Unternehmen erleben öfters, wie Fake-Accounts ihre Marken imitieren für betrügerische Zwecke. In diesem Blog erfährst Du, wie Du als Unternehmen schnell und effizient betrügerische Fake-Accounts oder Inhalte mithilfe von Meta entfernen lässt.
Es kommt immer wieder vor, dass Fake-Accounts mit bekannten Marken erstellt werden (siehe auch Praxistipp: Instagram Fake-Accounts schnell loswerden). Diese werden genutzt, um möglichst schnell Abonnenten zu generieren und anschliessend für betrügerische Zwecke einzusetzen. Dies kann entweder die Generierung von Geld sein oder aber die Verbreitung von Falschinformationen. Meta bietet für solche Fälle Möglichkeiten an, die betrügerischen Inhalte zu melden und entfernen zu lassen.
Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass es eine eingetragene Marke gibt für das Unternehmen. Man benötigt entweder ein Markenzertifikat oder kann alternativ dazu einen Beleg von der WIPO (World Intellectual Property Organization) verwenden. Zusätzlich dazu werden die folgenden Informationen benötigt:
Wie der Beleg von der WIPO-Datenbank erstellt werden kann und welche Informationen genau benötigt werden, wird in diesem Artikel behandelt.
Es gibt verschiedene Fälle, bei denen eine eingetragene Marke oder geistiges Eigentum nützlich sein kann. Im Folgenden werden einige Beispiele behandelt:
Nebst dem Szenario, dass jemand Drittes Fake-Accounts erstellt, können mit dieser Methode auch Accounts entfernt werden, auf welche beispielsweise der Zugriff verloren gegangen ist.
Markenrechtsverletzungen für Facebook können über dieses Formular eingereicht werden. In diesem Abschnitt wird der Meldeprozess am Beispiel der Marke Coca-Cola durchgeführt.
Zuerst muss ausgewählt werden, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt oder Inhalte, welche den Verkauf gefälschter Produkte unterstützen. Für diesen Artikel werden wir mit einer Markenrechtsverletzung fortfahren und wählen deshalb diese Option aus.
Als Nächstes muss man auswählen, in welcher Beziehung man zu der rechteinhabenden Person steht. Dabei kann man entweder selbst die rechteinhabende Person sein oder als Agent:in für das Unternehmen tätig sein. Wenn man nicht die rechteinhabende Person ist, kann es vorkommen, dass Meta einen Beleg verlangt, dass man für solche Anfragen autorisiert ist. Wählt man die Option «im Namen einer anderen Person» aus, landet man nur in einer Sackgasse.
Für diesen Fall wählen wir aus, dass es sich bei der rechteinhabenden Person um eine:n Klient:in handelt, worauf weitere Formularfelder erscheinen. In diesen muss als Erstes der persönliche vollständige Name sowie eine Postanschrift eingegeben werden. Die E-Mail-Adresse, welche man einträgt, wird für die anschliessende Kommunikation verwendet. Im Abschnitt Rechteinhaber, müssen der Name der rechteinhabenden Person, die offizielle Website, die Marke an sich und Informationen zum Markeneintrag eingetragen werden. Wie man an die Markeninformation gelangt, wird als nächstes behandelt.
Eine einfache Möglichkeit, um an die benötigten Markeneinträge zu gelangen, ist das Aufrufen der WIPO (World Intellectual Property Organization) Website, bei welcher sich unter anderem eine Markendatenbank befindet.
Die Markendatenbank kann direkt über die folgende URL aufgerufen werden: https://branddb.wipo.int/branddb/en.
Dort angekommen, kann eine Suchabfrage für die gewünschte Marke durchgeführt werden.
Wurde die Abfrage eingegeben, erscheinen diverse Resultate über die Markeneinträge. Dies können Einträge für Texte, Logos oder sonstige Elemente sein. Um Accounts entfernen zu können, sind vor allem Texte und Logos interessant. Verwendet ein Account unerlaubterweise den Benutzernamen «Coca-Cola», kann dieser mit einer solchen Meldung entsprechend entfernt werden.
