23.05.2011 Seiten / Pages

Facebook: Gewinnspiele unter der Lupe – was ist (nicht) erlaubt?

Nach den Änderungen der Richtlinien für Promotions und nach dem grossen Echo und den zahlreich eingegangenen E-Mails auf den Beitrag “Facebook: Gewinnspiele auf Facebook oder das Spiel mit dem Feuer” komme ich dem Wunsch vieler Leser nach und nimm die Richtlinien für Promotions von Facebook genauer unter die Lupe und erkläre an Hand von Beispielen, […]

Thomas Hutter
9 Min. Lesezeit
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Nach den Änderungen der Richtlinien für Promotions und nach dem grossen Echo und den zahlreich eingegangenen E-Mails auf den Beitrag “Facebook: Gewinnspiele auf Facebook oder das Spiel mit dem Feuer” komme ich dem Wunsch vieler Leser Gewinnspiele auf Facebookseitennach und nimm die Richtlinien für Promotions von Facebook genauer unter die Lupe und erkläre an Hand von Beispielen, was erlaubt und was eindeutig nicht erlaubt ist.

Einleitung und Verantwortungsbezeichnung

Diese Richtlinien für Promotions regeln zusammen mit der Erklärung der Rechte und Pflichten, den Werberichtlinien, den Plattform-Richtlinien sowie allen anderen relevanten Facebook-Richtlinien, deine Kommunikation bzw. Organisation aller Verlosungen, Wettbewerbe, Preisausschreiben oder anderer ähnlicher Angebote (jeweils eine „Promotion“) auf Facebook.

Wenn du Facebook nutzt, um über eine Promotion zu berichten bzw. diese zu organisieren, bist du für die den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Promotion – einschließlich der offiziellen Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie die Einhaltung sämtlicher die Promotion und alle im Zusammenhang mit der Promotion angebotenen Gewinne regelnder Bestimmungen (beispielsweise Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen) – verantwortlich. Bitte beachte, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Promotion bedeutet. Promotions unterliegen vielen Bestimmungen, und wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Promotion dem geltenden Recht entspricht, dann lass dich bitte fachmännisch beraten.

Die Einleitung zu den Richtlinien für Promotions erklärt, dass für die Ausführung von Wettbewerben jeglicher Art die Erklärung der Rechte und Pflichten (Nutzungsbedingungen), die Werberichtlinien sowie die Plattform-Richtlinien ebenfalls erfüllt werden müssen. Gleichzeitig wird klar geregelt, dass die Person, welche über die Promotion berichtet, bzw. diese organisiert, verantwortlich für den ordnungsgemässen Ablauf der Promotion ist, dazu gelten auch die allgemeinen Bedingungen, die Angebotsbedingungen, die Auswahlkriterien, sowie die rechtlichen Bestimmungen, die zusätzlich zu den Regeln von Facebook, eingehalten werden müssen. Facebook weist darauf hin, dass bei Unklarheiten fachmännische Beratung eingeholt werden muss – gleichzeitig bedeutet diese Klarstellung, dass Facebook für keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit einer Promotion haftbar gemacht werden kann, da explizit die Verantwortung geregelt wird.

Punkt 1 – Promotionen nur im Zusammenspiel mit Anwendungen

1. Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder über eine Anwendung auf dem Reiter einer Facebook-Seite.

Der erste Punkte in den Richtlinien stellt eindeutig klar, dass für die Durchführung einer Promotion eine Anwendung verwendet werden muss, entsprechend sind somit auch die Plattform-Richtlinien zu beachten. Gleichzeitig wird auf Grund des Applikationszwang ausgeschlossen, dass eine Standardfunktionalität von Facebook oder einer Facebookseite für eine Promotion verwendet werden dürfen.

  • Die Pinnwand …
  • Die Notizen …
  • Die Fotos…
  • Die Videos…
  • Die Diskussion…
  • Die Bewertungen (Rezensionen) …

dürfen nicht für Wettbewerbe verwendet werden. Eine Promotion, welche eine dieser Standardfunktionen nutzt, bedeutet eine Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien.

Wettbewerbsaufrufe wie

  • “Poste ein Bild an unsere Pinnwand, das Bild mit den meisten “gefällt mir”-Klicks gewinnt”
  • “Schreibe einen Beitrag an die Pinnwand, der Beitrag mit den meisten Kommentaren gewinnt”
  • “Markiere Dich auf dem XY in unserer Bildergalerie oder auf der Pinnwand, wir wählen aus allen markierten Personen eine Person als Gewinner aus”
  • “Poste ein Video an die Pinnwand, das Video mit den meisten “gefällt mir”-Klicks gewinnt”

sind somit also klar nicht erlaubt.

Zur Veranschaulichung einige Beispiele, welche gegen die Richtlinien von Facebook verstossen:

Gewinnspiele an der Pinnwand sind nicht erlaubt

Gewinnspiele an der Pinnwand sind nicht erlaubt

Punkt 2 – Freistellung von Facebook und Hinweis auf den Datenempfänger

2. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
c. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.

