Was in Facebookapplikationen erlaubt ist und was nicht, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Abhilfe schafft Facebook mit der “Platform Policy Checkliste”. Mit ein paar wenigen und mehr oder weniger verständlichen Punkten zu Datenschutz, Daten und Inhalte, Soziale Kommunikationswege und Markenbildung und Funktionen, werden die wichtigsten Regeln zur Überprüfung gelistet. Folgende Punkte sind enthalten: Datenschutz […]
Was in Facebookapplikationen erlaubt ist und was nicht, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Abhilfe schafft Facebook mit der “Platform Policy Checkliste”. Mit ein paar wenigen und mehr oder weniger verständlichen Punkten zu Datenschutz, Daten und Inhalte, Soziale Kommunikationswege und Markenbildung und Funktionen, werden die wichtigsten Regeln zur Überprüfung gelistet.
Folgende Punkte sind enthalten:
Datenschutz
Anwendungen geben die URL zu ihren Datenschutzrichtlinien im Feld für die Privatsphäre der Anwendungen von Entwicklern an, damit Facebook einen Link zu den Datenschutzrichtlinien im Dialog für Datengenehmigungen anzeigen kann. Anwendungen geben die URL zu ihren Datenschutzrichtlinien im Feld für die Privatsphäre der Anwendungen von Entwicklern an, damit Facebook einen Link zu den Datenschutzrichtlinien im Dialog für Datengenehmigungen anzeigen kann.
Anwendungen geben ihre Datenschutzrichtlinien auf ihrer Canvasseite oder Webseite an.
Daten und Inhalte
Anwendungen stellen Kundenbetreuung für Nutzer zur Verfügung, indem sie es Nutzern leicht machen, sie zu kontaktieren.
Anwendungen verwenden keine Daten in Werbeanzeigen, welche sie von Facebook bezüglich eines Nutzers erhalten haben.
Werbeanzeigen für Anwendungen enthalten keine Plattform-Integrationen, einschliesslich sozialer Plug-ins wie der “Gefällt mir”-Schaltfläche.
Falls Anwendungen Inhalte alkoholischer Natur enthalten, halten sie die entsprechenden demografischen Beschränkungen von Facebook ein.
Anwendungen werben nicht für und unterstützen auch keine Glücksspiele, einschliesslich von Online-Casinos, Sportwetten, Bingo oder Poker.
Anwendungen auf Facebook bieten keine Medien an, die automatisch und ohne die Handlung eines Nutzers abgespielt werden.
Soziale Kommunikationswege
Anwendungen enthalten keine Werbung und werben auch in Inhalten, welche über Facebooks soziale Kommunikationskanäle verbreitet werden, für keine anderen Anwendungen.
Anwendungen belohnen Nutzer nicht für die Verwendung der sozialen Kommunikationskanäle von Facebook und bedingen dies auch nicht.
Anwendungen füllen den Paramterabschnitt “user message” in ihren Nachrichtenstrom-meldungen nicht automatisch aus, es sei denn der Nutzer hat den Inhalt bereits zuvor manuell generiert.
Anwendungen verwenden ausschliesslich Meldungen, welche es Nutzern gestatten, eine Vorschau für ihre Beiträge zu sehen und diese individuell anzupassen. (Falls ja, weiter mit “Markenbildung und Funktionen”)
Anwendungen posten nicht automatisch Nachrichtenstrom-Meldungen im Namen von Nutzern, sondern holen die Zustimmung der Nutzer ein, indem sie ihnen die Option geben eine Schaltfläche anzuklicken oder ein Häkchen in ein Feld zu setzen, wobei deutlich erläutert wird, dass ihre Inhalte geteilt werden.
Anwendungen stellen Nutzern eine deutlich sichtbare Option zum Überspringen zur Verfügung, wenn sie ihnen anbieten, einen der sozialen Kommunikationskanäle von Facebook zu verwenden.
Anwendungen ermöglichen es Nutzern nicht, mehr als eine Nachrichtenstrom-Meldung gleichzeitig zu veröffentlichen.
Markenbildung und Funktionen
Anwendungen verwenden Facebooks Markenzeichen nicht und bringen weder eine Zugehörigkeit zu noch eine Befürwortung durch Facebook zum Ausdruck und deuten dies auch nicht an.
Anwedungen enthalten keine Konzepte oder Funktionen, die das Produkt Facebook untergraben. (Beispiele: Nutzer dürfen nicht dazu ermutigt werden “Freunde oder Verbindungen zu entfernen; die Profile von Nutzern dürfen nicht übernommen werden, auch dann nicht, wenn die Nutzer dem zustimmen; Nutzer dürfen nicht dazu ermutigt werden, etwas anderes als echte Menschen zu markieren; Nutzer dürfen nicht über die Entfernung von Freundschaften benachrichtigt werden; die Privatsphäre-Einstellungen müssen eingehalten werden.
Sicherlich lässt der eine oder andere Punkt Raum für Interpretationen, dennoch dürfte die Checkliste in ein gutes Instrument für Entwickler, aber auch Endkunden sein, Applikationen auf Plattformrichtlinienkonformität zu überprüfen. Leider sind Verstösse gegen die Facebook Platform Policy häufig – meistens weniger mit bösen Absichten und vielmehr aus Gründen von fehlendem Wissen. Prüfen Sie Ihre Applikation, gerade wenn Sie Zweifel zur Kompetenz Ihres Facebookdienstleisters haben.
Thomas Hutter ist Inhaber und Geschäftsführer der Hutter Consult AG.
Er ist als einer der renommiertesten Facebook Marketing und Social Media Experten im deutschsprachigen Raum bekannt und wird gerne auch in den Medien als "Facebook Guru" oder "Facebook Papst" tituliert. Mit seinem Team berät er grosse und mittelständische Unternehmen, Organisationen sowie Agenturen in und rund um Facebook und Social Media Marketing.
Mit seinem Blog "www.thomashutter.com" legte er 2009 den Grundstein der Hutter Consult AG. Sein Blog gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Ressourcen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Facebook und Social Media Marketing. Sein umfangreiches Wissen trägt er als Dozent an Fachhochschulen und als Referent in der DACH-Region an Teilnehmer weiter. Man trifft ihn auf Branchen-Konferenzen als Speaker und Mentor hautnah, live und in Farbe.
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