Immer wieder liest man, dass Unternehmen TikTok nicht nutzen dürfen. Ein erster Blick in die AGB von TikTok unterstreicht diese Aussage. Wie sieht es aber wirklich aus?
TikTok schlägt seit einigen Monaten hohe Wellen. Einerseits positiv, im Hinblick auf die Nutzerzahlen, Reichweite und Nutzungsdauer, Werbemöglichkeit sowie die Öffnung für die kommerzielle Nutzung. Andererseits auch negativ, was Pressemeldungen rund um mögliche Blockierungen der App durch Regierungen und mögliche Sicherheitslücken oder bedenkliches Gebaren rund um den Datenschutz anbelangt. Nichtsdestotrotz ist die Applikation sowohl bei Nutzern wie auch bei Unternehmen beliebt. Bei der kommerzielle Nutzen gibt es allerdings für Unternehmen diverse Stolpersteine die zu beachten sind.
Wichtig! Die nachfolgenden Informationen stellen keine rechtlichen Tipps oder eine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch einen Juristen.
Ja, aber …, oder wie die juristischen Kollegen sagen würde “kommt darauf an!”. Die kommerzielle Nutzung eines Nutzerprofils ist gemäss den AGB von TikTok nicht erlaubt. Dazu passend einige Auszüge aus den Geschäftsbedingungen von TikTok:
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
a. Entgelt. Die Gesellschaft stellt den Dienst „Nutzern“ (wie unten definiert) kostenlos und für nicht kommerzielle Zwecke zur Verfügung.
[…]3. Registrierung.
c. Korrekte und richtige Angaben. Wenn Sie ein Nutzerkonto einrichten, werden Sie wahrheitsgemäße, korrekte, aktuelle und vollständige Informationen bereitstellen. Sie werden die Informationen über sich selbst, wenn nötig unverzüglich und korrekt aktualisieren, um sie auf dem neuesten Stand zu halten. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Nutzernamen bei Vorliegen entsprechender Tatsachen zu verbieten und können Ihr Nutzerkonto sperren oder kündigen, wenn über Ihr Nutzerkonto Aktivitäten stattfinden, die eine Verletzung dieser EULA darstellen, den Dienst beeinträchtigen, in Rechte Dritter eingreifen oder diese verletzen oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Wenn Nachrichten, die an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, dauerhaft als unzustellbar zurückgesandt werden, kann die Gesellschaft Ihr Nutzerkonto mit einer Frist von 30 Tagen durch eine In-App-Benachrichtigung kündigen.
[…]4. Rechte am Geistigen Eigentum
a. Lizenz. Vorbehaltlich der vollständigen und durchgängigen Einhaltung dieser EULA gewährt Ihnen die Gesellschaft hiermit eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, kostenfreie und weltweite Lizenz zum Zugriff und zur Nutzung des Diensts ausschließlich für Ihren persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch und unter strikter Einhaltung der Bestimmungen dieser EULA.
e. Einwilligung Dritter für Nutzervideos. Sie stimmen hiermit zu, dass Sie, wenn Sie (i) ein Nutzervideo auf Externen Seiten posten möchten oder (ii) ein Nutzervideo für kommerzielle Zwecke verwenden möchten, für Inhalte Dritter in Ihrem Nutzervideo die erforderliche Einwilligung von den jeweiligen Rechteinhabern einholen müssen. Hierzu zählt auch die Einwilligung des Creators, wenn Sie Nutzerinhalte für ein gemeinschaftliches UGV verwenden. Hierbei steht „kommerzieller Zweck“ für jeden Zweck, der direkt oder indirekt Einnahmen und Umsätze oder andere materielle oder immaterielle Vorteile für Sie oder Dritte, mit Ausnahme der Gesellschaft, hervorbringt.
h. Unzulässige Inhalte. Es ist Ihnen nicht gestattet, (i) Nutzerinhalte auf dem Dienst zu posten, die sich als missbräuchlich, schikanierend, verleumderisch, belästigend, schädigend, hasserfüllt, unzutreffend, verletzend, beleidigend, anstößig, obszön, angreifend, pornographisch, schockierend, bedrohlich, rechtswidrig, gewalttätig oder vulgär auslegen lassen, (ii) für Produkte, Waren oder Dienstleistungen zu werben und Handlungen vorzunehmen, die Extremismus, Diskriminierung, Hass, Intoleranz oder Rassismus fördern oder zu Gewalt aufrufen (einschließlich der Anstiftung zum Selbstmord);
[…]7. Einschränkungen bei der Nutzung der Dienste.