Auf Grund der Schreibweise muss davon ausgegangen werden, dass bei jeder Applikation, welche die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht, eine Checkbox integriert werden muss, welche vom Benutzer explizit aktiviert werden muss, welche klarstellt, dass der Benutzer Kenntnis hat, dass Facebook nicht mit der Promotion in Verbindung steht. Gleichzeitig muss bei der Teilnahmemöglichkeit ein Hinweis platziert werden, dass die Promotion von Facebook in keiner Weise gesponsert, unterstütz oder organisiert wird, bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht. Ebenfalls muss beschrieben werden, dass der Empfänger der durch die Applikation erhaltenen Daten der Wettbewerbsdurchführer und nicht Facebook ist.

Auch diese Regelung nimmt Facebook als Selbstschutzmassnahme, damit bei allfälligen Streitigkeiten keine Haftung auf Facebook zurückfällt.

Punkt 3 – Keine pauschale Teilnahme

3. Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der Promotion nutzen. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.

Eine Teilnahme durch eine automatische Registrierung mit Hilfe von Facebook-Funktionen wird ausgeschlossen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass der Nutzer eine Handlung vornehmen muss, um an einem Wettbewerb teilzunehmen, der Umstand, dass der Benutzer automatisch an einer Promotion durch das “Fan werden” einer Seite teilnehmen könnte, ist somit ausgeschlossen, ebenfalls würde das Check-In bei einem Place oder das Kommentieren eines Beitrages nicht als Teilnahmemöglichkeit gelten. Dieser Abschnitt ist somit eine Verdeutlichung von Punkt 1.

Auf Grund der Formulierung und gleichzeitig im Zusammenspiel mit Punkt 1 sind somit Gewinnspiele nach folgendem Ablauf, bzw. mit folgender Formulierung nicht regelkonform, sofern nicht eine zusätzliche Applikation zur Teilnahme genutzt wird:

  • “Wir verlosen unter allen Personen die bis zum xx.xx.xxxx Fan unserer Seite werden ein iPad”
  • “Werde Fan unserer Seite, wir verlosen unteren allen unserer Fans ein TV-Gerät”
  • “Mach ein Check-In, unter allen in den nächsten 10 Tagen bei uns eincheckenden Facebookbenutzern verlosen wir ein Kino-Abo”
  • “Der 5555ste Fan gewinnt eine Uhr”

Beispiele von nicht erlaubten Gewinnspielen basierend auf Punkt 3

Beispiele von nicht erlaubten Gewinnspielen auf Facebook

Beispiele von nicht erlaubten Gewinnspielen auf Facebook

Auch eine Teilnahmeaufforderung über Newsletter, ohne Vermerk auf der Facebookseite, ist klar gegen die Richtlinien, ein Beispiel dafür:

Beispiel eines Newsletters mit einem "illegalen" Gewinnspiel

Beispiel eines Newsletters mit einem “illegalen” Gewinnspiel

Punkt 4 – kein Handlungszwang

4. Du darfst die Registrierung bzw. Teilnahme nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer bestimmte Handlungen unter Verwendung von irgendwelchen Facebook-Funktionen durchführt, außer dem Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite, des Besuchs eines ortes oder der Verbindung mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder eines an einer Pinnwand postet.

Punkt 4 wiederholt grundsätzlich Punkt 1, erklärt aber gleichzeitig, dass ein “Gefällt mir”-Klick um Fan einer Facebookseite zu werden oder ein Check-In auf einem Facebook Place sowie das Verbinden mit einer Applikation, als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Wettbewerb legitim ist. Allerdings ist das Fordern von weiteren Interaktionen, z.B. auch der Post an eine Pinnwand oder das Liken eines Beitrages nicht erlaubt. Unabhängig von diesem Umstand ist basierend auf Punkt 1 und 3 die Verwendung einer Applikation unumgänglich, bedeutet aber, dass z.B. das “Fan werden” einer Facebookseite Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist.

Punkt 5 – Verwendung des Like-Buttons bei Abstimmungen

5. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.

Dieser Punkt ist in der Überarbeitung der Richtlinien für Promotions per 11. Mai 2011 neu dazugekommen. Abstimmungen dürfen neu nicht mehr den Like-Button für das Sammeln von Stimmen verwenden, unabhängig davon, wenn das Social Plugin Like Box in einer Applikation oder auch in einer Promotion ausserhalb von Facebook eingesetzt wird (vergleiche dazu auch die Plattform-Richtlinien). Auch die Verwendung des Social Plugins “Comments” wäre  in diesem Zusammenhang nicht erlaubt (Gewinner ist der Beitrag mit den meisten Kommentaren).

Beispiel einer Abstimmung mit dem Like-Button:

Beispiel eines Votings mit Like-Button

Beispiel eines Votings mit Like-Button

Punkt 6 – Gewinnbenachrichtigung nicht via Facebook

6. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen bzw. auf Facebook-Seiten.

