Eine Facebook Seite ist schnell eingerichtet, die Erstellung dauert nur wenige Minuten. Trotzdem müssen einige Dinge bereits bei Beginn gut überdacht werden, damit später keine unangenehmen Konsequenzen auftreten. Dazu gehört auch die korrekte Benennung von Facebook Seiten. In den Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten ist das Thema nur kurz abgehandelt: II Seiten-Management A. Seitennamen und Facebook-Webadressen Seitennamen […]
Eine Facebook Seite ist schnell eingerichtet, die Erstellung dauert nur wenige Minuten. Trotzdem müssen einige Dinge bereits bei Beginn gut überdacht werden, damit später keine unangenehmen Konsequenzen auftreten. Dazu gehört auch die korrekte Benennung von Facebook Seiten. In den Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten ist das Thema nur kurz abgehandelt:
II Seiten-Management
A. Seitennamen und Facebook-WebadressenSeitennamen und Facebook-Webadressen müssen die Seiteninhalte genau wiedergeben. Wir können deine administrativen Rechte entfernen bzw. von dir verlangen, den Seitennamen und die Facebook-Webadresse für jede Seite zu ändern, die diese Bedingung nicht erfüllt.Seitennamen müssen folgende Bestimmungen einhalten:i. Sie dürfen nicht nur aus allgemeinen Begriffen bestehen (z. B. „Bier“ oder „Pizza“);ii. Sie müssen richtige, grammatikalisch korrekte Großschreibung verwenden und dürfen nicht ausschließlich Großbuchstaben enthalten, mit Ausnahme von Akronymen;iii. Sie dürfen keine Zeichen oder Symbole, wie besispielsweise überflüssige Satzzeichen und Handelsmarkenbezeichnungen, verwenden; undiv. Sie dürfen keine überflüssigen Beschreibungen oder unnötigen Vermerke enthalten.
Zudem gelten folgende Richtlinien:
Informationen wie Adressdaten, Slogan, etc. können im “Info”-Bereich der Facebook Seite ergänzt werden.
Der Name einer Facebook Seite kann nur geändert werden, wenn die Seite weniger als 200 „Gefällt mir“-Markierungen zählt. Wenn die Seite weniger als 200 „Gefällt mir“-Markierungen zählt, kann der Name wie folgt geändert werden.
Das Ändern des Seitennamens hat keinen Einfluss auf den Nutzernamen oder die Adresse der Seite. Wenn eine Seite über 200 “Gefällt mir”-Markierungen zählt, ist eine Änderung nur über den Account Manager von Facebook möglich.
Seiten mit generischen Namen wie „New York“, „Ontario“ oder „Schweiz“ dürfen keine Administratoren haben. Es kann jedoch eine Seite für eine Organisation erstellt werden, die einen geografischen Ort repräsentieren. Unter anderem sind „New York – Büro des Bürgermeisters“, „Lok Sabha – Parlament von Indien“ und „Königin Elizabeth II von Großbritannien“ zugelassene Seitennamen. Es kann ebenfalls eine Seite eröffnet werden, die einen Seitennamen verwendet, der nicht mit dem Namen der Organisation übereinstimmt, solange der Name gut zum Inhalt der Seite passt (z. B. könnte ein irisches Touristikunternehmen eine Seite namens „Irland entdecken“ erstellen). Beispielsweise dürften die Betreiber der Seite “Bern” früher oder später ein Problem bekommen:
Nicht besser dürfte es Graubünden Tourismus ergehen mit der Seite “Graubünden”:
Erfahrungen in diese Richtung mussten im letzten Jahr schon diverse Städte in Deutschland machen, mehr dazu im Artikel von allfacebook.de.
Eine Facebook Seite kann für Nutzer, die eine andere Sprache sprechen, einen anderen Namen anzeigen. Aktuell können nur Übersetzungen von Seitennamen für Personen hinzugefügt werden, die Facebook in Chinesisch, Englisch, Japanisch oder Koreanisch nutzen. So kann der übersetzte Seitennamen hinzugefügt werden:
Übersetzte Seitennamen müssen aus Buchstaben der entsprechenden Sprache bestehen. Beispielsweise muss ein übersetzter Seitenname auf Japanisch für “Yamamotos Buchhandlung” aus japanischen Buchstaben bestehen, etwa 山本 書店. Der übersetzte Seitenname muss sorgfältig ausgewählt werden. Für Seiten mit mehr als 200 „Gefällt mir“-Angaben kann der übersetzte Seitenname nicht mehr geändert werden. Er kann lediglich entfernt werden. Die Funktion “übersetzte Version des Namens” steht aktuell nur für einige Länder zur Verfügung. Image Credits: whats your name by shutterstock.com