04.10.2012 Diverses

Social Media: abgeschrieben – ungenügend – setzen! Do’s and Don’ts im Umfeld von Blogs

Unternehmen, die Blogs betreiben, gehen in der Regel freizügig mit Informationen um und geben kostenloses Know How an die Leser weiter. Auch ich schreibe in diesem Blog eine Vielzahl von Artikeln mit der Idee Wissen weiterzugeben, Aufmerksamkeit zu generieren und so den einen oder anderen Kunden zu gewinnen (mehr dazu auch im Buch “Prinzip kostenlos” meiner […]

Thomas Hutter
6 Min. Lesezeit
6 Kommentare

Unternehmen, die Blogs betreiben, gehen in der Regel freizügig mit Informationen um und geben kostenloses Know How an die Leser weiter. Auch ich schreibe in diesem Blog eine Vielzahl von Artikeln mit der Idee Wissen weiterzugeben, Aufmerksamkeit zu generieren und so den einen oder anderen Kunden zu gewinnen (mehr dazu auch im Buch “Prinzip kostenlos” meiner geschätzten Kollegin Dr. Kerstin Hoffmann).

Quellenangaben sind wichtig!

Copy - Paste (istockphoto.com)Viele Artikel basieren auf umfangreichen Recherchen, eigenen Erfahrungen und Ideen, die Erarbeitung dieser Artikel dauert öfters mehrere Stunden. Andere Artikel haben “News-Charakter”, dh. die Inhalte handeln meistens über neue Funktionen und Möglichkeiten im Umfeld von Facebook. Hinweise auf diese News kommen auf unterschiedliche Art und Weise zusammen, bzw. finden mich über verschiedene Wege. Vielmals erhalte ich Infos von Lesern, manchmal von der Pressestelle von Facebook oder anderen Unternehmen, häufig stosse ich über Tweets und Links auf Facebook auf News oder entdecke sie selber bei Streifzügen im Netz. Häufig werden solche News überprüft, ergänzt, mit eigenen Meinungen versehen, teilweise werden Passagen von anderen Seiten zitiert (z.B. von den Kollegen von allfacebook.de, futurebiz.de, Schwindt PRallfacebook.com, insidefacebook.com, mashable.com oder vielen anderen). Dabei wird, ohne gegenseitige Absprache, im Normalfall klar ausgewiesen, woher die Informationen stammen und entsprechende Credits vergeben, so heisst es dann vielmals in Artikeln “wie die Kollegen von allfacebook.de / futurebiz.de, etc., etc. berichten ….” entsprechend erfolgt auch eine Verlinkung zur Quelle. Genau das gleiche gilt auch für Bilder, dh. werden Bilder der anderen Blogs verwendet, wird ein entsprechender Quellen-Hinweis und eine Verlinkung vorgenommen, dabei wird wenn immer möglich das Originalbild ab Originalquelle eingebunden.

Copycats – ein aktuelles Beispiel

Leider handeln viele Blogs und Webseiten nicht nach diesem Prinzip. Häufig ist zu beachten, das ganze Textpassagen fast wortwörtlich und Bilder 1:1 übernommen werden. So beispielsweise aktuell gerade wieder auf der Website telekom-presse.at gesehen, mein Blogbeitrag “Facebook: Nutzerzahl in der DACH-Region per Oktober 2012” wurde quasi wortwörtlich (jedoch nicht alle Wörter in identischer Reihenfolge) übernommen, die Bilder ohne Verweis auf den Urheber, bzw. die Quelle verwendet:

Originalbeitrag thomashutter.com

Originalbeitrag thomashutter.com

Plagiat telekom-presse.at

Plagiat telekom-presse.at

telekom-presse.at hat zwar einen entsprechend Quellvermerk gemacht, unten, nach dem Hinweis, dass man telekom-presse.at auch auf Facebook, Twitter, Google+ folgen könne, ist ein fettes, aber leider für den Leser nicht wirklich ersichtliches “via” mit Verlinkung auf die Quelle vermerkt. Ebenfalls störend: nach Google AdSense Werbung ist anschliessend auch ein Copyright-Hinweis auf Telekom-Presse publiziert.

via-Quellen-Angabe und Copyrightvermerk

via-Quellen-Angabe und Copyrightvermerk

Betrachtet man den Copyright Hinweis unterhalb des Artikels und beachtet man die fehlenden Quellenangaben, ist entsprechend widersprüchlich die Textpassagen im Impressum der Seite:

Hinweis im Impressum von telekom-presse.at

Hinweis im Impressum von telekom-presse.at

Bei der Durchsicht der Inhalte zu Social Media auf dem telekom-presse.at-Portal, stelle ich mir grundsätzlich die Frage, ob das Recycling von Blogbeiträgen Dritter nicht erklärtes Geschäftsmodell der Telekom Presse Dr. Peter F. Mayer KG aus Wien ist. Inhalte verschiedener Blogs und Newsportale werden übernommen und leicht im Wortlaut verändert wiedergegeben. Die entsprechende Texte werden innerhalb des Portals mit Ads “angereichert”. Ebenfalls scheint das Kopieren von Bildern Usus zu sein, unabhängig der Bildquelle werden Bilder übernommen und auf dem Server von telekom-presse.at gespeichert. Das auf diese Art und Weise auch Bilder von istockphoto.com und anderen Bildagenturen ohne entsprechende Begleichung der Bildlizenzen übernommen werden, scheint dem Betreiber der Seite egal zu sein (vergleiche Original und Plagiat).

Interessanterweise war dies bei telekom-presse.at nicht immer so, wurden doch in alten Beiträgen die Quellen genannt und zitiert.

