Gewinnspiele auf Facebook sind ein heikles Unterfangen. Über Stolperfallen im Zusammenhang mit den Promotions- und Facebook Plattform Richtlinien habe ich bereits einige Male geschrieben (siehe dazu auch “Facebook: Gewinnspiele auf Facebook oder das Spiel mit dem Feuer” oder “Facebook: Gewinnspiele unter der Lupe – was ist (nicht) erlaubt?“), heute widme ich mich aus aktuellem Anlass […]
Gewinnspiele auf Facebook sind ein heikles Unterfangen. Über Stolperfallen im Zusammenhang mit den Promotions- und Facebook Plattform Richtlinien habe ich bereits einige Male geschrieben (siehe dazu auch “Facebook: Gewinnspiele auf Facebook oder das Spiel mit dem Feuer” oder “Facebook: Gewinnspiele unter der Lupe – was ist (nicht) erlaubt?“), heute widme ich mich aus aktuellem Anlass einmal einer anderen Komponente, wo die Gefahr für einmal nicht von Facebook ausgeht: dem Teilnehmern.
Wettbewerbs-Nomaden auf Facebook
Eine Gefahr bei jedem Gewinnspiel sind die Wettbewerbs-Touristen oder auch Wettbewerbs-Nomaden, welche von Wettbewerb zu Wettbewerb ziehen und nur wegen dem Wettbewerbspreis Fan einer Seite werden, bzw. aus reiner Bereicherungsabsichten an einem Wettbewerb teilnehmen. Viele Webseiten und Facebookseiten kommunizieren laufend aktuelle Gewinnspiele und Wettbewerbe, Wettbewerbs-Touristen und -Nomaden werden so laufend auf etwelche mögliche Gewinne aufmerksam gemacht. Diese Gefahr kann man nur durch themenaffine Gewinnspiele und Preise entgegen treten, dh. ein entsprechendes Gewinnspiel muss explizit auf das Thema des Gewinnspielanbieters eingehen oder Preise zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Facebookseite, bzw. deren Betreiber stehen. Vorausgesetzt natürlich immer, dass das Ziel des Wettbewerbes die Gewinnung von Fans beinhaltet und nicht das reine Sammeln von Adressen.
Eine weitere Gefahr stellen die vielen falschen Facebook-Identitäten dar, erst letzte Woche wurde bei den Kollegen von allfacebook.de ein Artikel veröffentlicht, der die Summe der Fake-Benutzer auf Facebook auf 5 – 6% beziffert, im Falle von Deutschland mit 23.2 Mio. aktiven Nutzern dürften so rund 1.28 Millionen falsche Benutzer zusammenkommen. Gegen Fake-Benutzer als Gewinner gibt es aus meiner Sicht nur gerade zwei wirksame Mittel:
Klauseln in den Teilnahmebedingungen
Entsprechende Klauseln in den Teilnahmebedingungen können wie folgt aussehen:
Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen die mindestens 18 Jahre alt sind mit Wohnsitz in XY. Teilnehmer aus anderen Ländern sind nicht teilnahmeberechtigt.
Es sind nur Teilnehmer mit Facebook-Konten erlaubt, welche eine Person mit dem richtigen Namen darstellen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Fraud-Detection
Was sind typische Anzeichen für Fake-Benutzer?
Die Gewinnspiel-Applikation sollte also in der Lage sein, mit Hilfe einer “Fraud-Detection” typische Verhaltensmuster zu erkennen und entsprechende Warnungen anzuzeigen.
Je nach Programmierung einer Applikation können unter Umständen Manipulationen nicht 100%ig ausgeschlossen werden. Auch für diese Fälle sollten entsprechende Vorkehrungen durch Spielverlaufsprotokollierung und entsprechende Klauseln in den Teilnahmebedingungen getroffen werden.
Klauseln in den Teilnahmebedingungen
Passende Klauseln in den Teilnahmebedingungen können beispielsweise wie folgt aussehen:
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder den Quiz manipulieren, können von der Teilnahme am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an der Rangliste vorgenommen werden.
Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung des Wettbewerbes beauftragten Agenturen, sind berechtigt, den Wettbewerb einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
– während der Durchführung Promotionsrichtlinien von Facebook geändert würden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von Facebook möglich wäre oder der Wettbewerb aus etwelchen Gründen von Facebook gestoppt würde.
– ein Missbrauchversuch durch Manipulationen festgestellt wird.
– eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Durchgreifen ist wichtig!
Besteht der begründete Verdacht auf Manipulation, muss der Gewinnspielbetreiber durchgreifen und allfällige fehlbare Benutzer ausschliessen, einerseits der eigenen Glaubwürdigkeit wegen, andererseits zum Schutz der korrekt spielenden Communitymitglieder seiner Facebookseite. Mögliche Negativkommentare können dabei selbstverständlich auftreten, allerdings dürfte die Zahl der fair spielenden Teilnehmer überwiegen, welche die Massnahmen sicherlich unterstützen werden.
Ein aufmerksames Communitymanagement während einem Gewinnspiel ist also enorm wichtig.
Häufig sind die Probleme bei den Gewinnspielen hausgemacht und werden durch zu wenig durchdachte Gewinnspiele mit einfachen Mechanismen verursacht. Sehr anfällig für Missbrauch sind beispielsweise sämtliche Wettbewerbe nach dem Motto “das ….. mit den meisten Stimmen gewinnt”. Dieser Ansatz zeugt nicht unbedingt von einem eleganten strategischen Ansatz. Grundsätzlich sollte auf solche Mechanismen verzichtet werden. Warum?