Weil das Meldeformular eine Registrierungsnummer und das Land, in dem die Marke registriert ist, erwartet, sollten diese Informationen bei einem passenden Eintrag ausgelesen werden. Gleichzeitig ist es zu empfehlen, den Link zum Eintrag zu kopieren und ebenfalls im Formular einzufügen. Umso einfacher man es Facebook macht und alle Informationen mitliefert, umso eher wird die Meldung ohne Nachfragen umgesetzt und der gemeldete Account entfernt. Zu guter Letzt sollte noch ein Screenshot vom Eintrag abgelegt werden, damit dieser beim Meldeformular hochgeladen werden kann. Alternativ kann auch die Eintragungsurkunde der Marke hochladen, falls man Zugriff auf diese hat.
Im nächsten Schritt muss ausgewählt werden, welcher Inhalt gemeldet werden soll. Hier bieten sich die folgenden Optionen an:
Gleich im Anschluss müssen URLs zum jeweiligen Inhalt eingefügt werden. Wenn nur ein einzelnes Foto gegen die Markenrechte verstösst, lässt sich entsprechend nur dieses Foto entfernen. Wird aber in einem Benutzernamen das Markenrecht verletzt, lässt sich der gesamte Account entfernen und bei Wunsch der Benutzername übernehmen.
Nebst dem Inhalt und den URLs sollte zusätzlich eine Beschreibung eingefügt werden, wieso dieser Inhalt entfernt werden soll, wogegen er verstösst und was Meta genau durchführen soll. Dies ist eigentlich nichts anderes als Text, welcher die bereits eingegeben Informationen bestätigen soll.
Abschliessend muss nur noch der persönliche Name eingetragen werden, welcher demjenigen am Anfang der Meldung entsprechen soll und das Formular kann danach abgesendet werden.
Nach dem Absenden des Formulars sollte man innerhalb kürzester Zeit eine automatische Benachrichtigungsmail in der folgenden Form erhalten. Diese gilt nur als Empfangsbestätigung. Der Screenshot bezieht sich zwar auf Instagram, jedoch sind die Nachrichten von Facebook und Instagram genau gleich aufgebaut.
Weil Markenrechtsverletzungen sehr ernst genommen werden von Meta, erhaltet man üblicherweise innerhalb weniger Stunden eine Nachricht bezogen auf den gemeldeten Fall. Im besten Szenario, sieht die Antwort wie folgt aus, in welcher man eine Information erhält, dass der Inhalt bereits entfernt wurde. Dies passiert jeweils, wenn es keine Fragen gibt und der Auftrag klar definiert wurde.
Unter Umständen meldet sich Instagram per E-Mail mit weiteren Abklärungen. Dies können zum Beispiel Fragen betreffend des Inhalts gibt oder über die eingetragene Marke allgemein sein. Für solche individuellen Fälle kann man dann über E-Mail die offenen Fragen klären und falls nötig Informationen nachreichen, um die gewünschten Inhalte zu entfernen.
Markenrechtsverletzungen für Instagram können über dieses Formular eingereicht werden. Der anschliessende Vorgang ist genau derselbe wie bei Facebook.
Mit dem Tool Brand Rights Protection, können Unternehmen ihre Marke auf den Meta Plattformen schützen.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Mit Markenrechtsverletzungsmeldungen können Unternehmen mit eingetragenen Marken sehr schnell und unkompliziert Fake-Accounts oder Inhalte entfernen lassen. Das hier beschriebene Vorgehen funktioniert sehr gut und kann nebst dem Entfernen von Fake-Accounts auch zweckentfremdet für das Entfernen von Accounts verwendet werden, auf welche man den Zugriff verloren hat. Denn der Prozess, um Zugriff auf verloren gegangene Assets wiederzuerlangen, ist im Normalfall komplexer und bietet eine kleinere Erfolgschance. Sofern man damit leben kann, dass der entsprechende Account komplett entfernt wird, kann diese Methode somit ebenfalls verwendet werden.