Beitrag aus dem Jahr 2010 mit Quellennennungen

Beitrag aus dem Jahr 2010 mit Quellennennungen

Angesprochen auf die Misstände hat mir Herr Dr. Peter F. Meyer am Telefon versichert, dass das geschilderte Vorgehen nicht der Geschäftspolitik von Telekom Presse Dr. Peter F. Mayer KG entspricht und er der Sache auf den Grund gehen, bzw. entsprechende Verbesserungen einführen wird. Es bleibt abzuwarten…

 

Ein ähnliches Beispiel hat auch Thomas Lang, ein geschätzter Berater-Kollege aus der Schweiz, erfahren, mehr dazu in seinem Blog:
Händlerbund – das dreiste Vorgehen eines Verbandes – ein Warnhinweis

 

Do’s und Don’ts im Umgang mit Blogbeiträgen

Do’s 

  • Quellen nennen, Credits entsprechend vergeben, Verlinkungen zum Originalbeitrag herstellen
  • Originaltexte als Zitat sichtbar einfügen
  • Bildquellen nennen und verlinken
  • Bilder von der Originalquelle einfügen (entsprechende Copyrights beachten -> Impressum der Quelle allenfalls konsultieren)
  • wenn abgeschrieben wird, entsprechend komplett umformulieren (kein Dublicated Content)
  • im Zweifelsfall den Autor kontaktieren
Don’ts 
  • Quellen nicht nennen oder für den Nutzer nicht deutlich erkennbar publizieren
  • Texte 1:1 im Aufbau und in der Formulierung übernehmen
  • Bilder ohne Quellangaben zu publizieren
  • Bilder kopieren und auf dem eigenen Server abspeichern

 

Die rechtliche Seite (von Dr. Stephan Winklbauer, LL.M.)

Blogbeiträge sind unzweifelhaft Werke im Sinne des Urheberrechts und damit ex lege gesetzlich geschützt. Das Vervielfältigen und „der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen“ (=im Internet zum Lesen bereitstellen) steht als ausschließliches Recht nur dem Urheber zu. Die wortwörtliche Übernahme eines Blogtextes durch den Betreiber eines Newsportals verstößt gegen dieses Ausschließlichkeitsrecht des Bloggers und berechtigt ihn dazu, den Newsportalbetreiber auf Unterlassung und Zahlung eines Lizenzentgeltes („angemessenes Entgelt“) in Anspruch zu nehmen.

Es gibt an sich auch sog. „Freie Werknutzungen“, das sind gesetzlich erlaubte Werknutzungen, die nicht der Zustimmung des Urhebers bedürfen, zB die Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch („Privatkopie“). Auch im Bereich der Tagesberichterstattung gibt es ein solches Recht der freien Werknutzung, und zwar ist es erlaubt, „einzelne in einer Zeitung oder Zeitschrift enthaltene Aufsätze über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen in anderen Zeitschriften oder Zeitungen zu vervielfältigen und zu verbreiten. Auf diese freie Werknutzung kann sich der Newsportalbetreiber im vorliegenden Fall aber nicht berufen, denn eine Blogpage ist keine Zeitung oder Zeitschrift! Selbst wenn es eine solche wäre, müsste der Newsportalbetreiber eine genaue Quellenangabe aufnehmen, die zumindest den Namen des Urhebers und das Quellmedium zu enthalten hat. Auch daran fehlt es hier.

Im Internet gilt es möglichst viele Besucher auf seine Seite zu locken, meist um eine höchstmögliche Anzahl an Page Impressions für die Werbewirtschaft zu generieren. Das ungefragte Einkopieren fremder Inhalte kann damit auch eine wettbewerbsrechtliche Komponente erhalten, denn wer den Beitrag auf der Seite des Newsportalbetreibers gelesen hat, braucht ihn nicht mehr auf der Blogpage des eigentlichen Urhebers zu lesen – und letzterer verliert dadurch wertvolle Page Clicks. Da Blogger und Newsportalbetreiber insofern in einem Wettbewerbsverhältnis stehen könnte der Newsportalbetreiber wegen unlauteren Wettbewerbs (Übernahme fremder Leistung) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Der Newsportalbetreiber wird daher gut daran tun, derartige Eingriffe in fremde Rechte in Zukunft zu unterlassen.

 

Fazit

Ich persönlich freue mich, wenn andere Webseiten und Blogs meine Inhalte aufnehmen, weiterverarbeiten, kritisieren oder nennen, allerdings sollten dabei die Grundregeln eingehalten werden oder im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Autor genommen werden. Auf konkrete Anfragen habe ich nämlich bis jetzt sämtliche Text- und Bildverwendungen autorisiert…

 

Informationen zu Dr. Stephan Winklbauer, LL.M.

Dr. Stephan Winklbauer, LL.M.

Dr. Stephan Winklbauer, LL.M.

Stephan Winklbauer ist Rechtsanwalt und Partner bei Willheim Müller Rechtsanwälte in Wien (www.wmlaw.at). Er ist Experte für IP/IT-Recht und Immobilienrecht. Im IT-Recht liegen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit in den Bereichen Internet, Software, Outsourcing und IT-Projektvertragsrecht, wo er seit mehr als 10 Jahren internationale und nationale Unternehmen unterstützt.

Dr. Stephan Winklbauer auf XING / LinkedIn

 

 

Facebook Instagram Twitter LinkedIn Xing TikTok

Kommentar via Facebook

Bitte akzeptieren Sie die Cookies um die Facebook Kommentare zu nutzen.

Schreib uns einen Kommentar

Möchtest Du immer auf dem neusten Stand mit unseren Newsletter sein?

Melde Dich jetzt an