12.08.2021 Veranstaltungen / Events

Facebook: Kostenpflichtige Online-Veranstaltungen in der Übersicht

Online-Veranstaltungen haben in Zeiten von COVID-19 ganz neue Ausmasse angenommen und waren lange Zeit die einzige Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen. Auch wenn je nach Region Veranstaltungen langsam aber sicher wieder möglich werden, werden Online-Veranstaltungen nicht wieder verschwinden, da sie diverse Vorteile haben und es dazu nicht einmal nötig ist, an einen Veranstaltungsort zu reisen. Das hat auch Facebook erkannt und die Veranstaltungsfunktionen für kostenpflichtige Online-Veranstaltungen ergänzt.

Livia Mosberger
8 Min. Lesezeit
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Vorteile sind unter anderem, dass man auch in Pandemiezeiten mit Kunden, Partnern oder interessierten Personen in Kontakt bleiben und sich austauschen kann. Ausserdem sind Online-Veranstaltungen kostengünstiger, da kein Veranstaltungsort angemietet werden muss, weniger Personal nötig ist und der Koordinationsaufwand minimiert wird. Zudem können mit einer Online-Veranstaltung viel mehr Personen erreicht werden. Es nehmen auch Personen teil, die den Weg zu einer Veranstaltung vor Ort nicht auf sich genommen hätten. Dadurch, dass die Inhalte auch nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen, können auch Personen teilnehmen, die am Tag der Veranstaltung keine Zeit für eine Teilnahme hatten. Allgemein sind einer Online-Veranstaltung kaum Grenzen gesetzt, was die Grösse angeht. Zu guter Letzt sind Online-Veranstaltungen auch um einiges nachhaltiger, da weniger gereist wird.

Kostenlose Online-Veranstaltungen lassen sich unter anderem als Facebook Live-Stream durchführen. Das eignet sich vor allem für kürzere Veranstaltungen, die eine breite Zielgruppe ansprechen sollen. Für kostenpflichtige Veranstaltungen gab es lange keine Lösung von Facebook, da Veranstaltungen und Live-Streams immer allen Personen zur Verfügung standen. Mit der Funktion «Kostenpflichtige Online-Veranstaltungen» wurde diese Lücke nun geschlossen.

Was sind kostenpflichtige Online-Veranstaltungen?

Mit kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen gibt Facebook Unternehmen ein Tool an die Hand, mit Online-Events Geld zu verdienen. Wenn eine Online-Veranstaltung auf einer Unternehmensseite erstellt wird, können interessierte Personen einmalig eine vordefinierte Zugangsgebühr bezahlen, um zuschauen zu können. Als Veranstalter kann man entscheiden, ob die Veranstaltung von einer unlimitierten Anzahl Personen geschaut werden kann, oder ob die Personenanzahl eingeschränkt werden soll. Je mehr Personen an einer Veranstaltung teilnehmen, desto unpersönlicher wird das Ganze. Es gibt aber durchaus Anlässe, die von einem persönlicheren Austausch profitieren, z.B. ein Online-Malkurs, bei dem die Teilnehmenden direkt Fragen stellen können. Da macht eine Personen-Obergrenze Sinn.

Für kostenpflichtige Online-Veranstaltungen berechtigt werden

Kostenpflichtige Events auf Facebook stehen nicht per Default zur Verfügung, sondern müssen beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Funktion der kostenpflichtigen Events nicht in allen Regionen zur Verfügung steht. Die Übersicht, in welchen Ländern sie Funktion zur Verfügung steht, findet sich hier. Der Zugang zu kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen lässt sich im Creator Studio im Bereich «Monetarisierung» beantragen. Das ist aber sehr schnell und einfach gemacht, da man lediglich den Nutzungsbedingungen zustimmen und ein Auszahlungskonto einrichten muss (wobei das Auszahlungskonto sogar später eingerichtet werden kann). Ausserdem ist wichtig, dass Creator oder Unternehmen die Monetarisierungsrichtlinien für Partner einhalten. Diese umfassen unter anderem folgende Regeln:

