Rund um Gewinnspiele auf Facebook und den damit verbundenen Gefahren, Fallstricken und Möglichkeiten habe ich hier ja schon öfters berichtet (z.B. hier 1, 2, 3, 4, 5 und 6 ). Heute bin ich zufällig über das Gewinnspiel “Name for Fame” von HEINZ gestolpert. In diesem Gewinnspiel werden gleich mehrere Fehler gleichzeitig begangen, so dass es […]
Rund um Gewinnspiele auf Facebook und den damit verbundenen Gefahren, Fallstricken und Möglichkeiten habe ich hier ja schon öfters berichtet (z.B. hier 1, 2, 3, 4, 5 und 6 ). Heute bin ich zufällig über das Gewinnspiel “Name for Fame” von HEINZ gestolpert. In diesem Gewinnspiel werden gleich mehrere Fehler gleichzeitig begangen, so dass es sich als “Worst Practice Beispiel” sehr gut eignet. Wie bereits bei anderen Beispielen erwähnt, geht es weniger darum jemanden anzuprangern, sondern vielmehr darum, Aufklärung zu betreiben.
HEINZ führt mit dem Gewinnspiel “Name for Fame” ein Voting-Wettbewerb durch. Teilnehmer werden aufgefordert die Seite zu “liken” und anschliessend eine eigene Etikette für die Ketchup-Flasche zu erstellen. Die erstellte Flasche soll anschliessend vom Benutzer als Facebook Profilbild verwendet (kann übersprungen werden) und Freunde aufgefordert werden, für die eigene Flasche zu stimmen. Zusätzlich kann man die Gewinnchancen angeblich erhöhen, wenn man den eigenen Benutzernamen auf “Heinz Ketchup” ändert (kann ebenfalls übersprungen werden). Gewinner wird, wer für seine Ketchup-Flasche am meisten Stimmen erhält. Der Gewinn besteht darin, dass die Flasche des Gewinners am Ende im Handel bei Globus erhältlich ist.
Die Applikation ist nett gestaltet, haltet sich aber nicht an viele Punkte der Facebook Richtlinien im Zusammenhang mit Promotionen, bzw. der Plattformnutzung.
Incentivierung von Social Channels
Die Applikation fordert Benutzer dazu auf, die generierte Ketchup-Flasche als Profilbild zu nutzen und den Benutzernamen in “Heinz Ketchup” zu ändern. Beachtet man die gut versteckten Teilnahmebedingungen sind diese beiden Schritte allerdings nicht für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich.
Gemäss den Richtlinien für die Facebook Plattform verstösst diese Aufforderung gegen den Punkt IV Anwendungsintegrationspunkte:
1. Du darfst Nutzer nicht zur Verwendung (bzw. Sperrung von Inhalten) von sozialen Kanälen auf Facebook bewegen oder aber andeuten, dass ein Anreiz direkt mit der Nutzung unserer Kanäle verbunden ist.
und zusätzlich wird der Benutzer aufgefordert gegen Kapitel 4 der Nutzungsbedingungen von Facebook zu verstossen:
1. Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen.
4. Du wirst dein persönliches Profil nicht für kommerzielle Zwecke verwenden
10. Wenn du einen Nutzernamen für dein Konto auswählst, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu entfernen oder zurückzufordern, sollten wir dies als notwendig erachten (zum Beispiel, wenn der Inhaber einer Marke eine Beschwerde über einen Nutzernamen einreicht, welcher nicht dem echten Namen eines Nutzers entspricht).
Zusätzlich verstösst die Aufforderung gegen die Grundsätze von Applikationen:
Unterlasse irreführende, verwirrende, betrügerische oder unerwartete Handlungen gegenüber Nutzern.
Sobald die Ketchup-Flasche fertig erstellt wurde, publiziert die Applikation ohne weitere Nachfrage beim Benutzer das Bild der Flasche gemeinsam mit einem Text und der URL an die Pinnwand.
Gemäss den Richtlinien für die Facebook Plattform verstösst diese Aufforderung gegen den Punkt IV Anwendungsintegrationspunkte:
2. Du darfst keine Felder im Voraus ausfüllen, die mit den nachfolgenden Produkten in Verbindung stehen, es sei denn der Nutzer hat den Inhalt im bisherigen Verlauf der Sitzung selbst generiert: Nachrichtenstrommeldungen (Nutzer-Nachrichten-Parameter für Facebook.streamPublish und FB.Connect.streamPublish und Nachrichten-Parameter für stream.publish), Fotos (Bildunterschrift), Videos (Beschreibung), Notizen (Titel und Inhalt), Links (Kommentar) und Jabber/XMPP.
