Eine kleine aber wichtige Passage in den Facebook Platform Policies könnte dem einen oder anderen Betreiber von Facebookseiten oder Facebookapplikationen zum Verhängnis werden. Gemäss dem Artikel 11 im ersten Absatz “Features & Functionality” dürfen nämlich keinerlei Integrationen, Verlinkungen, Werbung, Verbreitung oder Weiterleitung zu einer Applikation einer anderen in Konkurrenz zu Facebook stehenden “Social Platform” beinhalten. […]
Eine kleine aber wichtige Passage in den Facebook Platform Policies könnte dem einen oder anderen Betreiber von Facebookseiten oder Facebookapplikationen zum Verhängnis werden. Gemäss dem Artikel 11 im ersten Absatz “Features & Functionality” dürfen nämlich keinerlei Integrationen, Verlinkungen, Werbung, Verbreitung oder Weiterleitung zu einer Applikation einer anderen in Konkurrenz zu Facebook stehenden “Social Platform” beinhalten.
Je nach dem, wie diese Regelung ausgelegt wird, bzw. was unter einer “zu Facebook in Konkurrenz stehenden Social Platform” verstanden wird, dürften die einen oder anderen Anbieter von Facebook Applikationen, bzw. auch Betreiber von Facebookseiten, welche entsprechende Applikationen beinhalten, Gefahr laufen, wegen einem Verstoss gegen die “Facebook Platform Policies” von Facebook gesperrt zu werden. Wie allerdings “app on any other competing social platform” genau definiert wird, lässt Facebook in den Guidelines soweit offen.
Gemäss einem Bericht von allfacebook.com gehört zu den ersten “Sperr-Opfern” das Social Network “Netlog”.