  • Die Facebook Gemeinschaftsstandards müssen eingehalten werden.
  • Der geteilte Content muss authentisch sein. Es ist nicht erlaubt, Content zu posten, der als Fehlinformation oder Falschmeldung eingestuft wird. Auch Clickbait gehört in diese Kategorie.
  • Es darf nur originaler Content geteilt werden, den man selbst erstellt hat oder an deren Erstellung man direkt beteiligt war.
  • Es können nur authentische Interaktionen monetarisiert werden. Extremes Crossposting, abgesprochenes Teilen gegen Entgelt oder gefälschte Interaktionen oder Abonnenten sind nicht erlaubt und können zu einem Entzug der Monetarisierungs-Tools führen.
  • Es muss eine etablierte Präsenz aufgebaut werden, die älter ist als 30 Tage.
  • Politiker*innen, Kandidat*innen, Regierungen, Parteien oder politische Gruppen sind von den Monetarisierungs-Tools ausgeschlossen.

Ausserdem müssen die Richtlinien für Content-Monetarisierung beachtet werden. Diese beschränken sich nicht nur auf kostenpflichtige Online-Events, sondern auch auf die weiteren Monetarisierungs-Möglichkeiten wie In-Stream-Ads. In diesen Richtlinien werden unzulässige Formate und Kategorien, unzulässiges Verhalten und eingeschränkte Kategorien thematisiert. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, statische Videos mit wenig Bewegung oder Videoschleifen zu monetarisieren, und auch manuell eingebettete Werbeanzeigen in ein Video sind nicht erlaubt. Im Bereich unzulässiges Verhalten ist Engagement-Baiting und Aufforderung zur Interaktion nicht erlaubt. Ausserdem gibt es eingeschränkte Kategorien für die Monetarisierung. Diese können «eine verringerte oder eingeschränkte Monetarisierung zur Folge haben. Eventuell wird die Monetarisierung für Inhalte reduziert oder eingestellt, die die folgenden Themen auf polarisierende oder provozierende Weise darstellen oder diskutieren», wie Facebook schreibt. Das sind Inhalte, die sich mit kontroversen gesellschaftlichen Themen befassen, beispielsweise Geschlecht, Religion, Rechtmässigkeit von Wahlen oder ethnische Zugehörigkeit. Auch Inhalte rund um Katastrophen und Konflikte sowie sexuelle oder explizite Inhalte gehören zu diesen eingeschränkten Kategorien. Unzulässige Kategorien sind von der Monetarisierung ganz ausgeschlossen. Diese Kategorie umfasst Inhalte, die Fehlinformationen oder irreführende medizinische Informationen verbreiten.

Die vollständigen Richtlinien für Content-Monetarisierung sind hier zu finden.

Auszahlung und Gewinnbeteiligung

Wer sich für eine kostenpflichtige Online-Veranstaltung anmeldet, zahlt den Beitrag für den Einlass nicht direkt an den Veranstalter, sondern an Facebook. Facebook zahlt diese Beiträge üblicherweise monatlich an den Veranstalter aus, vorausgesetzt, ein Mindestbetrag von 100 US-Dollar wurde erreicht. Wird das Minimum nicht erreicht, wird der Betrag in den nächsten Monat übernommen und dann ausgezahlt, vorausgesetzt natürlich, dass die 100$ dann erreicht werden.

Das Auszahlungskonto kann im Creator Studio eingerichtet werden. Idealerweise wird dieses eingerichtet, bevor die erste kostenpflichtige Veranstaltung erstellt wird, da es ansonsten zu einer Verschiebung der Auszahlung kommt.

Aktuell sind Paid Online Events gebührenfrei. Ursprünglich war angedacht, dass bis Dezember 2020 keine Gebühren an Facebook bezahlt werden müssen. Diese Aktion wurde nun verlängert bis August 2021. Wie hoch die Gebühr ab August 2021 sein wird, darüber gibt Facebook aktuell noch keine Auskunft.

