Gastbeitrag von Jan Christian Seevogel – In 4 Schritten zum erfolgreichen Twitter-Anwalt. Schritt 1 – Registrieren Sie sich bei Twitter ( https://twitter.com/) und legen Sie sich ein – juristisch sauberes – Nutzerprofil an Rechtliche Hinweise und Tipps: a) Account-Name und Profilbild Neben dem eigenen echten Namen ist auch ein Account-Name zu vergeben. Dieser definiert die […]
Gastbeitrag von Jan Christian Seevogel – In 4 Schritten zum erfolgreichen Twitter-Anwalt.
Rechtliche Hinweise und Tipps:
a) Account-Name und Profilbild
Neben dem eigenen echten Namen ist auch ein Account-Name zu vergeben. Dieser definiert die Adresse, unter der Ihr Twitterprofil zu erreichen ist ( www.twitter.com/Account-Name). Fremde Marken- und Namensrechte sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen. Aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung spricht vieles dafür, den eigenen Namen auch als Account-Namen zu verwenden, um eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen zu erreichen.
Für das Profilbild (48 mal 48 Pixel) sind die Rechte am Bild zu beachten.
b) Impressum
Ob ein Twitter-Profil impressumspflichtig ist, ist umstritten. Jedenfalls wer geschäftlich twittert, unterliegt nach der derzeit wohl überwiegenden Auffassung – die ich teile – der Impressumspflicht. Auch wenn diese Frage noch nicht abschließend geklärt ist, rate ich zur Sicherheit dringend zu einem Profil-Impressum, um potentiellen Abmahnungen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Twitter bietet leider nur limitierte Möglichkeiten, der Impressumspflicht nachzukommen. Nach der BGH-Rechtsprechung ( http://alturl.com/hxdf) ist eine Erreichbarkeit über zwei Links und eine leichte Erkennbarkeit ausreichend. Bei Twitter können Sie zu diesem Zweck das „Bio – Feld“ nutzen. Setzen Sie hier einen Link auf die Website Ihrer Kanzlei, über die ein ordnungsgemäßes Impressum unmittelbar gefunden werden kann. Zusätzlich können Sie das Feld “Web” ausfüllen oder den Impressumstext in das Hintergrundbild einbinden. Zu diesem Zweck empfehle ich eine Bildgröße von 1500 mal 1300 Pixel für die bestmögliche Sichtbarkeit auf allen Bildschirmgrößen.
Ein Beispiel für beides finden Sie z.B. auf meinem Twitter-Profil: http://www.twitter.com/inthelaw
Die erste Voraussetzung für ein erfolgreiches Twittern ist, dass Sie selbst stets auf dem neusten Stand der Dinge sind. Das hilft nicht nur Ihnen bei der täglichen Arbeit und erweitert Ihr Wissen, sondern bildet auch die Grundlage, um ihre Zuhörer mit spannenden Tweets bei Twitter zu versorgen.
Das Internet ist voll interessanter Neuigkeiten, auch aus allen juristischen Interessengebieten. Es mangelt lediglich an Ordnung, Selektion und Übersichtlichkeit. Hier hilft zum Beispiel der Google Reader ( http://www.google.de/reader, Google-Account erforderlich). Dabei handelt es sich um ein Tool zum personalisierten Empfang sog. RSS-Feeds. Ein RSS-Feed ist letztlich ein Nachrichtenkanal, der Google Reader also sozusagen ein Lesegerät für Nachrichtenkanäle. Fast alle Internetseiten, die aktuelle Beiträge enthalten, stellen RSS-Feeds bereit (vgl. z.B. die RSS-Feeds von Spiegel-Online: http://alturl.com/eihe). Die Einrichtung der RSS-Feeds für den Google Reader ist unkompliziert: Sie durchsuchen das Internet nach für Sie bedeutenden RSS-Feeds und speisen diese über den Button „Abonnement hinzufügen“ in Ihren Google Reader ein. Als Abonnent der RSS-Feeds können Sie direkt den angebotenen Links folgen und auf den entsprechenden Seiten die vollständige Meldung lesen. Generieren Sie auf diese Weise eine qualitativ hochwertige und umfassende Zusammenstellung der RSS-Feeds zu Ihren Interessengebieten und Sie sind immer bestens informiert und einen Schritt voraus!
Tipps:
a) Beschränken Sie sich nicht auf die rein rechtlichen Neuigkeiten! Ein Rechtsanwalt, der im Bereich M&A tätig ist, sollte natürlich auch mit als Erster wissen, wenn etwa Telefonica O2 übernimmt, ein internetaffiner Anwalt über die neusten technischen Entwicklungen des Internets Bescheid wissen etc. Wenn Sie zusätzlich z.B. kunstinteressiert sind, twittern Sie ruhig gelegentlich über die letzte Ausstellung, die Sie besucht haben, um Ihr Profil abzurunden und etwas lebendiger und persönlicher zu machen.
b) Mit der Iphone App „Newsstand“ haben Sie Ihre Nachrichtenkanäle aus dem Google Reader auch auf dem iPhone jederzeit abrufbereit.
Da Sie von nun an stets als Erster über die neusten Entwicklungen aus Ihren Interessengebieten informiert sind, können Sie Ihre Twitter-Gefolgschaft jederzeit mit spannenden Neuigkeiten versorgen. Sie haben pro Nachricht 140 Zeichen Platz, um auf interessante Entwicklungen hinzuweisen und diese gegebenenfalls kurz zu kommentieren.
Rechtliche Hinweise und Tipps:
a) Durch die Beschränkung auf 140 Zeichen wird man einen einzelnen Tweet aufgrund seiner sehr geringen gestalterischen Kraft nicht als Werk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr.1 UrhG ansehen können, so dass daran wegen zu geringer Schöpfungshöhe in aller Regel kein Urheberrecht bestehen kann.
b) Selbstverständlich können Beleidigungen, falsche Behauptungen, rassistische Äußerungen etc. strafrechtlich relevant sein! Das bedeutet insbesondere, dass getwitterte Fakten nachweislich der Wahrheit entsprechen und geäußerte Meinungen nicht zur Schmähkritik werden dürfen.
c) Nutzen Sie das Tool Twitthat ( www.twitthat.com). Eine beliebige von Ihnen besuchte Internetseite kann mit dessen Hilfe mit einem Klick inklusive Kurz-URL (also einem gekürzten Link zu der entsprechenden Seite) und von Ihnen eingegebenem Kommentar als Tweet versendet werden.
Suchen Sie Menschen mit ähnlichen Interessen bzw. Menschen, die das interessieren könnte, was Sie twittern.
Dabei kann Ihnen beispielsweise das Tool Tweetscan ( http://www.tweetscan.com) helfen, eine Suchmaschine für Twitter-Einträge. Auch Follower anderer Sie interessierender Twitter-Nutzer können für Sie interessant sein, ebenso wie diejenigen Nutzer, denen ein Sie interessierender Nutzer selbst folgt. Schon in kürzester Zeit werden auch Ihnen viele Twitter-Nutzer folgen! Nutzen Sie diese Kontakte, tauschen Sie sich aus, helfen Sie sich gegenseitig und erschließen Sie neue Mandate!
P.S.: Ich freue mich sehr über Feedback!
Jan Christian Seevogel ist Rechtsanwalt in München und schwerpunktmäßig im Urheber-, Medien- und Internetrecht tätig. Außerdem ist er Mitgründer der juristischen Suchmaschine JUSMEUM.de.
Internet:
http://www.jusmeum.de/
https://www.xing.com/profile/JanChristian_Seevogel
http://www.twitter.com/inthelaw