31.10.2019 Diverses

Facebook: Kampf gegen Domain-Betrüger

Diese Woche hat Facebook in Kalifornien Klage gegen den Domain-Namen-Registrar OnlineNIC und seinen Datenschutz-/Proxyservice ID Shield eingereicht. OnlineNIC und ID Shield haben Domainnamen oder Webadressen registriert, die vorgaben, mit Facebook in Verbindung zu stehen. Dazu gehörten beispielsweise www.facebook-login.com und facebook-mails.com. Durch die Erwähnung von Apps und Diensten von Facebook in den Domainnamen wollten OnlineNIC und ID Shield sie legitim erscheinen lassen und so Menschen täuschen. Diese Aktivität wird als Cybersquatting bezeichnet und OnlineNIC hat bereits in der Vergangenheit ein entsprechendes Verhalten gezeigt.

Thomas Hutter
2 Min. Lesezeit
2 Kommentare

Diese Woche hat Facebook in Kalifornien Klage gegen den Domain-Namen-Registrar OnlineNIC und seinen Datenschutz-/Proxyservice ID Shield eingereicht. OnlineNIC und ID Shield haben Domainnamen oder Webadressen registriert, die vorgaben, mit Facebook in Verbindung zu stehen. Dazu gehörten beispielsweise www.facebook-login.com und facebook-mails.com. Durch die Erwähnung von Apps und Diensten von Facebook in den Domainnamen wollten OnlineNIC und ID Shield sie legitim erscheinen lassen und so Menschen täuschen. Diese Aktivität wird als Cybersquatting bezeichnet und OnlineNIC hat bereits in der Vergangenheit ein entsprechendes Verhalten gezeigt.

Facebook möchte nicht, dass Menschen getäuscht werden. Deshalb verfolgt und ergreift Facebook Massnahmen gegen gegen verdächtige und irreführende Domains, einschliesslich solcher, die über Datenschutz-/Proxy-Dienste registriert sind, die es Eigentümern ermöglichen, ihre Identität zu verbergen. Es gibt Dutzende von Millionen von Domainnamen im Web, die mit diesen Datenschutz-/Proxy-Diensten registriert wurden. Facebook meldet proaktiv Missbrauchsfälle an Domain-Registrare und Datenschutz/Proxy-Dienste und arbeiten oft mit ihnen zusammen, um bösartigen Domains zu beseitigen.

In vielen Fällen führen Domainnamen-Registrare und Datenschutz-/Proxy-Dienste jedoch keine Untersuchungen durch oder reagieren nicht auf Missbrauchsmeldungen, was Betrug ermöglicht und die Bemühungen von Facebook zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch verzögern. Dies war auch bei OnlineNIC und ID Shield der Fall, und deshalb hat Facebook diese Massnahme ergriffen, um den Missbrauch dieser Art von Domainnamen zu verhindern. Die eingereichte Klage ist ein weiterer Schritt in den laufenden Bemühungen von Facebook um den Schutz der Sicherheit und Privatsphäre der Menschen.

Domain-Namen die Facebook enthalten

Die Markenrichtlinien von Facebook verbieten die Registrierung von Domainnamen die das Wort Facebook enthalten. Die Registrierung einer Domain wie facebookwerbung.com, facebookberatung.de, facebookwerbung.de oder facebookdienstleister.com ist nicht erlaubt und wird von Facebook rechtlich verfolgt.

Facebook Markenrechte

Facebook verwendet erhebliche Ressourcen auf die Entwicklung und den Schutz seines geistigen Eigentums. Neben der Bemühung um die weltweite Registrierung der Handelsmarken und Logos setzt Facebook auch sein Recht gegenüber Personen durch, die seine Handelsmarken missbrauchen.

Die Facebook-Markenzeichen, darunter Facebook, das „f“-Logo, das „Gefällt mir“-Button-Symbol, das Daumensymbol, das Facebook Live-Logo, das „Du findest uns auf“-Logo, das Facebook Watch-Logo und das Messenger-Logo sind Eigentum von Facebook und dürfen nur unter Einhaltung der Richtlinien oder mit Genehmigung von Facebook verwendet werden.

Auf der Website facebookbrand.com findet man eine unvollständige Liste der Facebook-Markenzeichen sowie Regelungen zur Marken-Nutzung von Facebook. Es dürfen keine Facebook-Markenzeichen verwendet, registrieren oder anderweitig Rechte daran angemeldet werden, einschliesslich als Markenzeichen, Dienstleistungsmarke, Firmenname, Handelsname, Nutzername, Domain-Registrierung oder als Teil dieser Verwendungen. Man darf keine Rechte an „face“ oder „book“ verwenden oder beanspruchen, wenn diese Verwendung eine Ähnlichkeit mit Facebook aufweist, die zu Verwechslungen führen kann oder die Facebook-Marke verwässert; dies schliesst die Verwendung als Markenzeichen oder als Teil davon ein. Die Facebook-Handelsmarken dürfen auf keine Weise verwendet werden, die gegen die Nutzungsbedingungen oder Gemeinschaftsstandards von Facebook verstossen.

 

Facebook Instagram Twitter LinkedIn Xing TikTok

Kommentar via Facebook

Bitte akzeptieren Sie die Cookies um die Facebook Kommentare zu nutzen.

Schreib uns einen Kommentar

  1. mail@printservice-Vetter.de' Mirko Vetter sagt:

    Ein wirklich interessanter Artikel. Sollte mehr solche Aufklärung für den “halbwissenden User” geben. Auch wenn ich nicht alles bis ins Detail verstanden habe, ist es ausreichend genug um zu sensibilisieren und zu verstehen, dass man oft viel zu schnell und gutgläubig aus etwas klickt weil ein bekannter Name oder Marke Seriösität vorgaukelt. Mein Fazit aus dem Artikel: man sollte viel mehr und öfter hinterfragen.

  2. office@gfie.net' Stephan Zurfluh sagt:

    sorry die Begriffe face und book noch zu schützen, das geht zu weit
    Verboten wurde z.b Kielbook

Comments are closed.

Möchtest Du immer auf dem neusten Stand mit unseren Newsletter sein?

Melde Dich jetzt an