03.11.2014 Applikationen / Apps

Facebook: Das Ende des Fangates – was Seitenbetreiber beachten müssen

Am 5. November 2014 stirbt definitiv das Fangate. Die von vielen Seitenbetreiber genutzte Funktion zur Gewinnung von Fans ist nicht mehr möglich und auch nicht mehr erlaubt. Änderung der Plattform-Richtlinien Wie anfangs August berichtet, ändert Facebook die Plattform-Richtlinien dahingehend, dass keine weitere Incentivierung durch das Liken der Facebook Seite, in der die Applikation eingebunden ist, […]

Thomas Hutter
2 Min. Lesezeit
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Am 5. November 2014 stirbt definitiv das Fangate. Die von vielen Seitenbetreiber genutzte Funktion zur Gewinnung von Fans ist nicht mehr möglich und auch nicht mehr erlaubt.

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Änderung der Plattform-Richtlinien

Wie anfangs August berichtet, ändert Facebook die Plattform-Richtlinien dahingehend, dass keine weitere Incentivierung durch das Liken der Facebook Seite, in der die Applikation eingebunden ist, erlaubt ist. In den gültigen deutschen Plattform-Richtlinien ist diese Änderung zwar nach wie vor nicht ersichtlich, die aber für alle geltende englische Version der Richtlinien beschreibt die Einschränkung wie folgt:

Facebook Platform Policy

4. Encourage proper use

4.5. Only incentivize a person to log into your app, like your app’s Page, enter a promotion on your app’s Page, or check-in at a place. Don’t incentivize other actions.
Effective November 5th, 2014, you may no longer incentivize people to like your app’s Page.

Deaktivierung der Like-Statusüberprüfung

Entsprechend der Richtlinienänderung ist die Nutzung eines Fangates nicht mehr erlaubt. Die dazugehörige Anpassung der Applikationsfunktion zur Überprüfung des Like-Status eines Nutzers zu einer Seite wurde bereits im August für neue Applikationen gekappt, bei Applikationen, welche vor August 2014 erstellt wurden, wird die Funktion am 05.11.2014 deaktiviert.

Was müssen Seitenbetreiber überprüfen?

Betreiber von Facebook Seiten mit eingebunden Tab-Apps müssen überprüfen, ob die eingesetzte Applikation ein Fangate enthält. Ist die Funktion enthalten, muss die entsprechende Applikation nicht angepasst werden, da die Applikation von Facebook in jedem Fall die Meldung erhält, dass der Nutzer die Seite geliked hat, unabhängig davon, ob dies stimmt oder nicht. Der Wert des “liked”-Property wird standardmässig mit “True” ausgegeben. Entsprechend erhält jeder Nutzer, unabhängig davon ob Fan oder Nicht-Fan der Seite, immer die “Fan-Only”-Ansicht angezeigt. Teilnahmebedingungen oder App-Beschreibungen sollten dementsprechend angepasst werden.

Wie können Seitenbetreiber nun “Gefällt mir”-Klicks sammeln?

Grundsätzlich ändert sich für Seitenbetreiber, ausser dem Umstand, dass Besucher nicht mehr gezwungen werden können eine Seite zu liken, nichts. Innerhalb von Applikationen können nach wie vor Aufforderungen eine Seite zu liken integriert werden, nur der Zwang dazu ist nicht mehr erlaubt und die entsprechende Überprüfung des Like-Status ist nicht mehr möglich.

Alternativ dazu können Page Like Ads eingesetzt werden, die den Nutzer dazu animieren, Fan der Seite zu werden. Ein Targeting an Teilnehmer der Applikation ist selbstverständlich möglich, auch der Einsatz von Custom Audiences für Websitebesucher ist denkbar.

Bye, bye Fangate

Eine dunkle Epoche im Facebook Marketing ist mit der Abschaffung des Fangates definitiv vorbei. Nutzer können nicht mehr zum Like gezwungen werden. Der Weg für freiwillige und vor allem begeisterte Fans ist nun geebnet.

 

Image Credits

Postcard view of Palace Bridge with Peter and Paul Fortress – symbol of St. Petersburg White Nights, Russia by Shutterstock.com

 

 

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