Facebook erweitertet sein Brand Safety Tool in seinem Funktionsumfang. So können beispielsweise Produkttags auf Instagram zukünftig gefunden werden.
Urheberrechtsverletzungen jeglicher Art können für Kreative, Creator, Videoproducer, Verlage, Werbende und alle anderen, die etwas erschaffen, ein nervenaufreibendes Thema sein. Facebook stellt mit dem Brand Safety Tool bereits eine Sammlung von Funktionen zur Verfügung, die nun erweitert werden.
Rechteinhaber erhalten die Möglichkeit, an ihren Inhalten auf der Plattform mitzuverdienen. Über den Rechtemanager können sie nun entscheiden, ob sie Werbeeinnahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte beanspruchen möchten, die in Videos verwendet werden. Mit diesem Update geht es auch einher, dass die hochgeladenen Videos nicht wieder entfernt werden müssen.
Um den Schutz am geistigen Eigentum weiter zu verbessern, hat Facebook das Commerce & Ads IP (Intellectual Property) Tool erweitert. Unternehmen können sich für den Zugang dazu bewerben.
Wer einen Zugang erhalten hat, kann Anzeigen und Einträge z.B. auf Marktplätzen und Shops durchsuchen und überwachen. Sollten dort Urheberrechtsverletzungen gefunden werden, die z.B. aus einer Produktfälschung oder Markenrechtsverstoss hervorgehen, können diese direkt über das Tool gemeldet werden.
Zu der Textsuche kommt nun eine Bildersuche, die durch das Hochladen von z.B. Produktbildern angestossen wird. Der Algorithmus durchsucht dann aufgrund des hochgeladenen Bildes, ob es gleiche oder ähnliche Bilder bereits auf der Plattform gibt. Unautorisierte Uploads können so ebenfalls gemeldet werden.
Das Tool gibt nun auch Ergebnisse zurück, welche über Produkt-Tags in Instagram-Posts gefunden worden sind.
Eine ständige Erweiterung des Brand Safety Tools ist ein wesentlicher Bestandteil, um alle Parteien auf der Plattform in guter Laune zu halten. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist ohnehin mühsam genug. Interessant könnte die Monetarisierung des Videomaterials werden, denn es könnte ein Kompromiss für zehrende Klagen sein – sofern eine Klage sich nicht lohnt.