Punkt 6 ist meiner Meinung nach klar und deutlich formuliert, keinerlei Gewinnbenachrichtigungen über Kommunikationsmittel innerhalb von Facebook. Was allerdings erlaubt ist, ist die Publikation der Sieger innerhalb der Wettbewerbsapplikation. Ein Hinweis auf der Pinnwand “Die Gewinner stehen fest, schau jetzt nach ob Du gewonnen hast –> Link zu App” dürfte auf Grund der Definition kein Problem darstellen.

Bei der Durchführung einer Promotion muss somit über die Applikation auch eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer oder die Postadresse des Teilnehmenden abgefragt werden, ansonsten ist eine Benachrichtigung nicht möglich, wenn die Standardkommunikationsmittel von Facebook nicht verwendet werden dürfen.

Einige Beispiele von nicht erlaubter Gewinnbenachrichtigungen via Facebook-Kanäle:

Unerlaubte Gewinnbenachrichtigung über Facebook

Unerlaubte Gewinnbenachrichtigung über Facebook

Punkt 7 – Facebook darf nicht erwähnt werden

7. Du darfst nicht den Namen, die Handelsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte oder irgendwelches anderes geistiges Eigentum von Facebook im Zusammenhang mit einer Promotion verwenden oder Facebook in den Regelungen bzw. dem Material in Bezug auf die Promotion erwähnen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung deiner Pflichten gemäß Abschnitt 2 erforderlich.

Auch Punkt 7 war in den alten Richtlinien für Promotions weniger deutlich formuliert. Die neue Formulierung würde bei strenger Auslegung bedeuten, dass Facebook in keiner Art und Weise im Zusammenhang mit der Promotion erwähnt werden darf, eine Anfrage bei Facebook betreffend der Formulierung in Print-Inseraten, TV-Spots oder in Bannern steht leider noch aus.

Punkt 8 – Begriffsbestimmungen / Erkärungen

Begriffsbestimmungen:
a. Unter „Organisation“ verstehen wir die Durchführung jedes einzelnen Bestandteils der Promotion, beispielsweise die Erfassung von Teilnahmen, die Durchführung einer Ziehung, die Beurteilung von Beiträgen oder die Benachrichtigung von Gewinnern.
b. Mit „Kommunikation“ meinen wir jegliche Förderung, Bewerbung bzw. Erwähnung einer Promotion auf Facebook, z. B. in Werbeanzeigen, auf einer Facebook-Seite oder in einem Pinnwandeintrag.
c. Ein „Preisausschreiben“ oder „Wettbewerb“ ist eine Promotion mit einem geldwerten Gewinn, bei der ein Gewinner aufgrund einer Leistung oder Fähigkeit ermittelt wird (d. h. anhand bestimmter Beurteilungskriterien).
d. „Verlosungen“ sind Promotionen, bei denen ein geldwerter Preis vergeben wird und ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.

Die unter Punkt 8 genannten Begriffsbestimmungen dürften soweit verständlich sein.

Weitere Änderungen in den Richtlinien für Promotions

Die Richtlinien für Promotions wurden nicht in allen Punkten schärfer formuliert, beispielsweise sind folgende Bestimmungen gegenüber den früheren Richtlinien entschärft worden, vorausgesetzt die Bestimmungen im angewendeten Land lassen Promotionen für diese Bereiche zu:

  • die bis anhin verbotenen Themen Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Medikamente, Milchprodukte sind nicht mehr  explizit in den Richtlinien für Promotionen ausgeschlossen und können somit, solange der Inhalt mit den Werberichtlinien verträglich ist, beworben werden.
  • Alkoholische Getränke, Tabakwaren, Molkereiprodukte, Schusswaffe und verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht mehr  als Wettbewerbspreis ausgeschlossen.
  • Minderjährige können an Promotionen teilnehmen

Ebenfalls nicht mehr in den Richtlinien enthalten ist die Bedingung, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb nicht von  einem Kauf abhängig gemacht werden darf.

Was darf an der Pinnwand im Zusammenhang mit Gewinnspielen publiziert werden?

Gemäss der Definition unter Punkt 8 in den Richtlinien für Promotions sind ein “Preisausschreiben”, ein “Wettbewerb” oder eine “Verlosung” eine Promotion, wenn ein geldwerter Gewinn (also ein materiellen Gewinn) vergeben wird. Eine Wahl zum Fan des Monats oder einem anderen nicht materiellen Titel  mit einer entsprechenden Publikation im Profilbild oder an der Pinnwand dürfte also erlaubt sein.

Folgebeitrag Teil 2 “erlaubte und unerlaubte Mechanismen bei Gewinnspielen”

In einem zweiten Beitrag werde ich in den nächsten Tagen einige erlaubte und unerlaubte Mechanismen im Zusammenhang mit Gewinnspielen auf Facebook unter die Lupe nehmen.

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