie, Videos, Notizen sowie deren Subfunktionen wie Kommentare, Teilen, “Gefällt mir”) durchgeführt, die Promotion findet nicht innerhalb einer Anwendung (Canvas- oder Tab-Applikation) statt.
    1. „Wir verlosen unter allen Personen welchen unseren Post kommentieren ein XYZ“.
    2. „Wir verlosen unter allen Fans bis zum 31.12.2012 ein XYZ“
    3. „Um am Gewinnspiel teilzunehmen musst du deine Freunde einladen“
    4. „Teile diesen Beitrag um am Gewinnspiel teilzunehmen“
    5. „Klicke gefällt mir bei unserem Bild. Unter allen Personen welche gefällt mir klicken verlosen wir XYZ“
    6. „Lade Dein schönstes Bild/Video/etc. auf unsere Pinnwand hoch, das Bild/Video/etc. mit den meisten „gefällt mir“ gewinnt.“
    7. „Markiere Dich auf einem unserer Bilder, unter allen markierten Personen verlosen wir ein TV-Gerät.“
  • Das akzeptieren der Teilnahmebedingungen einer Promotion wird bei der Registration nicht explizit abgefragt.
  • Die Registration erfolgt nur über das „gefällt mir“ der Seite oder den „Check-In“ an einem Ort, es sind keine weiteren Schritte für die Registrierung notwendig
  • Es werden keine Kontaktinformationen (E-Mail, Adresse, Telefon) abgefragt um die Teilnehmer oder den Gewinner über diese Kanäle zu informieren.
  • Ein Preis wird unter allen Fans einer Seite verlost werden, ohne dass eine Registration über ein Formular in einer Applikation notwendig ist, z.B.
    1. „Wir verlosen jede Woche einen Reisegutschein im Wert von XYZ unter unseren Facebook Fans“
  • Es sind keine Teilnahmebedingungen vorhanden.
  • Der Hinweis fehlt, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
  • Gewinnbenachrichtigungen dürfen nicht über Facebook Funktionen vorgenommen werden, weder an der Chronik, noch über die Nachrichtenfunktion oder den Chat.
    1. „Hans, wir gratulieren dir zum Gewinn eines XYZ. Viel Spass damit“
    2. „Soeben wurde der Namen der Glücklichen Gewinnerin gezogen? Der Preis geht an XYZ, herzliche Gratulation“
    3. „Herzlichen Glückwunsch an XYZ und ZYX. Eine E-Mail ist gerade an euch rausgegangen“
  • Vorgefertigte Meldungen (Wallposts / Friendinvite) werden automatisch publiziert, der Nutzer muss die eigentliche Meldung selber editieren, bzw. verfassen können.
  • GUI-Elemente werden den Facebook Standard-Elementen nachempfunden.
  • Es werden Daten für die Teilnahme am Gewinnspiel abgefragt, welche für den Betrieb von diesem nicht benötigt werden.
  • Es sind keine Datenschutzrichtlinien vorhanden.
  • Es steht keine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
  • Die Gewinnchancen werden durch die Nutzung von sozialen Kanälen (Wallposts, Share, Invite, etc.) erhöht.
  • Das Einladen von Freunden wird für die Teilnahme vorausgesetzt.

Checkliste für eine Richtlinienkonforme Promotion

Anbei eine Checkliste welche helfen soll eine Promotion/Wettbewerb/Gewinnspiel Richtlinienkonform umzusetzen. Untenstehende Punkte sollten alle mit JA beantwortet werden können.

  • Alle Richtlinien für Promotionen wurden durchgelesen.
  • Das Gewinnspiel wird nicht über eine Standard-Funktion von Facebook (Pinnwand, Fotos, Notizen, etc.) durchgeführt sondern in einer eigens dafür erstellten Applikation (Canvas- oder Iframe-Tab-App).
  • Es sind Teilnahmebedingungen verfügbar, welche bereits vor der Autorisierung der Applikation für jeden Nutzer sichtbar aufgerufen werden können.
  • Die Teilnahmebedingungen enthalten optimalerweise:
    1. Informationen zum Veranstalter
    2. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    3. Informationen zum Spiel bzw. den Spielregeln
    4. Informationen zur Datensicherheit und der Verwendung der abgefragten Daten
    5. Die Freistellung von Facebook
    6. Die Freistellung des Veranstalters
    7. Informationen zur Laufzeit
  • Eine Freistellung von Facebook ist auf jeder Seite des Gewinnspieles ersichtlich. Am besten im Fussbereich der Applikation.
  • Jeder Teilnehmer muss sich über ein Registrations-Formular mit mindestens seiner E-Mail Adresse registrieren.
  • Das Einladen von Freunden wird zur Teilnahme nicht vorausgesetzt.
  • Das Teilen von Inhalten, bzw. andere Interaktionen mit Social Channels wird zur Teilnahme nicht vorausgesetzt.
  • Eine Kontaktmöglichkeit, am besten in Form eines Formulars innerhalb der Applikation, steht zur Verfügung.
  • Es werden nur Daten bei der Registration abgefragt, welche für den Betrieb des Gewinnspieles notwendig sind.
  • GUI-Elemente werden nicht den Standard-Funktionen von Facebook nachempfunden, weder in ihrem Aussehen noch in Ihrer Benennung.
  • Es werden keine Daten an Drittparteien weitergegeben.
  • Die Gewinner werden per Mail, Telefon oder Post benachrichtigt.
  • Vorgefertigte Meldungen (Wallposts / Friendinvite) werden nicht automatisch publiziert. Der Nutzer muss die eigentliche Meldung selber editieren, bzw. verfassen können.

Die Gefahren bei Zuwiderhandlung

Es kommt immer wieder vor, dass Facebook Applikationen und/oder Seiten wegen Verstössen gegen die Richtlinien sperrt. Beispiele:

Facebook sperrt «Ferien ohne Facebook»
Facebook sperrt Grill-Profil der Migros (Mehr dazu: Facebook: Plattform Policy & Promotion Guidelines: Migros’ lessons learned)
Hornbach kommt Heim auf Facebook gesperrt

Allerdings liest man leider viel zu selten, dass Facebook hart durchgreift und Applikationen/Seiten sperrt. Wir empfehlen jedoch allen Unternehmen, welche Facebook mittel- und langfristig einsetzen möchten, die entsprechenden Richtlinien einzuhalten. Für unsere Kunden setzen wir aus Prinzip nur Gewinnspiele um, welche sämtliche Richtlinien einhalten.

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