Die vollständigen Nutzungsbedingungen sind hier zu finden.

Kostenpflichtige Online-Veranstaltungen werden im Bereich Monetarisierung innerhalb des Creator Studios eingerichtet.

Kostenpflichtige Online-Veranstaltungen werden im Bereich Monetarisierung innerhalb des Creator Studios eingerichtet.

Die Einrichtung ist schnell gemacht.

Die Einrichtung ist schnell gemacht.

Paid Online Events erstellen und bewerben

Wenn die Seite für Paid Online Events genehmigt ist und idealerweise auch bereits ein Auszahlungskonto eingerichtet wurde, kann die erste Veranstaltung geplant bzw. erstellt werden. Facebook empfiehlt, die Veranstaltung mindestens zwei Wochen vor der Durchführung zu erstellen, damit ausreichend Zeit bleibt, möglichst viele Personen auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.

Das wird direkt auf der Facebook-Seite gemacht im Abschnitt «Veranstaltung». Anschliessend wird «Online-Veranstaltung» ausgewählt und das Format, in dem der Event stattfindet, gewählt. Das kann beispielsweise Facebook Live sein oder ein Link auf einen externen Anbieter, über den die Veranstaltung stattfindet. Weitere Details wie Preis, Titelbild oder eine Beschreibung können analog einer normalen Veranstaltung erfasst werden. Wie bei normalen Veranstaltungen ist es auch bei kostenpflichtigen Events möglich, einen Mitveranstalter hinzuzufügen.

Um möglichst schnell viele Personen zu motivieren, sich für die Veranstaltung zu registrieren, kann ein Frühbucherrabatt definiert werden. Dazu muss lediglich festgelegt werden, wie hoch der Rabatt ausfällt und bis wann dieser Frühbucherrabatt gültig ist.

Auch eine mögliche Kapazitätsbeschränkung, welche eine Online-Veranstaltung exklusiv macht und mehr Interaktion zulässt, kann im Kreationsmodus der Veranstaltung hinterlegt werden.

Zusätzlich lassen sich Ländern ein- bzw. ausschliessen, die für die Veranstaltung zugelassen sind. So kann die anzusprechende Zielgruppe weiter eingegrenzt werden.

Die Veranstaltung kann um zusätzliche Informationen ergänzt werden.

Die Veranstaltung kann um zusätzliche Informationen ergänzt werden.

Exklusive Beiträge für monetarisierte Online-Events

Wer monetarisierte Online-Events nutzt, hat die Möglichkeit, Beiträge zu erstellen, die exklusiv für die zahlenden Teilnehmer*innen einer Veranstaltung sichtbar sind. Dazu muss im Bereich der kostenpflichtigen Veranstaltung ein Beitrag erstellt und die Privatsphäre-Einstellung auf «Zahlende Mitglieder» geändert werden. Diese Personen können dann schon vor der Veranstaltung mit den Organisatoren oder anderen Teilnehmenden interagieren und sich austauschen oder Fragen stellen.

In der Veranstaltungsübersicht lassen sich Beiträge erstellen, die nur für die Personen sichtbar sind, die einen Zugang zur Veranstaltung erworben haben.

In der Veranstaltungsübersicht lassen sich Beiträge erstellen, die nur für die Personen sichtbar sind, die einen Zugang zur Veranstaltung erworben haben.

Kostenlosen Zugriff versenden

Bei Veranstaltungen vor Ort ist es nicht unüblich, dass einige Tickets verschenkt oder kostenlos an Partner oder Helfer*innen abgegeben werden. Das ist auch bei Facebooks kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen möglich. Dabei ist zu beachten, dass ein kostenloser Zugriff auf die Veranstaltung nur an eigene Freunde versendet werden kann. Ausserdem können nicht mehr kostenlose Zugriffe versendet werden, als insgesamt Teilnehmende für die Veranstaltung zugelassen sind. Ist also geplant, kostenlose Zugriffe an bestimmte Personen zu versenden, sollte das schon bei der Veranstaltungserstellung berücksichtigt und entsprechend (falls die Zuschauerkapazität beschränkt ist) zu der Maximalanzahl zahlender Teilnehmer addiert werden.

