DSVGO sei Dank: Instagram hat ein neues Werkzeug eingeführt, mit welchem Instagrammer ihre Kontendaten herunterladen und sichern können. Nach den Richtlinien der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU, die den Schutz personenbezogener Daten regelt, müssen Anbieter ab 25. Mai 2018 eine solche Datenexport-Funktion anbieten (Facebook bietet diese Funktion auf der eigenen Plattform bereits seit 2010 an). Umfangreiches […]
DSVGO sei Dank: Instagram hat ein neues Werkzeug eingeführt, mit welchem Instagrammer ihre Kontendaten herunterladen und sichern können. Nach den Richtlinien der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU, die den Schutz personenbezogener Daten regelt, müssen Anbieter ab 25. Mai 2018 eine solche Datenexport-Funktion anbieten (Facebook bietet diese Funktion auf der eigenen Plattform bereits seit 2010 an).
Über das neue Download-Tool können Instagrammer nicht nur Fotos, sondern auch diverse weitere Informationen herunterladen und sichern. Nebst den Fotos können auch alle hochgeladenen Videos, Likes, Kommentare, das Profilbild, archivierte Stories, Texte der veröffentlichten Beiträge und die hochgeladenen Kontakte gesichert werden. Aber auch Nutzernamen der eigenen Follower sowie den Usern, denen man selber folgt, Direktnachrichten, Suchlisten und Einstellungen können heruntergeladen werden.
Das neue “Download-Werkzeug” steht bereits als Desktop-Anwendung zur Verfügung und kann in den Einstellungen unter “Privatsphäre und Sicherheit” gefunden werden. Gemäss TechCrunch, bestätigte ein Instagram-Sprecher gegenüber dem weltweit führenden Online-Nachrichtenportal, dass das Tool auch für iOS und Android zur Verfügung stehen wird und sich aktuell in der Verteilung befindet.
Je nach Umfang der angefragten Daten, weist Instagram darauf hin, dass es bis zu 48 Stunden dauern kann, bis die Daten zusammengestellt sind – der Download-Link für das zusammengestellte “ZIP-Archiv” von Instagram ist jeweils für 4 Tage gültig.
Mit der neuen Export-Funktion entspricht Instagram der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt und stellt den Nutzern ihr “Recht auf Datenübertragbarkeit” sicher.