20.10.2009 Diverses

Deutschland: ein- und zweistellige Domains ab 23.10.09 möglich

Die DENIC eG lockert per 23.10.2009 09.00 Uhr (MESZ) die Domainrichtlinien enorm. Neu eist die Registrierung von ein- und zweistelligen sowie Domains die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen möglich. Bei den neu möglichen Domainnamen gilt das “First come – first served” Prinzip. Für die neuen Domains unter der Topleveldomain .de gelten ab dem 23.10.2009 […]

Thomas Hutter
2 Min. Lesezeit
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Die DENIC eG lockert per 23.10.2009 09.00 Uhr (MESZ) die Domainrichtlinien enorm. Neu eist die Registrierung von ein- und zweistelligen sowie Domains die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen möglich. Bei den neu möglichen Domainnamen gilt das “First come – first served” Prinzip.

Für die neuen Domains unter der Topleveldomain .de gelten ab dem 23.10.2009 09.00 Uhr folgende Regeln:

  • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
  • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Offizielle Meldung von denic.de

Update I 23.10.2009

Wie der Basic Thinking Blog berichtet, ist bei DENIC eine einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von Kurzdomains eingegangen.

Eigentlich sollte heute die heiße Phase beginnen: Sämtliche in den vergangenen Tagen von Hostern angenommenen Vorregistrierungen für ein- und zweistellige Domains sollen heute um Punkt 9 Uhr der DENIC überreicht werden. Dort soll ein Zeitstempel, “der im Millisekundenbereich arbeitet”, für Gerechtigkeit bei der Verteilung sorgen. Doch auf den letzten Metern gerät das Verfahren ins Stocken. Die Kanzlei esb Rechtsanwälte hat nun blitzschnell eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC erwirkt.

Der Mandant des Anwaltbüros sei Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z. In der Verfügung untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC dementsprechend die Registrierung der folgenden Domain-Namen:

e.de
f.de
g.de
x.de
y.de
z.de

Mehr dazu im Basic Thinking Blog

Update II 23.10.2009

Wie Spiegel.de schreibt, löste die heutige lockerung der Registrierung bei DENIC einen Massenandrang aus. Innerhalb der ersten Stunde wurden über 6’000 Domains registriert.

Frankfurt/Main – Die Vergabe neuer, kurzer Internetadressen wie 1.de oder xy.de hat am Freitag zu einem riesigen Andrang bei der Registrierungsstelle Denic geführt. Innerhalb der ersten Stunde wurden von Denic-Mitgliedsfirmen mehr als 6.000 deutsche Domains registriert, wie die Domain-Agentur in Frankfurt am Main mitteilte. Die meisten attraktiven Adressen dürften innerhalb kurzer Zeit vergeben sein.

Mehr dazu im Artikel auf Spiegel.de

Update III 23.10.2009

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