30.01.2018 Sicherheit & Privatsphäre

Facebook: Engagement für Datenschutz und Privatsphäre unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in allen Munde, von Facebook war allerdings bis zum 29.01.2018 nichts zu hören gewesen. Nun nimmt Facebook offiziell zur DSGVO, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, Stellung:   Facebooks Engagement für Datenschutz und Privatsphäre unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Facebook nimmt Datenschutz und Privatsphäre äußerst ernst und wird auch in Zukunft sämtliche […]

Thomas Hutter
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in allen Munde, von Facebook war allerdings bis zum 29.01.2018 nichts zu hören gewesen. Nun nimmt Facebook offiziell zur DSGVO, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, Stellung:

 

Facebooks Engagement für Datenschutz und Privatsphäre unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Facebook nimmt Datenschutz und Privatsphäre äußerst ernst und wird auch in Zukunft sämtliche Datenschutzgesetze einhalten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt für eine einheitliche Datenschutzgesetzgebung in der gesamten Europäischen Union. Die DSGVO findet ab dem 25. Mai 2018 Anwendung und gilt für Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der EU haben, sowie für Unternehmen weltweit, die z. B. Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten bzw. zur Verfügung stellen und Daten von diesen oder über diese verarbeiten. Zwar basieren die Grundprinzipien der DSGVO großenteils auf der bisherigen Datenschutzgesetzgebung der EU, aber die DSGVO ist umfassender, setzt weitergehendere Standards und sieht deutlich erhöhte Strafen für Verstöße vor. Beispielsweise müssen Unternehmen höhere Standards einhalten, wenn sie Kunden um Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten bitten, und Privatpersonen erhalten umfassendere Rechte in Bezug auf den Zugriff auf und die Übertragung ihrer Daten.

Facebook unternimmt bereits umfassende Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Services mit der DSGVO in Einklang stehen. Facebook und seine Tochterunternehmen, einschließlich Instagram, Oculus und WhatsApp, werden sämtliche Anforderungen der DSGVO erfüllen. Unser Team überprüft und erweitert unsere Tools, um Nutzern den Schutz ihrer Daten zu erleichtern und ihnen aufzuzeigen, welche Kontrollmöglichkeiten Sie in Bezug auf ihre persönlichen Daten haben. Zudem erweitern wir unser Datenschutzteam mit Hauptsitz in Dublin und stellen einen Datenschutzbeauftragten ein.

Wir verpflichten uns zu Transparenz, Kontrolle und Rechenschaft.

  • Transparenz:
    Unsere Datenrichtlinie bleibt das zentrale Dokument, das darstellt, wie wir persönliche Daten nutzen und verarbeiten. Darüber hinaus leisten wir Aufklärungsarbeit, wenn wir neue und bestehende Nutzer um Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten bitten, senden Benachrichtigungen in unseren Produkten und entwickeln Aufklärungskampagnen für Verbraucher.
  • Kontrolle:
    Wir geben unseren Nutzern weiterhin die Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Um dies noch leichter zu machen, vereinfachen wir das Design unserer Privatsphäre-Einstellungen mit einem neuen Kontrollzentrum. Darüber hinaus erinnern wir Facebook-Nutzer daran, wie sie ihre Privatsphäre-Einstellungen überprüfen können – zum Beispiel durch Benachrichtigungen im News Feed.
  • Rechenschaft:
    Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Datenschutzmaßnahmen. Dazu gehört, dass wir unser bestehendes Compliance-Programm erweitern, um sicherzustellen, dass wir unsere DSGVO-Maßnahmen angemessen dokumentieren. Außerdem holen wir Feedback von Aufsichtsbehörden sowie von Experten und Akademikern aus der ganzen Welt ein.

Was das für Unternehmen bedeutet

Unternehmen können die Plattformen und Lösungen von Facebook auch weiterhin genauso nutzen wie heute. Ihre Verpflichtung zur Einhaltung der gültigen Gesetzgebung erstreckt sich aber nun zusätzlich auch auf die DSGVO.

In den meisten Fällen übernimmt Facebook für Personen und Werbetreibende die Rolle des Datenverantwortlichen. Unternehmen können sich sicher sein, dass Facebook die Einhaltung der DSGVO sehr ernst nimmt. In einigen Anwendungsfällen, die wir hier aufführen, kann Facebook als Auftragsverarbeiter fungieren. In diesen Fällen sind Unternehmen dafür verantwortlich, dass das Teilen der Daten nicht gegen die DSGVO verstößt.

Custom Audiences:
Wenn wir CRM-Daten eines Werbekunden mit unserer Nutzerdatenbank abgleichen und eine „Custom Audience“ für Werbekampagnen erstellen, sind wir der Auftragsverarbeiter.

Messungen und Analysen:
Wir verarbeiten im Auftrag von Werbekunden Daten, um die Performance und die Reichweite von Werbekampagnen zu messen, Einblicke darüber zu erhalten, welchen Arten von Personen bestimmte Dienste nutzen, und Berichte darüber zu erstellen.

Workplace:
Mit Workplace Premium bietet Facebook ein Tool für die Zusammenarbeit mit Arbeitskollegen. Wir verarbeiten persönliche Daten in der Rolle des Auftragsverarbeiters, um diesen Service zu bieten.

Wenn wir für unsere Partner in der EU Dienstleistungen erbringen, bei denen wir als Auftragsverarbeiter auftreten, halten wir die geltenden Anforderungen an Auftragsverarbeiter ein. Das bedeutet, dass wir alle vertraglichen Verpflichtungen entsprechend anpassen werden, damit diese mit der DSGVO im Einklang stehen.

Wenn wir Dritte mit einer Datenverarbeitung in unserem Namen beauftragen, stellen wir sicher, dass die Vertragsbedingungen die Einhaltung der DSGVO und den Schutz der Daten gewährleisten. Wenn wir dagegen im Auftrag von Werbetreibenden als Auftragsverarbeiter auftreten, verlassen wir uns darauf, dass die Werbetreibenden ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Datenverantwortliche nachkommen.

Weitere Informationen auf der DSGVO-Webseite

 

Fazit

Grundsätzlich war die Ankündigung von Facebook zu erwarten, wäre sonst wahrscheinlich ein Betrieb der Plattform in Europa nach dem 25.05.2018 unwahrscheinlich gewesen. Die brennende Frage rund um den zukünftigen Einsatz des Facebook Pixel, bzw. die damit in Verbindung stehenden Möglichkeiten und Vorgehensweisen, welche sich die Unternehmen und somit die Werbekunden von Facebook stellen, wird allerdings (wie erwartet) nicht beantwortet…

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