3. Wenn dir ein Nutzer eine Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt, musst du dennoch die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor du irgendeine Handlung im Namen des Nutzers durchführst, wie beispielsweise das Veröffentlichen eines Inhalts oder das Erstellen einer Veranstaltung.
sowie gegen die Grundsätze von Applikationen:
Gib Nutzern Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten.
Spam ist untersagt – fördere eine authentische Kommunikation.
Fehlende Zustimmung zu Teilnahmebedingungen und Freistellung von Facebook
Gemäss den Richtlinien für Promotionen (neu zu finden auf den Nutzungsbedingungen für Seiten), muss eine Freistellung von Facebook erfolgen:
Eine entsprechende Freistellung, Anerkennung und Offenlegung müsste somit in den Teilnahmebedingungen erfolgen, welche wiederum von jedem einzelnen Benutzer zugestimmt werden müssen. Im vorliegenden Fall sind zwar Teilnahmebedingungen vorhanden, der Benutzer wird aber nicht explizit darauf hingewiesen, noch erfolgt eine Zustimmung. Der Link zu den Teilnahmebedingungen ist zusätzlich wie im Bild rechts ersichtlich relativ gut versteckt (Klick auf “i” unten rechts auf der Seite).
Zusätzlich zu den genannten Regelverstössen müssen sich Betreiber von Facebook Seiten im Klaren sein, dass “Missbrauch” bei Gewinnspielen nach dem Motto “die meisten Votes gewinnen” vorprogrammiert ist. Teilnehmer haben heute vielzählige Möglichkeiten wie mit sogenannte “Like Exchange Netzwerke” oder aber auch den “Kauf von Stimmen” das Voting zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Mehr dazu auch im Beitrag “Facebook: Gewinnspiele – wenn gemogelt und betrogen wird”
Das sich Heinz (bzw. die verantwortliche Agentur) generell nicht so sehr mit den Facebook Regeln und Richtlinien auseinandergesetzt hat, zeigen auch die anderen in der Seite integrierten Applikationen. Beispielsweise sind auch die Applikationen “HEINZ grillt durch” und “Talking Label Shop” gegen Punkt 1 “Funktionen und Funktionsweisen” der Richtlinien für die Facebook Plattform:
13. Der Hauptzweck deiner Canvas- oder Seitenreiter-Anwendung auf Facebook darf es nicht sein, die Nutzer einfach von Facebook weg und auf eine externe Webseite zu leiten.
In den meisten Fällen unternimmt Facebook gegen “illegale” Promotionen nichts, bzw. wird öfters nicht darauf aufmerksam. Falls Facebook allerdings davon Kenntnis erhält, wird in den meisten Fällen gehandelt. Je nach schwere des Verstosses werden die Seitenbetreiber aufgefordert, entsprechende Inhalte zu entfernen, in manchen Fällen wurden Apps durch Facebook gesperrt oder aber auch ganze Seiten entfernt.
Ist Facebook ein Spielverderber und stellt darum so viele Richtlinien auf? Nein! In erster Linie geht es um folgende Punkte:
Rechtliche Absicherung
Facebook sichert sich mit den Regelungen vor möglichen rechtlichen Ansprüchen ab. Gerade in den USA sind rechtliche Ansprüche durch Dritte nicht selten und in den meisten Fällen handelt es sich sehr schnell um hohe Summen.
“Erlebnis” Facebook
Viele der Regeln zielen auf den Schutz des User-Erlebnisses auf Facebook ab. Beispielsweise versucht Facebook mit diesen Regelungen Benutzer vor SPAM oder aber unliebsamen Erlebnissen im Zusammenhang mit Applikationen zu schützen. Das “Erlebnis” Facebook soll nicht durch Applikationen getrübt werden, die den Nutzer täuschen, vollspamen oder aber auch negativ überraschen.
Unterschiedliche Benutzer
Immer wieder sollte bedacht werden, dass Facebook ein Tummelplatz für 955 Mio. Menschen ist:
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