25.03.2010 Sicherheit & Privatsphäre

Facebook: 3 neue Plattform-Policies – Foto Tagging – Erweiterte Berechtigungen – Pinnwandbeiträge

Facebook kündigte im Developer-Blog drei neue Richtlinien (Developer Principles and Policies) an. Alle drei Richtlinien sind Einschränkungen im Zusammenhang mit Applikationen zum Schutz des Benutzers und zur Einschränkung der automatisierten Publikationen im Feed. 1. Einzelne Pinnwandbeiträge When asking users to publish a Feed story, do not use a friend selector or other means to select […]

Thomas Hutter
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Facebook kündigte im Developer-Blog drei neue Richtlinien (Developer Principles and Policies) an. Alle drei Richtlinien sind Einschränkungen im Zusammenhang mit Applikationen zum Schutz des Benutzers und zur Einschränkung der automatisierten Publikationen im Feed.

1. Einzelne Pinnwandbeiträge

When asking users to publish a Feed story, do not use a friend selector or other means to select more than one friend at a time:
“You must not provide users with the option to publish the same Feed story to more than one friend’s Wall at a time.”

Einzelne Applikation ermöglichen es Benutzern, gleichzeitig einen Beitrag auf die Pinnwand von mehreren Freunde zu posten. Die neue Regelung besagt, dass in Applikationen bei der Publikationsaufforderung nicht mehrere Freunde ausgewählt werden dürfen.

Vorteil für den Benutzer:
Weniger spammartige Inhalte auf der eigenen Pinnwand (z.B. Aufforderungen zum Mitspielen in einem Game) durch Freunde.

Nachteil für das Marketing:
Die Verbreitung von Inhalten wird eingegrenzt, bzw. erschwert.

2. Foto Tagging

Let users do the tagging:
“You can tag a photo only with the express consent of the user on whose behalf you are doing the tagging, and must only tag images when the tag accurately labels what is depicted in the image.” (DPP V.13)
Photo tagging should be used to tag a photo of the real individual in a real photo, and must not be used in collages, with avatars, or for marketing or promotional purposes.

Einige Applikationen haben das Tagging von Photos für die virale Verbreitung benutzt. Bildercollagen (siehe Bild) wurden automatisch erstellt und mit Freunden getaggt. Die entsprechenden Bilder tauchten dann bei den getaggten Freunden ebenfalls im Feed, bzw. auf der Pinnwand, bzw. in den Fotos des Benutzers auf, falls keine Privatsphäre-Einstellung vorgenommen wurde, die dies verhindert. Applikationen mit automatisiertem Tagging verbreiteten sich aus diesem Grund rasend schnell. Gemäss der neuen Policy dürfen keine Taggings mit Avataren oder Collagen gemacht werden, getaggte Fotos sollen eine individuelle Person auf einem echten Bild darstellen und sollen nicht für Marketing- oder Promotionsgründe verwendet werden. Facebook stellt somit klar, dass diese Funktion für das Benutzererlebnis verwendet und nicht als Viralfunktion missbraucht wwerden soll.

Vorteil für den Benutzer:
Keine automatisierte Erstellung von teilweise peinlichen oder kindischen Avatar-Collagen die ungewollt an der eigenen Pinnwand oder in den Benutzerfotos publiziert werden (je nach Privatsphäreeinstellung)

Nachteil für das Marketing:
Ein interessanter Viralmechanismus zur schnellen Verbreitung einer Applikation entfällt.

Beispiel einer Avatar Collage mit Taggingfunktionalität, die neu nicht mehr erlaubt ist.

Beispiel einer Avatar Collage mit Taggingfunktionalität, die neu nicht mehr erlaubt ist.

3. Kontrollierte Feedpublikationen

Allow users to initiate and consent to publishing:
“You must not publish a Feed story unless a user has explicitly indicated an intention to share that content, by clicking a button or checking a box that clearly explains their content will be shared.” (DPP VI.A.1)

Viele Applikationen fragen bei der Installation nicht, ob ein automatisches Feed-Publishing vorgenommen werden darf. Der Benutzer hat zwar über die Applikationseinstellungen die Möglichkeit das Publizieren zu unterbinden, viele Facebook Benutzer sind aber mit den Applikationseinstellungen bereits überfordert. Entsprechend häufig sieht man im Newsfeed oder auch auf der Pinnwand des Benutzers “xy hat im Spiel AB 400 Punkte erreicht…”, die Meldung wurde aber ohne explizite Willensäusserung des Benutzers publiziert. Die neue Regel sagt klar aus, dass der Benutzer vor der Publikation mit einer Checkbox oder durch Klicken eines Buttons die Einwilligung zum automatisierten Publizieren erteilen muss.

Anfrage zur Publikation von Inhalten im eigenen Feed

Anfrage zur Publikation von Inhalten im eigenen Feed

Vorteil für den Benutzer:
Unbeabsichtigte Publikationen werden reduziert oder fallen gänzlich weg.  Der Newsfeed und auch die Pinnwand werden durch den Wegfall von unbedeutenden Meldungen qualitativ verbessert – Freunde weniger mit unnötigen Müll belästigt

Nachteile für das Marketing:
Ein Share-Kanal wird deutlich reduziert, die Hürde automatisiert Inhalte zu verbreiten erhöht.

Vorteile für das Marketing:
Ein transparentes Nachfragen fördert das Vertrauensverhältnis zwischen dem Applikationsbetreiber und dem Applikationsbenutzer und zählt schlussendlich positiv auf das Benutzererlebnis ein.

Fazit

Die neuen Regeln unterbinden zwar einige von Applikationsbetreiber geliebte Massenverbreitungsmöglichkeiten und machen es dem Anbieter schwieriger seine Applikation zu verbreiten, zahlen aber gerade bei der stetig wachsenden Zahl an Applikationen mittel- und langfristig positiv auf die Qualität von Facebook ein und hilft mit, dass Facebook nicht zur Nonsense-Schleuder verkommt. Facebook schiebt bei diesen Änderungen Zurecht das “User-Expierience” vor, meiner Meinung nach dient aber die Unterbindung dieser Funktionen auch zur Generierung von Einnahmen mit Ads (gerade wenn diverse Anbieter auf gewohnte Verbreitunsmechanismen verzichten müssen) und aber auch zur Reduktion von automatisierten Publikationen die die Qualität des Feeds mindern. Aus Sicht des Benutzers sind die Änderungen zu begrüssen.

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