Immer wieder trifft man auf Facebook Profile die für das Marketing verwendet werden, obwohl die Verwendung von persönlichen Profilen gemäss den Nutzungsbedingungen von Facebook eigentlich verboten wäre (vergleiche dazu den bereits älteren Beitrag: “Facebook | Kommerzielle Nutzung – Private Profile – Unternehmenskonto – Möglichkeiten“. Aktuelles Beispiel “Liz Wohnen” und “Max Wohnen”. Liz Wohnen und Max […]
Immer wieder trifft man auf Facebook Profile die für das Marketing verwendet werden, obwohl die Verwendung von persönlichen Profilen gemäss den Nutzungsbedingungen von Facebook eigentlich verboten wäre (vergleiche dazu den bereits älteren Beitrag: “Facebook | Kommerzielle Nutzung – Private Profile – Unternehmenskonto – Möglichkeiten“. Aktuelles Beispiel “Liz Wohnen” und “Max Wohnen”.
Wie der lokale Radiosender “Radio Top” heute meldete, kursiert auf Facebook momentan eine Frau mit dem Namen “Liz Wohnen” und ein männliches Pendant “Max Wohnen”, hinter den beiden Profilen steckt eine Immobilienfirma, welche in Winterthur Hegi Wohnungen vermieten will. Liz Wohnen zählt zur Zeit 230 Freunde, Max Wohnen 238 Freunde.
Audio-Beitrag von Radio Top als MP3 (Sorry, Deutsche Freunde, die Sendung ist in Schweizerdeutsch)
Die Verwendung von privaten Profilen, bzw. Fake-Profilen, für Marketing-Aktivitäten verstösst gleich mehrfach gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook, z.B.
Erklärung der Rechte und Pflichten
3.1. Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf Facebook verwenden oder auf andere Art auf Facebook posten.
4.1 Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen
4.4 Du wirst dein persönliches Profil nicht zu deinem kommerziellen Nutzen verwenden (wie beispielsweise durch den Verkauf deiner Statusmeldung an Werbetreibende).
4.7 Deine Kontaktinformationen sind korrekt und du wirst sie auf dem neuesten Stand halten.
Gemäss den Nutzungsbedingungen von Facebook sind nur gerade Facebook Seiten für die kommerzielle Nutzung erlaubt.
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbedingungen können die Sperrung des Profils zur Folge haben.
Beim obigen Beispiel muss es sich um einen Guerilla-Marketing-Versuch handeln, anders kann man sich die Wahl eines privaten Facebook Profils für Marketingaktivitäten auf Facebook nicht erklären. In diesem genannten Fall erfolgreich, immerhin ist ein Lokalradio auf den Zug aufgesprungen. Allerdings dürfte die Überlegung dahinter auch für die Guerilla-Taktik relativ gefährlich sein, einige Klicks auf “Diese Person melden/blockieren” genügen, damit Facebook das Profil sperrt, sämtliche “Akquise-Aktivitäten” wären dann umsonst (allerdings nicht kostenlos) gewesen.