a. Ergänzend zu den anderen in diesen EULA festgelegten Einschränkungen, erklären Sie sich bei der Nutzung des Diensts damit einverstanden, folgende Handlungen weder durchzuführen noch zu versuchen:
[…]
viii. der Gesellschaft falsche persönliche Informationen mitzueilen;
ix. eine falsche Identität zu schaffen oder sich in irgendeiner Weise als eine andere Person oder ein Unternehmen auszugeben;
[…]
xiv. den Dienst ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft für kommerzielle oder nicht autorisierte Zwecke zu nutzen, einschließlich kommerzielle Werbung, Kundenwerbung oder der Versendung von Spam-Nachrichten;
Beachtet man die entsprechenden Passagen in den AGB von TikTok, ist davon auszugehen, dass Unternehmen nicht auf TikTok aktiv sein dürfen.
Gemäss Auskunft von einem TikTok-Mitarbeiter beziehen sich die AGB auf die Nutzer, die “User generated Content” erstellen. Unternehmen können einen entsprechenden Pro-Account als Business-Profil nutzen.
In unserem Fall wurde der Hutter Consult AG TikTok Account in einen Pro-Account umgewandelt und von TikTok verifiziert. Dafür mussten entsprechende Dokumente bei TikTok eingereicht werden. Durch die Verifizierung durch TikTok ist der Account nun als Business Profil hinterlegt.
Mit einem Business Profil steht eine spezielle Musik-Bibliothek mit über 7’000 Songs zur Verfügung. Dort finden sich lizenzfreie Musiktitel, welche auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Musik, welche “normale” Nutzer verwenden dürfen, darf unter Umständen von Unternehmen nicht verwendet werden. Selbstverständlich können Unternehmen auch eigene Musik erstellen oder Musik verwenden, die nicht in der Musik-Bibliothek zur Verfügung steht. Allerdings sind sie dann für alle notwendigen Rechte eigenverantwortlich.
Für Unternehmen in Deutschland gilt die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung genannt, gemäss § 5 Abs. 1 TMG). Dementsprechend muss auch eine Verlinkung zum Impressum über das TikTok Business Profil vorgenommen werden, welche wiederum in der Bezeichnung die Information “Impressum” oder “Anbieterkennzeichnung” beinhaltet.
Im Falle unseres TikTok Accounts haben wir das wie folgt gelöst:
Wiederum eine andere Thematik ist Werbung auf TikTok. TikTok erlaubt Unternehmen explizit die Werbung auf der Plattform. Grössere Werbekampagnen sind auf TikTok bereits seit längerer Zeit in Deutschland möglich und seit einigen Tagen stehen auch eingeschränkte TikTok Kampagnenmöglichkeiten in der Schweiz und Deutschland zur Verfügung. Gerade gestern wurde von TikTok der weltweite Rollout der Selfservice-Werbeplattform angekündigt. In Deutschland soll die Beta-Phase mit wenigen Unternehmen und Agenturen (wir sind dabei) in Kürze starten.
Unternehmen, die auf TikTok werben möchten, benötigen dazu nicht zwingend ein TikTok Profil und unterliegen zudem wiederum anderen Nutzungsbedingungen.
Unternehmen, die auf TikTok aktiv werden wollen, sollten sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen und genau klären, welche Massnahmen getroffen werden müssen. Gerne empfehlen wir an diese Stelle Dr. Carsten Ulbricht von der Kanzlei Menold Bezler oder Dr. Thomas Schwenke von der gleichnamigen Kanzlei Dr. Schwenke.
Die Grundaussage “Business dürfen auf TikTok nicht aktiv sein und verstossen gegen die AGB” ist grundsätzlich falsch. Allerdings müssen Unternehmen diverse rechtliche Fragen beachten und können sich nicht einfach frei in TikTok bedienen.