28.08.2013 Seiten / Pages

Facebook: Lockerung der Promotion Richtlinien – Freipass? Rechtliche Aspekte beachten!

Facebook hat die Richtlinien für die Durchführung von Gewinnspielen (Promotionen) radikal gelockert (Details dazu im Beitrag: “Facebook: Radikale Lockerung der Promotion Guidelines“). Die Lockerung erlaubt aus Sicht von Facebook theoretisch die Durchführung von Gewinnspielen, bzw. Promotionen in der Chronik der Facebook Seite. Direkt nach der Veröffentlichung der Richtlinien sind bereits auf  diversen Seiten und in […]

Thomas Hutter
4 Min. Lesezeit
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shutterstock_100495327 wooden gavel, glasses and books isolated on whiteFacebook hat die Richtlinien für die Durchführung von Gewinnspielen (Promotionen) radikal gelockert (Details dazu im Beitrag: “Facebook: Radikale Lockerung der Promotion Guidelines“). Die Lockerung erlaubt aus Sicht von Facebook theoretisch die Durchführung von Gewinnspielen, bzw. Promotionen in der Chronik der Facebook Seite. Direkt nach der Veröffentlichung der Richtlinien sind bereits auf  diversen Seiten und in Facebook Gruppen Diskussionen zur rechtlichen Situation in Deutschland ausgebrochen. Was muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden?

Die neuen Promotion Richtlinien

Der Wortlauf der neuen Richtlinien für Facebook  Seiten unter Punkt III /E “Promotions”:

Promotions

1. If you use Facebook to communicate or administer a promotion (ex: a contest or sweepstakes), you are responsible for the lawful operation of that promotion, including:
a.   The official rules;
b.   Offer terms and eligibility requirements (ex: age and residency restrictions); and
c.   Compliance with applicable rules and regulations governing the promotion and all prizes offered (ex: registration and obtaining necessary regulatory approvals)
2. Promotions on Facebook must include the following:
a.   A complete release of Facebook by each entrant or participant.
b.   Acknowledgement that the promotion is in no way sponsored, endorsed or administered by, or associated with, Facebook.
3. Promotions may be administered on Pages or within apps on Facebook. Personal Timelines must not be used to administer promotions (ex: “share on your Timeline to enter” or “share on your friend’s Timeline to get additional entries” is not permitted).
4. We will not assist you in the administration of your promotion, and you agree that if you use our service to administer your promotion, you do so at your own risk.

Gemäss diesen Richtlinien dürfen theoretisch Gewinnspiele an der Chronik eines Unternehmens durchgeführt werden. Theoretisch.

Betrachtet man allerdings den Punkt 1, wird klar, dass die länderspezifischen Richtlinien für Gewinnspiele sehr wohl gelten. Ist beispielsweise eine Altersbeschränkung notwendig, kann diese Altersbeschränkung nicht über Gewinnspiele, die an der Pinnwand durchgeführt werden, eingehalten werden, eine effiziente Altersbeschränkung ist nur über eine Applikation (applikatorische Einschränkung +18 sowie Bestätigung des Teilnehmers über ein Formular) möglich.

Auch Punkt 2 birgt eine Hürde, der Hund liegt hier sprichtwörtlich im Detail begraben. Facebook verlangt eine komplette Freistellung von Facebook durch jeden Teilnehmer (a complete release of Facebook by each entrant or participant). Eine entsprechende Freistellung ist rechtlich gesehen nur über ein Formular zu bewerkstelligen, in dem der Nutzer explizit die Freistellung von Facebook mit einer Checkbox aktiv bestätigt. Entsprechende Formulare können wieder nur über eine Applikation bereitgestellt werden.

Und was meint das Gesetz?

Vorweg, ich bin kein Anwalt. Die  nachfolgenden Aussagen haben also keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.
Im Zusammenhang mit Gewinnspielen müssen folgende Punkte und Gesetze beachtet werden:

  • Gewinnspiele gegen Entgelt dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung veranstaltet werden (Glücksspiel, § 284 Strafgesetzbuch (STgB))
  • Teilnahmebedingungen und Gewinne müssen klar beschrieben sein (§ 4 Nr.6 UWG,Nr. 20 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG) für online angebotene Gewinnspiele gilt zusätzlich  § 6 Abs. 1 Nr. 4 Telemediengesetzt (TMG)
    Die Teilnahmebedingungen sollten folgenden Punkte umfassen:
    – Veranstalter / Kontaktmöglichkeiten.
    – Zur Teilnahme berechtigte Personen.
    – Hinweis, dass der Erwerb von Produkten und Dienstleistungen keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels hat.
    – Laufzeit (Ende des Gewinnspiels).
    – Hinweis wann die Auslosung der Gewinner stattfindet und wie der Gewinner bestimmt wird.
    – Bestimmungen wie der Gewinner zu seinem Gewinn gelangt.
    – Genaue Angabe zum Gewinn (was genau gibt es zu gewinnen, Alternativen, (Un)Möglichkeit des Umtausch oder der Übertragung).
    – Allfällige Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Gewinn (Reisekosten, Gebühren, etc.).
    – Datenschutzhinweis (wenn Gewinner veröffentlicht werden sollen mit dem entsprechenden Hinweis, dass die Gewinner veröffentlicht werden).
    – Ausschluss des Rechtsweges.

Beachtet man also die umfangreichen Teilnahmebedingungen die zur Durchführung eines Gewinnspiels notwendig sind, reicht ein einzelner Beitrag mit einer Handlungsaufforderung analog dem Beispiel im Blogbeitrag “Facebook: Radikale Lockerung der Promotion Guidelines” mit Sicherheit nicht aus, dh. es müssen Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Sollen gleichzeitig auch sämtliche Bedingungen von Facebook in den Richtlinien für Seiten eingehalten werden (komplette Freistellung durch Teilnehmer), ist die Verwendung einer Applikation in der Praxis unumgänglich.

Links zu Beiträgen rund um Gewinnspiele und Gesetz

  • Gewinnspiele und Wettbewerbe | Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing Teil 9 – allfacebook.de
  • Internetrecht: Die 15 häufigsten Fehler bei Gewinnspielen, Verlosungen und Preisausschreiben – t3n.de
  • “Rechtsweg nicht ausgeschlossen” – Alles was Sie über die neue Regelung bei Gewinnspielen wissen müssen – rechtsanwalt-schwenke.de
  • Gewinnspiele bei Facebook & Co. – Was ist zu beachten? – blog-it-recht.de

Detaillierte Klärung der rechtlichen Situation

Philipp von allfacebook.de hat angedeutet, dass er den Kontakt zu einem Rechtsanwalt sucht und zum Thema detailliert befragt.
Selbstverständlich informieren wir hier, sobald allfacebook.de zum Thema etwas publiziert.

Update

Mittlerweile haben die Kollegen von allfacebook.de einen sehr ausführlichen Artikel zur rechtlichen Situation publiziert.

 

https://www.facebook.com/thomashutterblog/posts/10151577997957231

 

Image Credits:
wooden gavel, glasses and books isolated on white / by shutterstock.com

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