Das Gewinnspiele auf Facebook gewissen Regeln unterliegen ist den Lesern meines Blogs ja nun mittlerweile wirklich kein Geheimnis mehr, jedenfalls wurde das Thema “Gewinnspiele auf Facebook” hier schon ausgiebig beleuchtet. Dass Gewinnspiele im Zusammenhang mit Pinnwandaktivitäten, Likes, Kommentaren, Bildmarkierungen, etc. tabu sind, wurde bereits einige Male beleuchtet. Heute bin ich über einen prominenten Fall gestolpert, […]
Das Gewinnspiele auf Facebook gewissen Regeln unterliegen ist den Lesern meines Blogs ja nun mittlerweile wirklich kein Geheimnis mehr, jedenfalls wurde das Thema “Gewinnspiele auf Facebook” hier schon ausgiebig beleuchtet. Dass Gewinnspiele im Zusammenhang mit Pinnwandaktivitäten, Likes, Kommentaren, Bildmarkierungen, etc. tabu sind, wurde bereits einige Male beleuchtet. Heute bin ich über einen prominenten Fall gestolpert, den ich gerne detaillierter Beleuchten möchte, so quasi als “Worst Practice Beispiel” wie man gleich gegen mehrere Richtlinien gleichzeitig verstossen kann. Beim Organisator des Gewinnspiels handelt es sich um ein prominentes Unternehmen, das es sich eigentlich leisten könnte, hier mit fachmännischer Beratung vorzugehen und die Richtlinien einzuhalten.
Klar, Interaktionen auf Facebook sind wichtig. Je mehr Interaktion auf einer Seite passiert, umso besser wird die Seite ausserhalb der Fangemeinde, also bei den Freunden wahrgenommen. Somit ist die Interaktion sicherlich ein wichtiges Ziel. Die Interaktion erzwingen, ist allerdings gemäss den Platform Guidelines, aber auch anhand der Restriktionen der Promotion Guidelines verboten.
Interaktionen erzwingen macht aber genau in diesem Fall Groupon Reisen. Groupon verlost auf ihrer Facebookseite “Christmas Shopping in New York“, gewinnwillige Teilnehmer müssen Fan der Facebookseite werden (was soweit i.o. ist), nach Eingabe der Stadt und der E-Mail-Adresse wird dem Teilnehmer erklärt, dass je besser seine Beiträge auf der Pinnwand sind, desto mehr Punkte sammelt er.
Klarheit schafft Groupon in den Teilnahmebedingungen:
– Jeder Teilnehmer muss ein Fan von www.facebook.com/groupon.reisen.de sein.
– Die Teilnehmer sollen sich aktiv an den Beiträgen auf der Pinnwand der
Fanpage durch Likes, Kommentare und Shares beteiligen und so
Top-Fans-Punkte sammeln.
…
– Die Gewinner ist der erstplatzierte der Top-Fans-Applikation auf der
Facebook Seite http://www.facebook.com/groupon.reisen.de?sk=app_118098318208381
bei Ablauf des Gewinnspiels.
dh. wer am meisten kommentiert, teilt und liked erhält am meisten Punkte und gewinnt. Die Idee ist an sich nett und garantiert Interaktion, ist aber auch ein klarer Verstoss gegen die Promotion Guidelines
Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion nicht für Nutzer bedingen, die durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.
und aber auch ein Verstoss gegen die Platform Policies:
You must not incentivize users to use (or gate content behind the use of) Facebook social channels, or imply that an incentive is directly tied to the use of our channels.
Bei der Aufforderung möglichst viel via teilen, liken oder kommentieren zu interagieren, dürfte auch eine der Grundprinzipien für die Platform verletzt werden:
Don’t spam – encourage authentic communications
Das neben den genannten Verletzungen der Guidelines auch noch weitere Punkte nicht beachtet werden, dürfte in diesem Fall bereits nebensächlich sein.
Für Groupon Reisen dürfte die Rechnung, falls Facebook nicht eingreift, aufgehen, die rund 18’000 Fans generieren aktuell einen “sprechen darüber” Wert von über 35’000, was rund 200% bedeuten…, wie viele der Gespräche aber einer authentischen Kommunikation entsprechen, lassen wir hier einmal offen…
Für die Auswertung der aktivsten Fans wird die Applikation von booshaka.com verwendet. Die Applikation ist meines Erachtens nach soweit Platform Guidelines nach konform, darf aber nicht mit Gewinnspielen gekoppelt werden.
Auch professionell auftretende Unternehmen wie Groupon haben Mühe, die Facebook Richtlinien zu verstehen, bzw. diese einzuhalten. Im genannten Beispiel muss anhand der vielen verschiedenen Verstössen davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Guidelines nicht bekannt sind oder Groupon schlicht und einfach nicht am Einhalten der Richtlinien interessiert ist. Für die Leser meines Blogs gilt in diesem Fall “don’t try it yourself…”
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