Like-Exchange-Netzwerke
Vote Like Exchange
Gross im Trend bei den “Wettbewerbs-Jägern” sind sogenannte Like-Exchange-Netzwerke. Dabei handelt es sich um Facebookseiten, -gruppen, Foren und Webseiten die ihren Mitgliedern helfen, Likes auszutauschen. Also ganz nach dem Motto “likest Du für mich, like ich für dich!”, die Mitglieder helfen sich also gegenseitig bei Wettbewerben nach vorne zu katapultieren, gerade bei Bilderwettbewerben nach dem Motto “das Bild mit den meisten Stimmen gewinnt” eine ziemlich sichere Angelegenheit.
Hier eine kleine Liste von mir bekannten Like-Exchange-Netzwerken (nicht abschliessend):
Manipulation durch Dritt-Communities
Mc 9gag
Selbstverständlich können auch Dritt-Communities den Anbietern von Gewinnspielen auf Facebook einen üblen Streich spielen. Nimmt ein Mitglied einer starken Community (z.B. 9gag.com oder aber auch von grossen Facebookseiten) an einem Wettbewerb teil und kann das Mitglied seine eigene Community zur Mithilfe bewegen, können einzelne Beiträge extrem in die Höhe schnellen, entsprechende Erfahrungen durfte Pril, McDonalds und andere bereits machen.
Wie auch einige Kollegen aus Deutschland mir gegenüber in Gesprächen bestätigten, sind eindeutige Muster für bandenmässig organisierte Gewinnspielteilnehmer erkennbar. Ein Kollege sprach in diesem Zusammenhang kürzlich von der “Hausfrauengewinnspielmafia”. Dabei handelt es sich um immer wieder auftauchende Gruppierungen von Frauen zwischen 25 – 40 Jahren, die hauptsächlich tagsüber auf Gewinnspielen aktiv sind und untereinander in den meisten Fällen verbunden, bzw. befreundet sind.
Das Unrechtsverständnis von den Betrügern bei Facebookgewinnspielen ist in den meisten Fällen relativ gering, in den meisten Fällen fliegen Betrüger nicht auf und noch viel tiefer dürfte die Anzahl deren sein, welche von Veranstaltern von Gewinnspielen zur Rechenschaft gezogen wurden. Allerdings, spielt ein Facebookbenutzer wissentlich mit einem falschen Benutzer in einem Gewinnspiel oder manipuliert eine Applikation, dürfte der Tatbestand für Betrug erfüllt sein.
Das Schweizer Strafgesetzbuch definiert Betrug wie folgt:
Art. 146
Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.
Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Wer denkt, dass es sich dabei um ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag handelt, dürfte sich täuschen. Während meinen Recherchen bei den ersten Manipulationen bei Kundengewinnspielen bin ich bei einzelnen Exponenten der Gewinnspiel-Abkassierer doch auf etliche Gewinne gestossen: eine Reise von 3000 Euro hier, einen Gutschein über 1000 Euro da, eine Geschenkpackung im Wert von 500 Euro da, einen Reisegutschein über 300 Euro hier und ein Wellness-Weekend über 500 Euro da… alles in allem können sich bei häufigen Teilnahmen schnell einmal Gewinne im fünfstelligen Bereich aufsummieren.
Eine mir bekannte in der Schweiz aktive “Wettbewerbsjägerin”, Martina B., hat auf eine E-Mail-Anfrage von mir wie folgt geantwortet:
Wettbewerbe und Verlosungen auf Facebook unterstehen diversen Regelungen bei Facebook, die Einhaltung dieser Regeln garantieren allerdings die erfolgreiche Durchführung noch lange nicht. Unternehmen, die nachhaltige Gewinnspiele durchführen möchten, müssen sich viel Gedanken zu guten Spielmechanismen machen und gleichzeitig versuchen, mögliche Missbräuche zu verhindern. Zusätzliche sollte für die Durchführung des Gewinnspiels eine Applikation mit Schutzmechanismen gewählt werden, die Missbrauchsversuche erkennen kann. Grössere Gewinnspiele sollten aus diesem Grund nur in Zusammenarbeit mit professionellen und erfahrenen Anbietern durchgeführt werden, andernfalls dürfte der Misserfolg und Ärger in den meisten Fällen vorprogrammiert sein.
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Ich erhalte laufend Kommentare, E-Mails, Benachrichtigungen über die Facebook Seite und auch Anrufe, dass eine unbekannte Drittperson in Facebook Links zu diesem Beitrag gemeinsam mit einer Liste vermeintlicher Mitglieder der “Hausfrauenmafia” publiziert. Dieser Artikel soll Unternehmen über die Problematiken von Gewinnspielen auf Facebook informieren und aufklären, nicht aber als Pranger möglicher Betrüger dienen. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass ich mich von diesen Machenschaften klar distanziere und keinerlei Verbreitungen von entsprechenden Listen unterstütze.
Kleiner Hinweis an die unbekannte Person, welche Listen in Facebook oder Blogs und Foren publiziert: Bis ein Beweis erbracht wurde, gilt in den meisten europäischen Ländern die Unschuldsvermutung. Eine entsprechende Publikation von Namen dürfte daher als “Rufmord” durchgehen und könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Cybermobbing ist unschön und muss bestraft werden.
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