Insights ansehen

Nachdem die Veranstaltung erstellt und ggf. auch beworben wurde, lassen sich auf der Veranstaltung einige Insights einsehen. So kann abgelesen werden, wie viele Personen erreicht wurden, wie viele Personen ein Ticket gekauft haben, und auch Auskünfte über die Zielgruppe wie Alter, Geschlecht oder Standort lassen sich ablesen. Sind Personen für einen kostenlosen Zugriff eingeladen worden, wird angezeigt, wer dafür eingeladen wurde und wer die Einladung bereits akzeptiert hat. Im Gegensatz zu «normalen» Facebook-Veranstaltungen lassen sich bei Paid Online Events auch Einnahmen-Insights anzeigen. In diesen wird geschätzt, wie viele Einnahmen durch die spezifische Veranstaltung ungefähr generiert wird.

Verschieben oder absagen

Kostenpflichtige Online-Veranstaltungen lassen sich verschieben oder ganz absagen, wenn sich beispielsweise zu wenige Personen für die Veranstaltung interessieren oder zu wenige Tickets verkauft wurden. Wichtig ist aber Folgendes: Personen, die bereits eine Zutrittsberechtigung zum Event erworben haben, können eine Rückerstattung beantragen. So können die, die beim Verschiebedatum nicht teilnehmen können, den Zutrittspreis zurückerhalten. Nach der Antragsstellung auf Rückerstattung wird der Eintrittspreis innert 30 Tagen von Facebook zurückerstattet.

Wird die Veranstaltung ganz abgesagt, erhalten alle Personen, die bereits eine Zugriffsberechtigung erworben haben, automatisch eine Rückerstattung. Jede dieser Rückerstattungen wird vor der Auszahlung zukünftiger Einnahmen abgezogen.

Egal ob eine Veranstaltung verschoben oder abgesagt wird: Wichtig ist, dass die Personen, die bereits einen Zugang erworben haben, über den Prozess der Rückerstattung informiert werden, am besten durch einen exklusiven Post im Veranstaltungsbereich.

Hilfe und Support

Sollten rund um die kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen Probleme oder Fragen auftauchen, kann ein Formular ausgefüllt und so ein Supportfall bei Facebook geöffnet werden. Das Formular ist hier zu finden. Zu beachten ist, dass dieses Formular nur genutzt werden kann, wenn eine Seite, die man betreut, für kostenpflichtige Onlineveranstaltungen zugelassen ist. Ist das nicht der Fall, erscheint eine Fehlermeldung auf der Seite.

Fazit

Die kostenpflichtigen Online-Veranstaltung sind trotz einer hohen Aktualität noch nicht so ganz bei Veranstaltern, Creators oder Unternehmen angekommen. Ein Grossteil der aktuell anstehenden Veranstaltungen sind entweder kostenlos, oder es gibt bereits ein Ticketsystem über einen Drittanbieter. Facebook wird dabei nur zur weiteren Bekanntmachung der Veranstaltung verwendet, nicht aber für die eigentliche Durchführung. Ob sich diese Funktion langfristig durchsetzen wird oder ob diese wegen zu geringer Nutzung wieder beendet werden muss, wird die Zeit zeigen. Gerade für Kleinunternehmer*innen wie zum Beispiel Fitnesscoaches, die in der Corona-Pandemie auf Online-Kurse angewiesen waren, ist die Funktion nach wie vor aber sehr gut geeignet, da diese leicht zu bedienen ist und die gesamte Veranstaltung an einem Ort verwaltet werden kann.

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