02.07.2013 Sicherheit & Privatsphäre

Facebook: Wenn ein Posting von einem Anwalt viral geht

Die Viralität auf Facebook ist tot, der Edge Rank macht alles zu nichte, Aussagen die man immer wieder hört und liest. Allen Lügen zum Trotz zeigt ein Anwalt aus Deutschland mit einem auf dem Mobile verfassten und auf seiner Facebook Seite publizierten Beitrag, dass Viralität auf Facebook nach wie vor möglich ist und erreicht Millionen […]

Thomas Hutter
4 Min. Lesezeit
2 Kommentare

shutterstock_144211993 - copyrighty by shutterstock.comDie Viralität auf Facebook ist tot, der Edge Rank macht alles zu nichte, Aussagen die man immer wieder hört und liest. Allen Lügen zum Trotz zeigt ein Anwalt aus Deutschland mit einem auf dem Mobile verfassten und auf seiner Facebook Seite publizierten Beitrag, dass Viralität auf Facebook nach wie vor möglich ist und erreicht Millionen von Menschen. Der Beitrag wurde am 19. Juni publiziert und wurde bis heute über 53’000 mal geliked, über 71’000 mal geteilt und über 4000 mal kommentiert. Alleine in meinem Bekanntenkreis auf Facebook wurde der Beitrag x-fach geteilt.

Aufklärend, wachrüttelnd, angstmachend

Ungefähr so könnte man den von der Anwaltskanzlei Schäfer verfassten Beitrag beschreiben. Es geht um Kinder, bzw. Eltern, die Kinderfotos auf Facebook publizieren. Die Anwaltskanzlei Schäfer, welche es als solche nicht gibt – im Impressum der Facebook Seite, welches eigentlich fehlt und über ein Posting hinzugefügt wurde, wird Rechtsanwalt Tobias Schäfer mit Verlinkung auf dentzer-kuhnt.de als Besitzer der Seite genannt – weist im Beitrag darauf hin, dass immer mehr Eltern das komplette Aufwachsen ihrer Kinder in Facebook dokumentieren und gerade bei warmen Temperaturen auch öfters mal ein Nacktbild der Kinder hochladen. Im Beitrag wird auf die Gefahren durch Cybermobbing und noch schlimmere Möglichkeiten (angesprochen wird wahrscheinlich die Gefahr, dass Pädophile an die Kinderfotos gelangen könnten, glaubt man vielen Kommentaren unter dem Beitrag) angesprochen.

Hier der angesprochene Beitrag:

Beitrag der Anwaltskanzlei Schäfer

Beitrag der Anwaltskanzlei Schäfer

Interessant sind auch die Kommentare auf den Beitrag. Zustimmung, Ablehnung, Beschimpfungen, alles ist in den Kommentaren vertreten. Leider sind auch viele Kommentare darunter, die aufzeigen, dass leider sehr viele Facebook Nutzer keine Ahnung haben, wie grundsätzliche Dinge der Privatsphäreneinstellungen auf Facebook funktionieren, bzw. wie Suchmaschinen ticken.

