Mit der zunehmenden Verbreitung des Business Managers nimmt auch die Anzahl der suspekten Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Business Manager massiv zu. Ein interessantes Phänomen: immer mehr Agenturen beanspruchen zu Unrecht die Seiten ihrer Kunden. Das hier ein Fehler vorliegen muss, ist offensichtlich. In wie weit hier “Bindungsabsichten” oder schlicht und einfach Unwissen oder Unfähigkeit mitspielt, kann nicht auf […]
Mit der zunehmenden Verbreitung des Business Managers nimmt auch die Anzahl der suspekten Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Business Manager massiv zu. Ein interessantes Phänomen: immer mehr Agenturen beanspruchen zu Unrecht die Seiten ihrer Kunden. Das hier ein Fehler vorliegen muss, ist offensichtlich. In wie weit hier “Bindungsabsichten” oder schlicht und einfach Unwissen oder Unfähigkeit mitspielt, kann nicht auf die Schnelle beurteilt werden.
Im Business Manager bestehen zwei Möglichkeiten, wie man Facebook Seiten verwalten kann. Beim Hinzufügen einer Seite stehen, neben dem Erstellen einer neuen Seite, zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Der Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten sind im Business Manager beschrieben.
Zugriff auf eine Seite beantragen
Das ist erforderlich, wenn du diese Seite im Namen eines anderen Unternehmens verwenden möchtest. Beispiel: Du arbeitest in einer Agentur und die Seite gehört einem Kunden.Beanspruche eine Seite für meinen Business Manager
Das ist erforderlich, wenn Du das Eigentum an einer Seite benötigst. Beispiel: Die Seite wurde für Dich von einem anderen Unternehmen erstellt.
Liest man die beiden Möglichkeiten durch, sollte eigentlich der Unterschied wirklich verständlich sein, in der Praxis sieht es jedoch häufig deutlich anders aus.
Darum noch einmal vereinfacht erklärt:
Angenommen Agentur X setzt für sich einen Business Manager ein und möchte auf die Seite von Kunde A zugreifen, muss die Agentur “Zugriff auf eine Seite beantragen” auswählen. Wählt die Agentur “Beanspruche eine Seite für meinen Business Manager” aus, wird die Seite von Facebook an die Agentur “überschrieben”, dh. faktisch gehört diese Seite anschliessend nicht mehr dem Kunden, sondern der Agentur. Dieses Vorgehen über “Zugriff auf die Seite beantragen” kommt auch dann zum Einsatz, wenn das Unternehmen, welchem die Seite gehört, noch keinen Business Manager einsetzt. Die Anfrage des Business Managers wird nämlich, falls sie durch einen Mitarbeiter der Agentur ausgelöst wird, der bereits Admin der Seite war, automatisch bestätigt. War der Mitarbeiter der Agentur nicht vorher Admin, kann ein Admin des Unternehmens die entsprechende Anfrage unter “Rollen für die Seite” annehmen oder abweisen.
Angenommen Unternehmen K setzt für sich einen Business Manager ein und möchte die eigene Seite in den eigenen Business Manager integrieren, muss das Unternehmen “Beanspruche eine Seite für meinen Business Manager” auswählen. Die Seite ist anschliessend im Besitz des Business Managers des Unternehmens. Gegenüber Facebook bedeutet dies, das die Seite dem Unternehmen gehört – was auch richtig wäre…
Der Business Manager sieht für Agenturen ein Zugriffsmodell mit dem Namen “Agentur” vor. Dh. eine Agentur, welche auf eine Seite eines Unternehmens zugreifen möchte, wird als Agentur auf der Facebook Seite hinzugefügt. Nutzt das Unternehmen ebenfalls einen Business Manager, wird die beauftragte und berechtige Agentur im Business Manager des Unternehmens entsprechend aufgeführt. Einzelne Mitarbeiter der Agentur tauchen nie im Business Manager des Unternehmens auf, sondern erhalten ihre Berechtigungen über den Business Manager der Agentur. Dies macht die nachfolgende Grafik verständlich sichtbar:
Unternehmen, die mit Agenturen zusammenarbeiten, sollten daher einmal einen Blick in die Rollenverwaltung ihrer Seite werfen.
Ist an oberster Stelle unter “Rollen für die Seite” die Agentur als Seiteninhaber aufgeführt, muss gehandelt werden.
Aktuell kann über einen Workaround der Eigentümer einer Facebook Seite geändert werden. Wie Fahrlässig allerdings das Vorgehen vieler Agenturen ist und was für ein Theater wahrscheinlich entstehen würde, falls Facebook den Wechsel des Eigentümers nicht mehr erlaubt (beispielsweise kann ein Werbekonto nur einmal beansprucht werden), muss ich hier wahrscheinlich nicht näher erklären.
Unternehmen, die mit dem Eigentümerwechsel Probleme haben, dürfen mich gerne kontaktieren…
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