Vor dem Publizieren denken

Ich gebe es zu, meine beiden Töchter (2.5 Monate und 3 Jahre alt) tauchen immer wieder auf Fotos in Facebook auf. Fotos die in den allermeisten Fällen (ausser Titelbilder meines Profils) in der Regel nur für Facebook Freunde oder teilweise nur für die Familienmitglieder sichtbar sind. In den meisten Fällen sind es Fotos mit “Jö”-Effekt, keine Nacktbilder und keine Bilder in peinlichen Situationen.In einigen Punkten gebe ich der Anwaltskanzlei Schäfer absolut recht, viele überlegen sich nicht die Konsequenzen ihres Handelns auf Facebook. Ich sehe tatsächlich manchmal das eine oder andere Nacktbild eines Kindes – allerdings wirklich sehr selten und in den wenigsten Fällen sind Fotos von Kindern in peinlichen Situationen zu sehen, die später bei Cyber-Mobbing-Aktivitäten verwendet werden könnten. In wie weit Cyber-Mobbing auch in Zukunft noch ein so grosses Problem darstellt, bleibt offen. Sicherlich wird sich in dieser Beziehung noch viel verändern – nicht zuletzt auch damit, dass die heutigen Kleinkinder ganz anders mit dem Thema “Social Media” umgehen werden. Heutige Kleinkinder wachsen mit Social Media auf, werden wahrscheinlich auch von Eltern wesentlich besser aufgeklärt werden, als dies bei den heutigen Teenagern der Fall ist, wo grundsätzlich das Thema für viele Kinder und vor allem die Eltern weitgehend #Neuland darstellt. Die Medienkompetenz und die Sensibilisierung auf die Gefahren wird in ein paar Jahren eine andere sein, als das heute der Fall ist.

Auch die angesprochene Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Kindes ist durchaus ein berechtigter Einwand. Als rechtliche Vertreter des Kindes haben Eltern tatsächlich die Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Kindes. Die Entscheidung, wie stark die Persönlichkeit des Kindes geschützt werden muss, bzw. wann eine Verletzung der Persönlichkeit vorliegt, liegt aber meiner Ansicht nach ebenfalls bei den Eltern.

Wichtig (und das gilt nicht nur für Eltern von Kindern)

Vor dem Publizieren von Inhalten sollte man sich immer diese Fragen stellen:

  • habe ich das Recht das Bild zu publizieren?
  • bringt die Publikation das Bildes einen Mehrwert?
  • ist das Bild für mich oder eine andere Person peinlich oder könnte das Bild peinlich werden?
  • könnte sich eine andere Person durch das Bild verletzt fühlen?
  • könnte sich jemand jetzt oder später an diesem Bild stören?
  • stellt die Publikation des Bildes eine Gefahr dar?
  • wer soll das Bild sehen, bzw. wer darf das Bild nicht sehen?
  • würde ich das Bild auch noch publizieren, wenn es morgen in der Zeitung oder im TV zu sehen wäre?

Auch sollte man sich immer bewusst sein, dass jede Person, die ein Bild sieht, das Bild bei sich speichern und so auch weiterverbreiten kann.

Meine Frau und ich haben uns zu diesem Thema ebenfalls Gedanken gemacht und werden auch in Zukunft Bilder unserer Kinder auf Facebook publizieren – keine Nacktbilder, keine Bilder unserer Kinder in peinlichen Situationen und nur innerhalb des Freundeskreises, der mit Hilfe der Freundeslisten entsprechend kategorisiert wurde.

 Der Beitrag aus Facebook Marketing Sicht

Betrachtet man den Beitrag durch die Facebook Marketing Brille sind ebenfalls ein paar interessante Feststellungen zu machen.

  • Der Beitrag entspricht keiner der bekannten “Best Practice”-Techniken für  hoch interagierende Beiträge – er besteht aus Text, sehr viel Text, enthält kein Bild, hat keinen Call-to-Action drin, der textliche Inhalt und die darin enthaltene Emotionalisierung, Angstmache und Aufklärung ist alleine für die Verbreitung verantwortlich. Der Inhalt ist resonanzfähig …
  • Ein viraler Beitrag, der mehrere Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum erreicht, ist kein Garant für Fangewinnung. Die Facebook Seite zählt knapp über 2’000 Fans.
  • Die Viralität war nicht geplant, bzw., ansonsten hätte die Anwaltskanzlei Schäfer sicherlich die Facebook Seite auf Vordermann gebracht. Die Seite verfügt nicht über ein genügendes Impressum, hat kein Titelbild und, wurden keine Beiträge gelöscht, ausser dem viralen Beitrag nur einen weiteren älteren Beitrag aus dem Jahre 2012 und einen neuen Beitrag mit dem vergessenen Impressum.

 

Image Credits: shutterstock.com

 

 

 

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